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Autor Thema: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland  (Gelesen 2525 mal)

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Offline locosnight

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Hallo zusammen,
mein Sohn hat eine Sinnes- und Wahrnehmungsstörung und Legasthenie. Er ist in Deutschland auf einer integrierten Gesamtschule.  Er benötigt in der Schule eine Integrationshilfe.  Die muss beim deutschen Jugendamt gestellt werden. Laut Aussage vom deutschen Jugendamt ist dies nicht möglich da wir französischen Wohnsitz haben. Aber Kindergeld beziehen wir von Deutschland, zahlen auch Sozialversicherungsabgaben dort.
Hat jemand damit Erfahrung? Müssen wir unseren Sohn über einen Zweitwohnsitz in Deutschland oder als Erstwohnsitz bei den Großeltern anmelden um die Hilfe zu erhalten? Kann uns da die Botschaft oder irgendein Amt weiterhelfen? Es kann ja nicht sein das wir in einem EU-Staat leben und keine Hilfe erhalten, das ist schon Diskriminierung.
Gruß Alex

Offline kauh

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Re: Integrationshilfe für förderbedürftiges Kind in Deutschland
« Antwort #1 am: 05. November 2019, 14:46:45 »
Hallo,
dafür ist in Frankreich die MDPH zuständig.
Aber da es sich um eine Schule in Deutschland handelt und ihr aber euren Wohnsitz in Frankreich habt, seid ihr in der Situation, wo alle Seiten behaupten, sie wären nicht zuständig :-\