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Hallo Tine,
bei der CPAM dauert es einfach ein bisschen länger. Kein Problem. Wenn Du zusätzliche Sicherheit haben möchtest, dass du wirklich versichert bist und keine Probleme beim Arztbesuch haben wirst, dann kannst Du Dir vor Ort bei der CPAM eine Bestätigung geben lassen (oder telefonisch oder per E-Mail anfordern), dass Du Anspruch auf ärztliche Leistungen hast. Du musst ja übrigens sowieso auch einen "Hausarzt" auswählen und die allgemeinpraktizierenden Ärzte kennen die CPAM natürlich auch und wissen, dass es "halt ein bissel dauert"...
Zu deiner Frage mit ALG:
das wird mit rund 75 bis min 57,4 % des Durchschnitteinkommens (Brutto) der letzten drei Jahre ermittelt. Der Prozentsatz fällt ab, je höher das Einkommen liegt. Die Obergrenze beim ALG (Chomage) liegt bei ca. 5.600 Euro, das entspräche einem Brutto-Monats-Gehalt von 10-11.000 Euro.
Davon werden dann noch die Sozialversicherungen abgezogen. Insgesamt sind das rund 13% vom "Brutto"-ALG. Hier der Auszug aus einer meiner Zahlungsmitteilungen, aus der die Unterteilung nach Rentenbeiträge und Krankenkasse hervorgeht. Kann Dir aber nicht mehr sagen, welches jetzt was sein soll.
Sur ce montant brut, ont été retenus au titre de :
- La retraite complémentaire : 3,00 % du Salaire Journalier de Référence.
- La CSG : 6,20 % de 97 % de l'allocation.
- La CRDS : 0,50 % de 97 % de l'allocation.
- La Cotisation Alsace Moselle : 1,60 % de 97 % de l'allocation.
Grüße,
Ricky
bei der CPAM dauert es einfach ein bisschen länger. Kein Problem. Wenn Du zusätzliche Sicherheit haben möchtest, dass du wirklich versichert bist und keine Probleme beim Arztbesuch haben wirst, dann kannst Du Dir vor Ort bei der CPAM eine Bestätigung geben lassen (oder telefonisch oder per E-Mail anfordern), dass Du Anspruch auf ärztliche Leistungen hast. Du musst ja übrigens sowieso auch einen "Hausarzt" auswählen und die allgemeinpraktizierenden Ärzte kennen die CPAM natürlich auch und wissen, dass es "halt ein bissel dauert"...
Zu deiner Frage mit ALG:
das wird mit rund 75 bis min 57,4 % des Durchschnitteinkommens (Brutto) der letzten drei Jahre ermittelt. Der Prozentsatz fällt ab, je höher das Einkommen liegt. Die Obergrenze beim ALG (Chomage) liegt bei ca. 5.600 Euro, das entspräche einem Brutto-Monats-Gehalt von 10-11.000 Euro.
Davon werden dann noch die Sozialversicherungen abgezogen. Insgesamt sind das rund 13% vom "Brutto"-ALG. Hier der Auszug aus einer meiner Zahlungsmitteilungen, aus der die Unterteilung nach Rentenbeiträge und Krankenkasse hervorgeht. Kann Dir aber nicht mehr sagen, welches jetzt was sein soll.
Sur ce montant brut, ont été retenus au titre de :
- La retraite complémentaire : 3,00 % du Salaire Journalier de Référence.
- La CSG : 6,20 % de 97 % de l'allocation.
- La CRDS : 0,50 % de 97 % de l'allocation.
- La Cotisation Alsace Moselle : 1,60 % de 97 % de l'allocation.
Grüße,
Ricky
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Steuern / Re: Homeoffice und Grenzgängerstatus
« am: 24. Juni 2010, 14:11:45 »
Hallo,
das Thema ist auch für mich relevant und interessant. Wer von Euch kann das bitte nochmals etwas genauer erklären und mit Quellen belegen (z.B. durch Links auf rechtskräftige Urteile)?
Es geht konkret um die Situation: Arbeitgeber in Deutschland (ausserhalb des Grenzgebiets) und Home-Office in Frankreich.
