Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Familienleistungen  (Gelesen 11973 mal)

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Offline neuinstr

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Familienleistungen
« am: 08. Oktober 2020, 23:31:35 »
Hallo liebe Leute! :winkerwinker: :)
Ich brauche eure Hilfe, unsere Situation ist so: Ich bin Hausfrau und Mutter von 2 Kids (1 und 2 Jahre alt) und mein Mann arbeitet im Vollzeit in Deutschland, wir werden ab April in Straßburg wohnen(Grund egal). Welche Familien Leistungen bekommen wir von Deutschland und welche von Frankreich, wenn der Verdienst meines Mannes bis 30000 brutto /Jahr ist.

Kindergeld wahrscheinlich aus Deutschland?
und sonst können wir etwas auch in Frankreich beantragen?

Können wir in Deutschland krankversichert bleiben, wenn mein Mann angestellt ist-


Was müssen wir allgemein erledigen nachdem wir in Frankreich eingezogen sind?
Liebe Grüße
 :nixwieweg:
 

Offline cogee

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Re: Familienleistungen
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2020, 12:00:03 »
ja in dem fall wird KG von D bezahlt, KV bleibt auch in D ihr könnt und solltet euch aber eine carte vitale von der französischen KV besorgen, evtl habt ihr anrecht auf wohngeld ,ansonsten gibt es schulgeld einmal im jahr für kinder ab 6

Offline Dragonvamp

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Re: Familienleistungen
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2020, 13:40:54 »
ja in dem fall wird KG von D bezahlt, KV bleibt auch in D ihr könnt und solltet euch aber eine carte vitale von der französischen KV besorgen, evtl habt ihr anrecht auf wohngeld ,ansonsten gibt es schulgeld einmal im jahr für kinder ab 6

Das stimmt so nicht ganz. Der Mann würde weiterhin in Deutschland krankenversichert sein und die Kinder könnten in seine familienversicherung. Bei der Frau ist es was anderes, da sie nicht in Deutschland arbeitet.

Und, wer KG aus Deutschland erhält, bekommt kein Schulgeld aus Frankreich.

Offline Bingo

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Re: Familienleistungen
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2020, 17:50:16 »
Solange sie verheiratet und nicht getrennt sind, können die Kinder und die Ehefrau über ihn familienversichert sein.

Es sei denn, sie meldet sich in F arbeitslos.
Dann ist bei ihr nix mehr mit Familienversicherung.

Offline lilliputania

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Re: Familienleistungen
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2020, 22:01:19 »
Sicher, dass es KG aus Deutschland gibt? Müssen nicht beide in Deutschland arbeiten und Sozialabgaben zahlen?
Bei uns war Frankreich zuständig, da mein Partner arbeitslos wurde. Da gab es nix mehr aus Deutschland

Offline Dragonvamp

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Re: Familienleistungen
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2020, 07:25:32 »
Sicher, dass es KG aus Deutschland gibt? Müssen nicht beide in Deutschland arbeiten und Sozialabgaben zahlen?
Bei uns war Frankreich zuständig, da mein Partner arbeitslos wurde. Da gab es nix mehr aus Deutschland
Reicht, wenn derjenige, der es beantragt in Deutschland arbeitet ?

Offline Bingo

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Re: Familienleistungen
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2020, 11:43:07 »
Sobald von einem Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) aus F bezogen werden, ist wohl leider F zuständig.

Da wird auch weder D noch F eine Aussage abgegeben.
Erst wenn es soweit ist, wird geprüft werden, wer denn nun zuständig ist.
Und die Amtsschimmel wiehern in beiden Ländern. Man braucht viel Geduld und leider auch ein finanzielles Polster oder Menschen, die einen unterstützen können.
Solange die Zuständigkeit nicht geregelt ist, stellt D die Zahlungen ein. Es gibt erst wieder Kindergeld, wenn geklärt ist, ob nun D oder F zuständig ist

Offline kembser

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Re: Familienleistungen
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2020, 11:56:14 »
Exakt so wie Bingo sagt ist es.

