Hallo Doccab,
Glückwunsch vorab!
Soweit ich weiss, ist es in eurem Fall nur möglich, Elterngeld aus D. zu bekommen, wenn du selbst in Elternzeit gehst.
Bleibt deine Frau zu Hause, gelten die franz. Bedingungen.
Frag doch mal bei der Elterngeldstelle nach http://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
ob es für euch
auch möglich ist, "Partnermonate" zu nehmen. Dann hättest du ggf. sogar bis zum 12. Lebensmonat des Kindes Anspruch auf Elterngeld.
Es gibt ja bestimmte Regelungen für Grenzgänger was das Thema angeht.
LG
Nutellalein