Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 12:05:01 »
Wenn sie nicht wollen musst Du Dich entweder auf die Hinterfüße stellen oder eine Teststelle suchen, die sich an die Regeln hält.

Wie gesagt, dm macht es mittlerweile, i h habs auch schriftlich von der dm-Zentrale (Stand Frühjahr 21).

Viele Arbeitgeber dürfen aber auch offiziell testen und zertifizieren.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 11:36:06 »

Leider weigern sich die Teststationen hier, bis sie eine klare Anordnung bekommen.

Ähh, die Verordnung ist doch eine klare Anordnung des Bundes.  :anixwissen:

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 11:12:09 »
Ja, wirst Du wohl so machen müssen. Der Mitarbeiter/der Vorgesetzte verhält sich rechtswidrig (was ihn vielleicht die Testerlaubnis kosten könnte?)

Ich habe diese Diskussion im Frühjahr mit der Firma ‚dm drogeriemarkt‘ erfolgreich geführt.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 10:28:14 »
Das wird immer mal wieder von den Teststellen behauptet, stimmt so aber nicht.

Den Anspruch definiert die Bundestestverordnung Paragraf 1:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf

Anspruch
(1) Versicherte haben nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten An- spruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

(2) Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ver- sichert sind.

Abgerechnet wird:

§7
Abrechnung der Leistungen
(1) Die nach § 6 Absatz 1 berechtigten Leistungserbringer rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 jeweils mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk der Leistungs- erbringer tätig ist


Der übliche Grenzgänger ist ja in der dt. GKV oder PKV, somit berechtigt.

Auch die letzte Änderung der Verordnung vom 12.11. hat daran nichts geändert:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.11.2021_V1.pdf


Manchmal muss man die Teststellen fragen, ob sie vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wollen.

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 20:33:08 »
dann hast Du schon die CarteVitale?
Schwieriges Thema, würde sagen, Du musst Dich selbst drum kümmern.

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 20:02:51 »
habe noch nach einem amtlichen Link gefragt, die vorliegenden Aussage ist mal nur ‚eine Meinung eines Vereins‘.

Bzgl. KV: PKV oder GKV?

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 17:05:09 »
Diese Nachricht habe ich soeben von einer Juristin bei ‚frontaliers-grandest‘ erhalten:



Im Bereich der Sozialversicherung gibt es immer noch die Prioritätsregel (25% - Regel).
 
Grenzgänger bleiben in ihrem übliche Arbeitsland Sozialeversicherungspflichtig, wenn die Arbeit in ihrem Wohnsitzland 25% ihrer Arbeitszeit nicht erreicht. Ansonsten muss der Grenzgänger der Sozialversicherung seines Wohnsitzland angeschlossen und für sein gesamte Einkommen dort Beitrage entrichten.
 
Wie Sie anscheinend wissen, im Rahmen der Gesundheitskrise wurde beschlossen, dass die unter außergewöhnlichen Umstanden eingeführte Telearbeit nicht zu einer Änderung der Zugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu seinem üblichen Sozialversicherungsystem führen darf. Diese Lockerung wurde über den 15. November 2021 hinaus verlängert (grundsätzlich bis 31.12.2021).
 
Wenn die Vereinbarung nicht über den 31. Dezember hinaus verlängert wird, Sie werden in Frankreich sozialversichert (ab 01.01.2022), wenn Sie 25% ihrer Arbeitszeit in Frankreich errichten.   

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 15. November 2021, 19:17:08 »
In der Tat ist die Frage unklar.

Es gibt Quellen, die sagen, dass die steuerlichen Vorschriften bzgl. Corona bis Ende 21 ausgeweitet werden. Das lässt die Hoffnung zu, dass für sozialrechtliche Vorschriften ähnlich kommen muss, da es ansonsten nur begrenzt Sinn macht.

Zwischen NL und D bzw. BE und D gibt es eine Quelle, die die Verlängerung der Solzialregeln in diesem Bezug bis Ende21 berichtet. Auch das gibt Grund zur Hoffnung, dass D/F nun auch mal aus dem Quark kommt. Dass D gerade nicht mit Ruhm bei der Coronaproblematik glänzt, lässt sich ja der täglichen Presse entnehmen…

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Technik / Re: Sipgate Basic mit Fritzbox hinter Livebox 5 --fibre
« am: 05. Oktober 2021, 20:26:32 »
DynDNS brauchst Du für sipgate nicht, da die FB die Registrierung beim SIP-Provider durchführt und dabei die IP übermittelt.

Hinweis:
Nur der AVM-eigene DynDNS-Dienst meldet die interne IP der FB (also die, die sie von der LiveBox bezogen hat, irgendwas mit 192.168.1.x), was natürlich nicht wirklich weiterhilft.
Konfiguriert man stattdessen einen anderen DynDNS-Dienst in der FB, dann wird die korrekte öffentliche IP der LiveBox an den DynDNS-Dienst gemeldet. Ich machs mit ddnss.de.
Man kann darüber diskutieren, ob das Bug oder ein Feature in der FB ist….

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Technik / Re: Pay-TV / Livebox 5 und VPN
« am: 03. Oktober 2021, 16:09:36 »
Hast Du denn jemand auf deutscher Seite, der eine Fritzbox (die man frei konfigurieren kann) und der Dich ‚reinlässt‘? Bedenke, dass VPN-Verbindungen bidirektional sind, also der Andere ggf. auch auf Deine Geräte zugreifen kann.

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Technik / Re: Pay-TV / Livebox 5 und VPN
« am: 30. September 2021, 19:47:28 »

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Technik / Re: Pay-TV / Livebox 5 und VPN
« am: 30. September 2021, 08:00:45 »
ich bau meine VPNs immer mit eigenen Geräten :-)
Wobei wir beim Punkt wären: Wenn Du jemand in D hast, der z.Bsp. ne Fritzbox an net guten Leitung hat, wäre es natürlich auch möglich, darüber ein VPN zu bauen. Kommt halt aufs ‚Agreement‘ an.
Empfehlen kann ich keinen, mit NordVPN biste denke ich nicht schlecht bedient.

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Technik / Re: Pay-TV / Livebox 5 und VPN
« am: 30. September 2021, 07:31:42 »
die VPN-Anbieter nennen auf ihren Webseite die Protokolle, die sie unterstützen. Bei NordVPN z. Bsp. OpenVPN. Und sie nennen auch Router, die sie unterstützen, bei NordVPN: https://www.flashrouters.com/vpn-types/nordvpn#a_aid=123456

Ein solches Gerät würde ich hinter die Livebox hängen und daran Deinen TV bzw. die TV-Box.

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Behörden / Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 28. September 2021, 20:25:01 »
ich schicke das seit Jahren kommentarlos mit der Post hin (Wissembourg) und bekomme es ca. 10 Tage später abgestempelt zurück.
Kein Tamtam, keine Diskussionen.

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