Danke!
Grüße,
Ricky
das Thema ist auch für mich relevant und interessant. Wer von Euch kann das bitte nochmals etwas genauer erklären und mit Quellen belegen (z.B. durch Links auf rechtskräftige Urteile)?
Es geht konkret um die Situation: Arbeitgeber in Deutschland (ausserhalb des Grenzgebiets) und Home-Office in Frankreich.
Danke!
Grüße,
Ricky
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Arbeiten / Re: Existenzgründungszuschuss bei Arbeitslosigkeit
« am: 14. Mai 2010, 10:57:30 »
Hallo Linus,
vielleicht wäre es mal Zeit für eine Vorstellung? Und ein Feedback an die beiden, die Dir auf deine erste Frage geantwortet haben?
a bientot,
Ricky
vielleicht wäre es mal Zeit für eine Vorstellung? Und ein Feedback an die beiden, die Dir auf deine erste Frage geantwortet haben?
a bientot,
Ricky
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Versicherungen / Re: Erhalt der Carte Vitale Privatversicherte in Deutschland bei Arbeitslosigkeit
« am: 04. Mai 2010, 09:26:30 »
Hallo Linus,
so einfach, wie g2122 schreibt, ist es leider nicht! Warum: weil die Pole Emploi Dich nicht als Arbeitslosen einschreibt, wenn Du keine SV-Nummer hast. Die kannst Du aber nur von der CPAM erhalten. Die CPAM kann dich aber nur krankenversichern, wenn du eine Vorversicherung mittels E106 und E108 nachweisen kannst. Oder einen französischen Arbeitgeber, der Dich zur KV anmeldet.
Du verstehst, dass die Katze sich in den Schwanz beisst... ?
Da ich diese Situation in 2009 selbst erlebt habe, und nach rund 6 Monaten Stress mit Behörden und Papierkram auch gelöst bekam, kann ich Dir weiterhelfen. Bitte kurze Privatnachricht.
Grüße,
Ricky
so einfach, wie g2122 schreibt, ist es leider nicht! Warum: weil die Pole Emploi Dich nicht als Arbeitslosen einschreibt, wenn Du keine SV-Nummer hast. Die kannst Du aber nur von der CPAM erhalten. Die CPAM kann dich aber nur krankenversichern, wenn du eine Vorversicherung mittels E106 und E108 nachweisen kannst. Oder einen französischen Arbeitgeber, der Dich zur KV anmeldet.
Du verstehst, dass die Katze sich in den Schwanz beisst... ?
Da ich diese Situation in 2009 selbst erlebt habe, und nach rund 6 Monaten Stress mit Behörden und Papierkram auch gelöst bekam, kann ich Dir weiterhelfen. Bitte kurze Privatnachricht.
Grüße,
Ricky
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Steuern / Re: Heiratsbonus?
« am: 20. April 2010, 20:24:58 »
der N-Faktor ist übrigens nicht als "Nasen-Faktor" zu verstehen :-)
sondern als "Nombre de Parts", also Anzahl an Steuerteilen.
Bei Verheirateten wird das Familieneinkommen angesetzt und mit 2,0 Steuerteilen versteuert (also die Hälfte dessen, was ein Lediger mit dem gleichen Einkommen an Steuern bezahlt).
Kinder zählen als 0,5 Punkte.
Beispiel:
Verheiratet mit 2 Kindern: 3,0 Steuerteile (und damit ein Drittel an Steuern, was der Ledige mit dem gleichen Einkommen bezahlt).
Grüße,
Ricky
sondern als "Nombre de Parts", also Anzahl an Steuerteilen.
Bei Verheirateten wird das Familieneinkommen angesetzt und mit 2,0 Steuerteilen versteuert (also die Hälfte dessen, was ein Lediger mit dem gleichen Einkommen an Steuern bezahlt).
Kinder zählen als 0,5 Punkte.
Beispiel:
Verheiratet mit 2 Kindern: 3,0 Steuerteile (und damit ein Drittel an Steuern, was der Ledige mit dem gleichen Einkommen bezahlt).
Grüße,
Ricky
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Steuern / Re: In D finanziertes Auto in Steuererklärung angeben?
