Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - jauno

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 »
91

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.

Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.

Erkennen die denn auch meine facture d'électricité en francais als "Wohnsitznachweis" an? Einen anderen habe ich nämlich nicht.  :angel:


Eine andere Behörde schreibt:
Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.


Um welche Zulassungsbehörde handelt es sich denn dabei genau, wenn ich fragen darf? Sie wäre vielleicht ein Besuch Wert, sofern Sie nicht in Buxtehude ist.  =D

Gruß
Norbert

92
@Mathis
Ergo, Kurzzeitkennzeichen als Ausländer sind nur mit immensem bürokratischen Papierkrieg zu bekommen. Mal eben hingehen und abholen ist nicht.

93
@Ralph
Kurze Zwischenfrage:
Wie bekommt man denn ohne Wohnsitz in Deutschland (nicht Vater, Opa, Bruder oder Strohmann in Deutschland) Kurzzeitkennzeichen?
Ohne Wohnsitz in D laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen nicht möglich. Steht so angeblich in den §§.

94
Hallo allerseits,
Für den Erhalt von Exportkennzeichen ist in Deutschland seit Kurzem eine Fahrzeugvorführung notwendig.
Die Zulassungsstellen in Kandel und Landau bestehen nach Nachfrage jedenfalls auf die Vorführung.
Hat das jemand kürzlich durchexerziert?
Kennt jemand Zulassungsstellen im Grenzgebiet, die keine Fahrzeugvorführung verlangen?
Gruß
Norbert

95
Die préfecture kann sich ja gerne eine Kopie anfertigen wenn sie so scharf drauf ist   =D
Ich hatte alles in "doppelseitiger" Kopie dabei - da waren die ganz happy und waren zufrieden mit der Kopie.

Sage ich ja - das Original nie aus den Händen geben. Wenn sie mit einer Kopie zufrieden sind, können sie die ja gerne behalten.
Eine Kopie wird aber generell nicht akzeptiert, nur wenn man Glück oder dumme Schalterbeamten hat.  :laugh:

96
Ja, Brief, Coc und Quittus Fiscal werden einbehalten. Ich würde mir von allem Kopien machen....
Und Scheckbuch für Anmeldegebühren, EcoTax und CO2-Tax nicht vergessen. Je nach Autoalter und CO2-Ausstoß kommt da ganz schön was zusammen. Beruhigungstabletten mitnehmen.

ACHTUNG: COC-Kopie
-------------------------
Eine Kopie der COC ist ungültig. Nur das Original ist gültig.
Das Original hat einen Kopierschutz (COPY quer über die Kopie), der beim Vervielfältigen sichtbar wird. Mit einer kopierten COC kann man das Fahrzeug offiziell nicht mehr europaweit immatrikulieren. Man muss diese COC dann neu beantragen, was im Einzelfall auch schon mal mehrere hundert Euro kosten kann. Vor allen Dingen ist dies für Grenzgänger wichtig, die ihr in Frankreich immatrikuliertes Auto irgendwann wieder in Deutschland verkaufen oder oder selbst zurücksiedeln wollen. Dies verursacht weitere Kosten z. B. für den potenziellen Käufer und geht vom Kaufpreis ab.
Daher bei der Immatrikulation unbedingt darauf bestehen, dass die originale COC wieder ausgehändigt wird. In Haguenau z. B. wird sie regelmäßig einbehalten. Ich bekam die schnippische Antwort après l'immatriculation du véhicule en France ce papier n'est plus nécessaire donc on le garde.
Quatsch. Das Papier ist Gold wert und nur im Original gültig.
Die COC ist Bestandteil des Fahrzeugs wie das Serviceheft und die Fahrzeugpapiere.
Daher unbedingt bei der immatriculation die COC im Original zurückfordern.
Die préfecture kann sich ja gerne eine Kopie anfertigen wenn sie so scharf drauf ist   =D

97
Vive l'Europe unie. Die Bananenkümmung, der Gurkendurchmesser und die Reißfestigkeit von Unterhosen sind ja bereits europaweit geregelt. Wozu benötigt man denn dann noch Einheitsregeln für den Import von so seltenen Gütern wie Autos?  =D
Aber im Ernst: COC-Papiere sind nur im Original gültig. Mit Kopien kommt man im Zweifelsfall nicht weiter. Die Originale daher unbedingt aufbewahren und nicht aus der Hand geben.
siehe
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/kfz-von-de-nach-fr-ummelden-reihenfolge-der-todoacutes-t5044.0.html;msg28906#msg28906

