Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Bubu

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Hallo Ihr Lieben,

wir suchen ein neues Auto - bevorzugt halt in DE - aber jedesmal, wenn ich auf der Site

http://www.carte-grise.org/cout_carte_grise.htm

anklicke, "gekauft im Ausland:  Neuf / Occasion *  Neuf  Occasion (véhicule français)  Occasion (véhicule étranger)

kommt nach der Kalkulation eine Telefonnummer, die ich anrufen soll????  Das hilft mir ja nicht wirklich (1,99/min).

Wähle ich Occasion (véhicule francais), bekomme ich die Summe - gehe aber davon aus, das ist dann ohne die CO-Steuer?

Ist das jemandem schon aufgefallen und wo bekomme ich die Summe dann her? Hängt ja auch immer an der EZ - war bisher jedenfalls mal so.


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OK - also die Versicherung zahlt schon bis auf die SB von 290,-- - nachweisen kann ich mit der Wildunfallbescheinigung, die ich natürlich kopiert habe.

Hmmmm.....gut, ein Versuch ist es sicher wert.

Vielen Dank  :doppeld: :D

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Also wir sind auch weiterhin mit der Plus-Mitgliedschaft nach Frankreich gezogen und das ist gar kein Problem. Die waren sogar schon bei mir Zuhause, als ein PKW mal nicht anspringen wollte.

Was mich jedoch interessiert: Bei Wildschäden übernimmt der ADAC auch was?? Aus der Plus-Mitgliedschaft heraus?

Ist aktuell, da uns vor ein paar Wochen wohl eine Wildsau die komplette Fahrerseite demoliert hat......ich muss die SB meiner Vollkasko halt dazu zahlen.

Wie bekomme ich denn vom ADAC auch noch einen Teil, wenn? Dankeschön schonmal....suche auch mal selbst auf der ADAC-Website  ;)

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Hallo,

ja - so hat es dann auch funktioniert.

Der Führerschein ist in DE beantragt, ist nicht befristet - nur der Eintrag "95" ist es. Ende 2015 gibt es dann -wie in Frankreich- die Extrakarte.

Dazu musste der Antrag ausgefüllt werden, der zwar vom franz. Führerschein ausgeht - gibt ja aber keinen anderen.

Der Arbeitgeber musste noch eine Bescheinigung schreiben, in der er den internationalen Verkehr bestätigt (in unserem Fall auch noch den Ort des Firmensitzes).

2 Passbilder: eins für den Führerschein, eins für die neue Karte.

Die Bestätigung der Module und natürlich den Reisepass zur Vorlage.

Das war es - ABER: Klasse 3


Ein Kollege hat Klasse 2, ist gerade 50 geworden und hat da ganz andere Auflagen....der muss seinen deutschen Führerschein in einen franz. umschreiben lassen, die Untersuchungen nochmal machen (hat er in DE gemacht, F akzeptiert das aber auch mal wieder nicht), und dann in DE diesen Antrag stellen, dass er bis Ende 2015 den franz. in einen deutschen getauscht bekommt, mit Aushändigung der Extrakarte dann den franz. Anfang 2016 zurückbekommt. So hat er uns das geschildert - also ohne Gewähr meinerseits ;)

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Also - die Bedingungen hab ich ja schon aufgeführt.

Dann habe ich bei der Task Force Grenzgänger angerufen, die haben mir sehr schnell das entsprechende Merkblatt zu diesem Thema per Mail geschickt und einen Link mit den Anträgen für die derzeit erarbeiteten 2 Lösungen: 1.Fahrer, die NUR in DE fahren - 2. Fahrer, die international fahren und einen franz. Führerschein besitzen.

Daraufhin rief ich nochmals die TFG an und schilderte mein Problem. Ich wurde zum Verkehrsministerium verwiesen - wo aber niemand ans Telefon ging.

Dann kam ich auf die Idee mal beim Bürgeramt Saarbrücken anzurufen - die Führerscheinstelle.

Dort hatte ich eine Dame am Telefon, die wirklich sehr nett und bemüht war, diese Sache zu regeln. Sie sagte, es ist natürlich auch Neuland für sie, deswegen haben wir telefonisch alles ganz genau durchgekaut.

