Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - stefan85

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hi zusammen :)

ich sitze gerade - wie wahrscheinlich viele von euch - vor der Declaration ....
Tja nun arbeitet meine Frau im öffentlichen Dienst und zahlt VBL Beiträge und ich bekomme nicht raus ob man die Eintragen (=absetzen kann) - falls dem so ist - voll oder nur teilweise? Und vor allem in welches Feld?

viele grüße und vielen dank für eure Hilfe

stefan

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Steuern / Homeoffice & Contribution audiovisuell
« am: 06. Mai 2020, 13:05:10 »
hi :)

also ich habe zwangsläufig zuhause ein Büro - das habe ich auch schon in den letzten Jahren angegeben. Auch so wie beschrieben mit Anteilig: Assurance etc. ABER jetzt frage ich mich ob die contribution audiovisuell da nicht ausgerechnet werden muss? Jemand nen Tipp?

vg stefan

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Steuern / Re: decl. impôts Arztrechnungen?
« am: 26. April 2019, 08:20:08 »
:) Tja mein Nachbar hatte wirklich gesagt, dass ichs einfach unter frais reel reinschreiben soll ... ;) Aber da es relativ kleine Beträge sind lass ich's lieber sein, den Ärger den es geben könnte ist s ja nicht wert...

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Steuern / decl. impôts Arztrechnungen?
« am: 25. April 2019, 11:46:33 »
servus :)

wie soviele sitze ich an der declaration - dieses jahr sogar en ligne.... naja dieses jahr gibts aber von meiner frau noch ne zahnarztrechnung die vielleicht abgesetzt soll.
Laut Nachbarn gar kein Problem aber ich finde unter frais reel passt das nicht so ganz - hat jemand ne idee?

vg stefan

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Steuern / Re: Zinsen/ Aktien richtig angeben - Stand 2018
« am: 25. April 2019, 02:20:26 »
Für die Auslandszinsen:
Formular 2047
Zeile 231  das Land (wie du sagtest)
Zeile 233 alle Beträge der Zinsen
bei Zeile 242 erscheint die errechnete Summe und wird automatisch nach Formular 2042 2TR übertragen.

Ist ja super dass das recht einfach zu sein scheint - kann ich da eigentlich die kontofürhungsgebühren (bausparvertrag) direkt abziehen?
könnte ich da aktienfonds mit aufnehmen? oder müssen die zingend in 2074?

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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 29. April 2018, 19:30:36 »
kontoführungsgebühren der CM können in Frais réels angerechnet werden oder?

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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 29. April 2018, 19:22:32 »
super @pifolog.

in welches feld kommen denn die zinsen aus D? in 2TR oder? Weist du was 2FA ist?

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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 29. April 2018, 18:55:42 »
Hi zusammen :)

also das stimmt wohl nicht so ganz ... den es gibt zumindest livret A & livret jeune die befreit sind ...

mein banktyp hatte mal erklärt, dass die zinsen im livret A (livret bleu bei der Crédit mutuel) bis zu ner obergrenze (die ich leider nicht mehr weis) steuerfrei sind..

Deshalb wird beim eröffnen übrigens auch bei irgend ner bankenzentrale nachgefragt ob schon eines irgendwo anders besteht, denn dann bekommts irgend einen anderen namen, den ich mal erfragen werde...

ich habe nen link gefunden, wos ganz gut erklärt ist:
https://www.cbanque.com/actu/57682/livrets-et-pel-comment-declarer-les-interets-aux-impots

Also käme alles außer livret A in Feld 2TR ABER was hat es mit Feld 2FA zu tun? :)


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Steuern / Re: steuern und ein paar fragen
« am: 27. April 2018, 23:06:29 »
Hi :)

also die meisten Fragen liesen sich mit Recherche selbst klären - aber wie ist das mit den Zinsen - müssen die erst ab 2000 Euro angegeben werden oder immer - und werden erst ab 2000 euro berücksichtigt??

wie macht ihr das?

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Steuern / steuern und ein paar fragen
« am: 20. April 2018, 23:18:28 »
hi zusammen :)

also ich habe ein paar fragen, zu denen ich keine richtigen eindeutigen Antworten gefunden habe.

1. wir wohnen erst seit nem knappen jahr steuerpflichtig hier und sind damit das erste mal zur steuererklärung in frankreich als grenzgänger verpflichtet. dummerweise finde ich das formular nirgends zum download - aknn jemand helfen? CERFA 2042 - die zusatzformulare gibts alle via www.impots.gouv.fr aber das hauptformular finde ich leider nicht.

2. sehe ich es richtig das wir als unverheiratetes zusammenlebendes paar EINE erklärung gemeinsam abgeben können?

3. 2014 gabs n extra formular für die t. d'habitation - gibts das nicht mehr?

4. Frais réels. gibts irgend ne liste was man da alles anführen darf? irgendwo habe ich von fahrtkosten gelesen - gibts da sowas wie ne km pauschale? irgendwas war mit 4,35 (?) Euro essensgeld je tag - stimmt das (noch)?

5. auch als grenzgänger muss man die einkünfte in der obersten zeile eintragen nicht unter "Autres salaires imposables de source étrangère" - letzte zeile von einkommen oder?

6. welche in D. bezahlten sozialabgaben dürfen abgezogen werden für die declaration? irgendwo stand mal was, dass alle arbeitgeberanteile abgezogen werden dürfen UND die Arbeitgeberanteile unberücksichtigt bleiben, sprich nicht genannt werden müssen - stimmt das?  => das würde bedeuteten, dass ich unter revenues d'activité das deutsche Netto (als Brutto abzgl. soz. Abgaben) eintrage oder?