« am: 20. April 2010, 20:16:55 »
Es menschelt halt überall. Mal trifft man auf eine Person, die es eher locker sieht und mal ist es gerade andersrum...
Gib mal bitte ein paar Angaben zu deinem Auto. Hersteller, Modell, Motor/PS, Diesel/Benzin?
Grüße,
Ricky
Gib mal bitte ein paar Angaben zu deinem Auto. Hersteller, Modell, Motor/PS, Diesel/Benzin?
Grüße,
Ricky
22
Arbeiten / Re: Ansprüche Arbeitslosengeld
« am: 20. April 2010, 17:02:28 »
Hallo Tine,
schau mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeiten/arbeitslos-melden-t2386.0.html
Grüße und viel Glück,
Ricky
schau mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeiten/arbeitslos-melden-t2386.0.html
Grüße und viel Glück,
Ricky
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Steuern / Re: In D finanziertes Auto in Steuererklärung angeben?
« am: 20. April 2010, 16:52:34 »
Hallo Bianca,
ich habe bei meiner französischen Steuererklärung einfach das deutsche Kennzeichen eingetragen und die CV-Einstufung mit Hilfe von Nachbarn/Freunden vorgenommen (geschätzt). Ging problemlos durch, soll heissen: meine Kilometer-Kosten wurden anerkannt!
Kannst ja auch, sollte eine Nachfrage kommen, die Umstände erläutern. Die sind in F häufig nicht so engstirnig wie in D, wo man den Eindruck bekommt, man würde dem Finanzbeamten persönlich in die Tasche greifen und ihm Geld wegnehmen, weil man was absetzen möchte...
Nur Mut,
Ricky
ich habe bei meiner französischen Steuererklärung einfach das deutsche Kennzeichen eingetragen und die CV-Einstufung mit Hilfe von Nachbarn/Freunden vorgenommen (geschätzt). Ging problemlos durch, soll heissen: meine Kilometer-Kosten wurden anerkannt!
Kannst ja auch, sollte eine Nachfrage kommen, die Umstände erläutern. Die sind in F häufig nicht so engstirnig wie in D, wo man den Eindruck bekommt, man würde dem Finanzbeamten persönlich in die Tasche greifen und ihm Geld wegnehmen, weil man was absetzen möchte...
Nur Mut,
Ricky
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Sonstiges / Re: Scheck nicht eingelöst - was nun?
« am: 23. März 2010, 10:03:02 »
Marco, gibt es was Neues?
Grüße,
Ricky
Grüße,
Ricky
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Sonstiges / Re: geburtsurkunde
« am: 23. März 2010, 09:59:43 »
Du hast irgendwann mal geschrieben, dass Du Tschechin bist. Wenn Du also in Tschechien geboren sein solltest, dann habe ich keine Ahnung, wie das dort funktioniert. Wenn Du in Deutschland geboren bist, musst Du aufs Standesamt deines Geburtsorts.
Wichtig ist auch die Frage, ob es eine "ganz normale" Geburtsurkunde sein soll, oder eine "internationale". Hängt davon ab, wofür du sie brauchst. Für eine französische Amtsangelegenheit eine internationale, für einen Reisepass o.ä. reicht eine normale...
Grüße,
Ricky
Wichtig ist auch die Frage, ob es eine "ganz normale" Geburtsurkunde sein soll, oder eine "internationale". Hängt davon ab, wofür du sie brauchst. Für eine französische Amtsangelegenheit eine internationale, für einen Reisepass o.ä. reicht eine normale...
Grüße,
Ricky
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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 23. März 2010, 09:52:32 »
Ich verstehe Deine Argumente, Sapperlot. Bin trotzdem anderer Meinung, weil ich die Entscheidung darüber, wer welchen Anteil an der Steuernachzahlung übernimmt nicht in der Zugewinnermittlung ansiedele, sondern schon vorher. Aber lassen wir die weitere Diskussion...
P.S. Ralph, die Schweiz mag ja neutral sein, aber nur militärisch und politisch gesehen. Nicht aus wirtschaftlicher Sicht... ;-)
Interessiert sich Mela überhaupt noch für das Thema?