Es stellt eine absolute Ausnahme dar, dass mein Mann nun diesen Scheckkarten-Führerschein mit dem Eintrag 95 von Deutschland ausgestellt bekommt!! ABER: alle, die derzeit mit dem selben Problem betroffen sind, müssen diese Möglichkei m.E. ja bekommen, sonst können alle Berufskraftfahrer ab 10.09.14 zuhause bleiben???!!!

Eine Lösung ist bis 31.12.2015 in Arbeit - und zwar die selbe Lösung, wie Frankreich sie hat: mit dieser Extra-Fahrerkarte (hab jetzt den genauen Namen nicht im Kopf). Damit werden dann die derzeit bestehenden Probleme gelöst sein.

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Thema erledigt:

Mein Mann bekommt den rosa Führerschein beim Ordungsamt in einen Kartenführerschein getauscht mit dem Eintrag 95.

Ist eine Ausnahme aufgrund dieses EU-Gesetzes der Berufskraftfahrqualifikation.

Die Dame war sehr sehr nett und sehr bemüht.

Danke für's lesen und vllt. hilft dieser Thread ja noch dem ein oder anderen ;)

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Hallo Pero,

wie - der deutsche Führerschein ist jetzt ein französischer??? Das ist der deutsche, rosa Führerschein - ich glaube nicht, dass den eine Behörde als französisch ansieht, nur weil wir in Frankreich wohnen? *aufmschlauchsteht*

Was ich will: Mein GöGa braucht den E95 Eintrag im Führerschein. Durch den Wohnsitz in Frankreich aber bekommen wir auf deutschen Behörden jedoch keine Dienstleistung - gerade was den Führerschein betrifft.

So mein Kenntnisstand derzeit. Wie kommt mein Mann nun zu diesen Eintrag?

In Frankreich braucht er es auch nicht probieren - die Franzosen akzeptieren es nämlich nicht, wenn die 5 Module in Deutschland absolviert wurden. Dazu kommt, dass die Franzosen eine Extra-Karte dafür ausstellen - keinen Eintrag im Führerschein. Diese Karte würde er evt. bekommen, wenn er sich nochmal 35 Stunden in Frankreich diese Module auf französisch "antut" - was aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse eine schlechte Option wäre - ausserdem hat er das ja alles eh schon gemacht.

Diese Info habe ich von der Task Force Grenzgänger als Infoblatt geschickt bekommen. Kann man sich aber auch selbst raussuchen. Hilft mir so aber leider nicht.

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Hallo zusammen,

gibt es hier jemanden, dessen Situation genau so ist und hat schon eine Lösung gefunden?

Wohnsitz Frankreich
Arbeitgeber Deutschland
deutscher Führerschein
Berufskraftfahrqualifikation in Deutschland absolviert.

Fährt Saarland/Rheinland-Pfalz/Baden-Würtemberg und Frankreich.

Die Task-Force Grenzgänger Saarland hat ne Lösung für die, die nur in DE fahren und ne Lösung für die, die einen franz. Führerschein haben  - hilft aber alles nichts.

Bin noch dabei, diverse Stelle ans Telefon zu bekommen - aber vielleicht kann ich mir ja auch Kosten und bissl Zeit sparen, falls da jemand von euch ein paar wertvolle Tipps hat.

Dankeschön schonmal
LG
Claudi

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Steuern / Re: Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern
« am: 27. Mai 2013, 10:59:20 »
Vielen Dank banjo - ich habs dann auch so gemacht  :zwinkern:

Klar seh ich das als Bestrafung....ich zahlte bisher immer alles selbst - hab nen Selbstbehalt und dann noch die "Restkosten" - das kam bisher immer mit der Rückerstattung so hin - bei der Versteuerung jetzt mach ich wohl nicht mehr wirklich was gut und ich muss da nun noch genauer nachrechnen, ob sich das selbst zahlen lohnt oder nicht - das "bisschen" AG-Anteil frisst die Steuer eh dann wieder.

Aber das ist halt eine individuelle Rechenaufgabe. Hauptsache, ich hab alles richtig angegeben.

Eine schöne Woche  :winkerwinker:

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Steuern / Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern
« am: 24. Mai 2013, 10:57:39 »
Hallo Ihr Lieben,

ich hab ne Frage aus aktuellem Anlass - bin halt priv. versichert und bekomme in diesem Jahr von meiner Versicherung die Bescheinigung fürs Finanzamt über die gezahlte Jahressumme/Beitrag.