7. kann man die ausgaben für periscolaire (mittagessen und ferienbetreuung) irgendwo ansetzen? In 2042 RICI (kann für 2018 runtergeladen werden) habe ich bloß ausageben für kinder ab collège gefunden oder moins 6 ans - unserer ist aber in der élémentaire - und genau 6 .. geht das unter Frais réels? gibts eigentlich ne obergrenze für frais réels?

8. wir sind am 15.08. umgezogen - kann ich dann die einkünfte für den ganzen August in D versteuern und in FR ab 01.09.? oder muss das Tagesgenau laufen?

9. zinsen aus französischen und deutschen sparbüchern können unter intérêts et autres produits ... (2FA) angegeben werden - müssen aber nur angegeben werden, wenn sie höher waren als 2000 euro oder? hieße in meinem fall nichts angeben zu müssen...

10. gilt das auch für einen aktien fonds? oder läuft der unter 2TT? der läuft aber noch über ne deutsche bank .. passt das trotzdem?

vielen vielen dank für eure hilfe!!


Vg stefan

PS: mir wurde erklärt dass die bögen jedesjahr "fast" die gleichen sind und ich mich schon mal mit 2016 beschäftigen kann - deshalb habe ich den als vorlage genommen... stimmt hoffenltich oder?

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Salut :)

also ein paar Telefonate mit ein paar Ämtern und die Zulassung ist wie immer recht easy und problemlos möglich, auch möchte ich hier wirklich nochmal die Hilfsbereitschaft der französischen Beamten loben!!! Hier läufts echt besser als es je in deutschland war..

So zurück zum Problem anhänger ohne COC und ohne Konformitätsbescheinigung zu lassen:

Einfach eine Kopie des Kaufvertrages und der deutschen Zulassungspapiere (Schein und Brief), Antrag auf Zulassung und kurzes Anschreiben an die DREAL schicken.

Die schicken dann die Zulassungsbescheinigung und den Auftrag zur Vorfürung des Anhängers bei der DREAL (im Falle Haut Rhin in Colmar, nur Mittwoch nachmitags) zurück... Was dann wohl auch etwas über 80 Euro kostet - wir werden sehen ;)

viele grüße

stefan

PS: ich bin gespannt ob die wirklich die Einschreibung machen (hatte die Dame zumindest behauptet) oder nur n Formular zurück schicken mit dem man das dann erledigen kann;)

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Wohnen / Re: Telefonanschluss Mietwohnung
« am: 23. August 2017, 18:17:14 »
Ist vielleicht ne blöde Frage aber die aussage "je funktioniert haben" klingt n bisschen wie es hat nie jemand einen Vertrag abgeschlossen?! Hast du aber schon oder? Bei der Anschaltung kommt ein Techniker der die Leitung prüft und wenns nicht funktioniert frag ihn einfach mal was man da jetzt machen kann - die kennen solche probleme bestimmt... :)

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Wohnen / Re: Strom Stecker Adapter v Deutschland nach Frankreich
« am: 23. August 2017, 18:15:16 »
also bei uns passen bei den meisten deutschen geräte die stecker auch in die französischen dosen. guckt einfach mal ob auf der rückseite bei einem der schutzleiter streifen ein loch für den französischen schutzleiter ist!

einzig bei ein paar mehrfachsteckdosen passt der stecker nicht - hier gabs im baumarkt (France auch auch in Deutschland) neue.. ;)

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Hi :)

also wir wohnen seit geraumer Zeit in Ottmarsheim, die Autos sind auch schon angemeldet was ja mit den notwendigen Papieren kein Hexenwerk ist.

Wir haben aber noch zwei Anhänger, nämlich einen Zeltanhänger mit 650 kg und einen normalen Anhänger mit 1200 kg. Vor allem bei dem 1. ist die Anmeldung ziemlich problematisch man bräuchte eigentlich eine EG-Konformitätsbescheinigung aber die kriegen wir leider nicht, weder über den einstigen Händler noch über den Hersteller. Die Dinger wurden früher alle per einzelabnahme in Deutschland eingebürgert.
Hat jemand erfahrungen wie das ohne diese Bescheinigung geht?

Bei dem 1200 kg Anhänger gibts n anderes Fragezeichen. Meine Autoversicherung meinte dass der sowieso mitversichert sei in den Unterlagen stehen aber nur Anhänger bis 750 kg. Weis jemand wie das wirklich funktioniert? Desweiteren gibts für den Anhänger auch keine Konformitätsbescheinigung weil das laut Hersteller nicht nötig sei da in dem Fahrzeugbrief eine EG-Typ-genehmigung unter Punkt K eingetragen sei. Stimmt das? Funktioniert das dann wirklich ohne? Ich frage einfach weils zur Prefecture 55 km sind und ich nicht unbedingt umsonst hinfahren will..

Ich danke euch für eure Hilfe!!

Viele Grüße

stefan

PS: falls es im Forum so nen Fall doch schon gibt entschuldigt bitte dass ich den anderen nicht finden konnte!

PS2: in einem anderen Treat wird ablasten als Lösung vorgeschlagen - funktioniert bei mir leider nicht, das ding wiegt leer etwas über 500 kg.. :(

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Wohnen / Empfehlungen von Firmen & Handwerkern
« am: 21. Februar 2017, 19:00:56 »
Hi zusammen :-)

wir beginnen gerade an unserem häusschen umzubauen und mir ist aufgefallen, dass hier im forum ein Treat fehlt, wo empfehlenswerte Firmen aufgeführt sind :-)

vielleicht wäre es schön wenn wir hier die die schon Erfahrungen haben diese teilen könnten. Wir sind speziel an der Gegend um Ottmarsheim / Mulhouse interessiert aber ich denke es gibt sicherlich andere im Forum oder Netz die sowas für andere Gebiete suchen ;-)

vg und danke für eure hilfe
stefan :)

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