@Meljae
Für Forbach muss ich leider passen.
Das mit den Kursen ist mir allerdings neu. Da Du in D krankenversichert bist, müssten die eigentlich auch von der dt. KV bezahlt werden, sofern Du die Kurse in D aufsuchst.
Es gibt allerdings eine Gesetzesänderung vom 01.05.2010, kann evtl. sein, dass es sich dadurch geändert hat.
Es hat sich hier im Forum in einem anderem Thema auch schon eine Frage in der Richtung ergeben (Familienversicherung über in D beschäftigten Ehegatten noch möglich, falls eigener Arbeitsplatz in D nach Elternzeit wegfallen würde), die mir die dt. KV allerdings nicht beantworten konnte. Dafür muss ich mich dann auch noch mit der CPAM in Verbindung setzen.
Drücke Dir die Daumen, dass da doch noch etwas zu machen ist - gerade beim 1. Kind ist es schon besser, wenn man alles von Anfang an auch versteht und nicht durch sprachliche Missverständnisse evtl. verunsichert wird.
@Stine
Tja, da macht halt jede dt. KV ihre eigenen Regeln - bei mir war die Länge des Anfahrtsweges wurscht - in F wurde von der TK keine Nachsorge bezahlt. Kommt dann aber auch auf die Hebamme an. Die dt. Hebamme einer Nachbarin im Ort wurde von der TK bezahlt (keine Ahnung, wie die das abgerechnet hatte).
Gruß
Bingo