Was bisher da noch nie aufgeführt war: die Beitragsrückerstattung (hab ich ja auch bekommen). Diese Summe reduziert natürlich die Beitragssumme - aber ich hab die Rückerstattung ja aus dem Grunde bekommen, weil ich KEINE Arztrechnungen eingereicht habe und alles selbst gezahlt hab.

Diese Summe ziehe ich ja von meinem Einkommen ab - nun aber reduziert. Ist das ok?? Im Grunde "bestrafe" ich mich doch dann (hab schon nachrechnen lassen)??

Oder ist diese Geschichte nur für das deutsche Finanzamt gedacht? Bin einfach unsicher und mag nix falsches angeben.

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Korrekt: auch bei Erstzulassung eines dt. Fzgs in F ist der offizielle franz. Kaufvertrag für die Zulassung erforderlich. Es sei denn, man hat das Fzg bereits in seinem Eigentum, dann gibts logischerweise keinen Kaufvertrag .

na ja - erforderlich würde ich nicht sagen - aber sehr sehr hilfreich. Ich habe im vergangenen Juni ein neues Auto aus D in F zugelassen, hatte natürlich auch einen Kaufvertrag, auf dem Stand aber BESTELLUNG.....DAS jedoch haben sie bei der Prefecture nicht akzeptiert - so hab ich beim Autohaus angerufen, die haben mir dann das Wort "Bestellung" durchgestrichen, "Kaufvertrag" hingeschrieben, nen Stempel mit Unterschrift daneben und das ging das mit zwei gedrückten Augen durch....ich bekam dann den guten Rat der netten Dame: beim nächsten Mal doch einfach auch noch einen franz. Kaufvertrag mit ausfüllen, dann ist's einfach einfacher  ;)

Hat mich halt einen Tag gekostet - man muss echt auch auf Kleinigkeiten achten. Auf meine Frage beim Autohaus, warum ich keinen Kaufvertrag im klassischen Sinn bekommen kann, erklärte der Herr mir, das hätten sie schon länger nicht mehr - mit dieser "Bestellung" sei halt in D alles abgefrühstückt. OK, da steht ja auch alles notwendige drin - keine Ahnung.

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Auch wenn das Thema schon ein paar Tage alt ist: ich habe im Juli 2012 meinen in F gekauften und auch angemeldeten PKW nach DE verkauft - ohne COC-Bescheinigung - DENN - man hat durchaus die Möglichkeit, beim TÜV eine Art 'Volluntersuchung' zu machen, die somit die COC-Bescheinigung quasi ersetzt. Das Ganze kostet so um die 160,--/170,-- €. Rechnet man: um die 100,--€ für die COC und dann noch TÜV um die 100,--€ ist man mit dieser einmaligen Sache auf jeden Fall günstiger.

Ich hatte mich beim TÜV Saarland erkundigt und in Sulzbach ist die Hauptstelle, die das machen darf.

Dazu möchte ich noch erwähnen, das Auto ist 10 Jahre alt und wenn es weiterverkauft würde, sicher nicht mehr nach F zurück. Denn da weiss ich nun auch nicht, wie es sich verhalten würde ohne die COC-Bescheinigung.

Vielleicht hilft dieser Tipp doch noch dem ein oder anderen.

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Was ist mit einem Auto, dass nach Erstzulassung 1 Jahr und 1 Monat alt ist; jedoch erst 5.200 km runter hat.....ich schätze, ich muss dann auch mit dem Händler sprechen?! In der Broschüre steht halt nur jünger als 6 Monate UND weniger als 6.000km gilt als Neuwagen.....

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Steuern / Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
« am: 07. Mai 2012, 14:22:07 »
Na wenn das Auto und der Arbeitsplatz nicht ständig wechselt, sollte das ja gar kein Thema sein - die haben ja auch das www. im Zugriff und können prüfen....

Ich habe bisher auch peinlich drauf geachtet, bei einem neuen Auto die Zeiten, CV's etc entsprechend auszurechnen und anzugeben. Das war bisher nie ein Problem und hat bisher auch noch niemand angezweifelt. Davon aber mal ab - wir haben bisher erst einmal jedes Auto 'ausgetauscht'.

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ok - das stimmt natürlich - AuslandsKRANKENversicherung nicht - sorry  ;)

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