Wenn du klassische Hausfrau bist, also kein Arbeitslosengeld erhältst, können die Kinder und du mit dem Mann in D versichert sein. Dann ist auch D für das Kindergeld zuständig. Aber wie Bingo schon schreibt, das wird erst ausführlich geprüft. Hierzu braucht es wahrscheinlich auch eine Bescheinigung der französischen CAF (Familienkasse), dass hier kein Anspruch besteht. Das kann dauern, und die deutsche Familienkasse ist auch nicht schnell. Das braucht in der Tat Geduld.

Wenn du jedoch in F arbeitest oder Arbeitslosengeld beziehst, ist F prioritär. Dann bist du in F krankenversichert, und die Kinder müssen mit dir versichert werden (keine Wahlmöglichkeit). Dann ist auch F prioritär für die Auszahlung des Kindergelds. Sind die Leistungen in D höher, kann man von D nachträglich eine Differenzzahlung beantragen.

Was man sonst noch erledigen sollte: Auf der Mairie anmelden. Ist in F zwar nicht obligatorisch, aber sinnvoll. Man erhält Informationen, man erhält rechtzeitig Bescheid, wenn es ums Anmelden der Kinder in Kindergarten oder Schule geht (obligatorisch ab dem Jahr, in dem das Kind 3 wird). Und man kann sich für die Gemeinde- und Europawahlen ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Offline Bingo

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Re: Familienleistungen
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2020, 07:43:40 »
@Kembser
Dass man in D eine Differenzzahlung beantragen kann, wenn F für das Kindergeld zuständig ist, wusste ich noch nicht.
Danke für diese Info ?

Offline Eric

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Re: Familienleistungen
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2020, 12:39:52 »
Letzteres geht nur, wenn das zweite Elternteil in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet.

Offline Viertelefranz

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Re: Familienleistungen
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2020, 13:29:31 »
Leider gibt es bei Scheidung auch kein Deutsches Kindergeld,auch wenn der Ex in Deutschland arbeitet. :'(
...bin ich der einzigen veganer im Elsass...mit Fitness/Gesundheitsliftstyle !? falls nicht...lass es mich wissen : )

Offline cogee

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Re: Familienleistungen
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2020, 14:32:31 »
Leider gibt es bei Scheidung auch kein Deutsches Kindergeld,auch wenn der Ex in Deutschland arbeitet. :'(

das stimmt nicht eine freundin von mir bekommt auch den differenzbetrag aus D weil ihr ex dort schafft

Offline Bingo

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Re: Familienleistungen
« Antwort #12 am: 11. Oktober 2020, 15:09:07 »
Leider gibt es bei Scheidung auch kein Deutsches Kindergeld,auch wenn der Ex in Deutschland arbeitet. :'(

das stimmt nicht eine freundin von mir bekommt auch den differenzbetrag aus D weil ihr ex dort schafft

Wenigstens mal ein Lichtstreif am Horizont.
1 Jahr getrennt, Scheidung läuft in F gerade an.
Zukünftiger Ex arbeitet in D.
Alle wohnen in F.
Zukünftiger Ex separat.
Kinder mit mir.
D & F prüfen seit der regulären Nachfrage im Frühjahr seit Juni die Zuständigkeit.
Hatte schon Bedenken, dass es nur noch das doch recht geringe Kindergeld aus F geben wird.

Ach ja, ich habe festgestellt, dass die Smileys, die ich hier benutzen möchte in 'Fragezeichen' oder ähnliches umgewandelt werden. Hat das Problem noch jemand ausser mir?

Offline Dragonvamp

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Re: Familienleistungen
« Antwort #13 am: 11. Oktober 2020, 16:36:47 »



Ach ja, ich habe festgestellt, dass die Smileys, die ich hier benutzen möchte in 'Fragezeichen' oder ähnliches umgewandelt werden. Hat das Problem noch jemand ausser mir?

Ist bei mir auch so. Die smilies vom Handy sind nicht gleich mit den smilies im Forum

Offline Bingo

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Re: Familienleistungen
« Antwort #14 am: 11. Oktober 2020, 23:06:48 »



Ach ja, ich habe festgestellt, dass die Smileys, die ich hier benutzen möchte in 'Fragezeichen' oder ähnliches umgewandelt werden. Hat das Problem noch jemand ausser mir?

Ist bei mir auch so. Die smilies vom Handy sind nicht gleich mit den smilies im Forum

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Dann lasse ich die Smileys mal besser sein.