98
Sonstiges / Re: Grenzgänger für immer und geplant?
« am: 25. November 2013, 20:33:04 »
Um aus eigener Erfahrung zu sprechen:
Um als deutscher Grenzgänger im "richtigen Frankreich" leben und arbeiten zu können/wollen, muss man vor allen anderen Dingen natürlich des Französischen mächtig sein (das sind aber natürlich alle deutschen Grenzgänger =D) und einen wesentlich niedrigeren Bruttolohn akzeptieren. In der Regel heißt das, dass man man eine Familie mit Kindern nur ernähren kann, wenn man zu zweit arbeitet, es sei denn man ist Arzt, Rechtsanwalt oder noch mehr.
Auch fallen dann die Vorteile flach, die man so als Grenzgänger in der Nähe Deutschlands hat. Dazu muß ich ja nichts weiter sagen.
Weiterhin wird man z. B. in der Sous-Préfecture oder dem hôtel d'impôts in Béziers keinerlei Auskünfte auf Deutsch geben oder irgendwelche Formulare auf Deutsch akzeptieren.
Auch die Lehrerin in der Schule spricht nur midi accent, nicht aber alsacien. Gleiches gilt für den garagist, die Kassiererin im Supermarkt, den Hausarzt und alle anderen um einem herum.
Ergo: Grenzgänger sein heißt noch lange nicht in Frankreich zu leben, sondern nur den kleinen Zeh in Frankreich, aber den Rest des Körpers in Deutschland zu haben.
Als Grenzgänger ins "wirkliche Frankreich" umzusiedeln, das  muß man sich vorher gut überlegen - sprachlich, finanziell und kulturell.

99
Hallo Ralph,
die MwSt spielt beim quittus fiscal keine Rolle, sofern der Gebrauchte >6000 km hat und > 1 Jahr alt ist. Nur diese beiden Daten sind relevant und müssen bescheinigt werden. Und prinzipiell müssen deutschsprachige Kaufverträge in F nicht akzeptiert werden. Das tun die hier in Alsace-Lorraine nur, weil die uns als Deutsche so arg lieb haben:  =D

100
Ja gut, Google war mein Freund.  :pfeif:

Hier steht es ja dann (Stand 5-2013):
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F19911.xhtml#N102D0
http://web-carte-grise.com/ccodes/ecotaxe-carte-grise.html

10% diminution par an

101
da steht eigentlich alles:
http://www.carte-grise.org/taxes_CO2.htm
Über Rabatt für Laufdauer im Ausland steht da nix drin.
Ich gehe immer davon aus, dass die écotaxe für ein ganzes Autoleben fällig wird. Sofern ein Auto im Ausland bereits gefahren wurde, wurde es ja dort bereits für diesen Zeitraum CO2-besteuert und dies wird in F angerechnet. 2011 bei der immatriculation meines letzten war es jedenfalls so.
Wenn das alles ist, dann gibt es die Anrechnung der Zulassungsdauer im Ausland nicht (mehr). Kann das jemand bestätigen?

102
Ich lasse deutsche Verkäufer immer die französischen Formblätter CERFA 13754 abstempeln und unterschreiben mit genauem Baujahr und Tachostand des Autos (mit "non garanti" dahinter). Diese lege ich der préfecture bzw. dem hôtel des impôts vor. Diese werden dort auf alle Fälle akzeptiert. Bei allen anderen Kaufverträgen z. B. auch auf Deutsch ist dies nicht gewährleistet. Also immer die Cerfa-Formulare runterladen und ausfüllen.

103
Hallo Grenzgänger,
ich habe eine Frage zur taxe CO2 bei immatriculation eines Importfahrzeugs und speziell zur Frage, wie die taxe CO2 berechnet wird bei einem importierten Gebrauchtwagen z. B. 5 Jahre alt und definiertem CO2-Austoß. Dazu gibts ja Listen. Ich hatte in Erinnerung, dass für jedes Jahr ab dem Baujahr von der fälligen taxe CO2 10% abgezogen wird, d. h. nach 5 Jahren zahlt man nur noch die Hälfte. Es gibt dazu schon einen thread von 2011. Hat jemand aber aktuellere Infos bzw. kürzlich einen Gebrauchten importiert und zugelassen? Gilt die Regelung noch? Ich konnte dazu auf den einschlägigen offiziellen Seiten nichts finden.

104
Genau so machten wir das auch, ist aber schon wieder ein paar Jahre her. Wenn es jetzt Kopierschutz gibt, ist das ja doof.
Eine Wiederanmeldung in DE ist aber auch ohne coc möglich, man muss dann eine Komplettabnahme beim TÜV machen lassen.

LG Sabine

Ohne COC ist m W. auch in D keine Zulassung möglich.
Eine Komplettabnahme ist m.W. beim TÜV sowieso immer fällig, wenn man keine deutschen Papiere hat.
Behaupte ich mal so, ich bin schon länger weg aus D :-)
Gruß Norbert

105
Also, bei meinen COCs (2010, 2012) von Mercedes sind in den Originalen (doppelseitiges A4 Blatt) Wasserzeichen eingelassen (Daimler). Diese verschwinden beim Kopieren/Scannen, gleichzeitig erscheint das besagte Raster mit COPY quer über das Blatt. Ob das nun mercedesspezifisch ist, deutsche oder sogar EU-Norm, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls stellt es einen Kopierschutz dar. Daher mein Hinweis, man sollte das Original nicht aus der Hand geben

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 »