P.S. Ralph, die Schweiz mag ja neutral sein, aber nur militärisch und politisch gesehen. Nicht aus wirtschaftlicher Sicht... ;-)
Interessiert sich Mela überhaupt noch für das Thema?
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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 18:20:59 »
Hi Sapperlot,
du reagierst ja, als wärst du der Ex-Ehemann...
OK, zur Sache:
Das Finanzamt hält sich an das, was deklariert wurde und fordert von beiden (gesamtschuldnerisch) das Geld. Es geht mir mit meinem Hinweis darum, dass der Ex-Mann diese Forderung des Finanzamts an Mela weitergibt bzw. weiterberichtet, mit dem Hinweis, es sei wegen der ausländischen Einkünfte zu der Nachzahlungsforderung gekommen. Mela schreibt "...unter anderem wegen ausländischer Einkünfte...".
Daher sei der Hinweis gestattet, dass das Thema nicht ganz soooo einfach ist, wie es bestimmt viele gerne hätten. Wie wir annehmen, ist Mela mit Ihrem Ex-Ehemann in 2008 gemeinsam veranlagt, weil das gängiger Praxis entspricht - ob das aber dann bei den Steuern "halbe/halbe" macht, wie Du schreibst -das ist noch lange nicht sicher!
1. ist zu klären, woher die Nachzahlung tatsächlich (!) resultiert. Dabei ergibt sich auch, wer welchen Anteil an der Nachzahlung schuldet.
2. ist dann im Innenverhältnis (Mela / Ex-Ehemann) zu klären, wer die Nachzahlung tatsächlich übernimmt (bzw. zu welchem Teil).
Ich unterstelle niemandem böses, manchmal führt auch einfach nur Unwissen zu vorschnellen Aussagen.
Grüße,
Ricky
du reagierst ja, als wärst du der Ex-Ehemann...
OK, zur Sache:
Das Finanzamt hält sich an das, was deklariert wurde und fordert von beiden (gesamtschuldnerisch) das Geld. Es geht mir mit meinem Hinweis darum, dass der Ex-Mann diese Forderung des Finanzamts an Mela weitergibt bzw. weiterberichtet, mit dem Hinweis, es sei wegen der ausländischen Einkünfte zu der Nachzahlungsforderung gekommen. Mela schreibt "...unter anderem wegen ausländischer Einkünfte...".
Daher sei der Hinweis gestattet, dass das Thema nicht ganz soooo einfach ist, wie es bestimmt viele gerne hätten. Wie wir annehmen, ist Mela mit Ihrem Ex-Ehemann in 2008 gemeinsam veranlagt, weil das gängiger Praxis entspricht - ob das aber dann bei den Steuern "halbe/halbe" macht, wie Du schreibst -das ist noch lange nicht sicher!
1. ist zu klären, woher die Nachzahlung tatsächlich (!) resultiert. Dabei ergibt sich auch, wer welchen Anteil an der Nachzahlung schuldet.
2. ist dann im Innenverhältnis (Mela / Ex-Ehemann) zu klären, wer die Nachzahlung tatsächlich übernimmt (bzw. zu welchem Teil).
Ich unterstelle niemandem böses, manchmal führt auch einfach nur Unwissen zu vorschnellen Aussagen.
Grüße,
Ricky
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Steuern / Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 17:30:07 »
Hallo Mela,
zu deiner eigentlichen Frage haben Ralph und Sapperlot bereits sehr treffend geantwortet. Mein Eindruck ist, dass da noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen könnte, nämlich das "Trennungs-Gerangel"... Könnte es sein, dass dein Ex-Mann probiert, Dir mit dieser Steuer-Geschichte finanziell "einen reinzuwürgen"?
Am besten ist es, Du bekommst/hast alle relevanten Unterlagen und lässt Dir den Vorgang beim Steuerberater ausrechnen. Wieviel von der Nachzahlung ist tatsächlich auf Dich zurückzuführen... das ist doch die Frage. Entsprechend werdet ihr dann die Nachzahlung untereinander aufteilen (müssen).
Grüße,
Ricky
zu deiner eigentlichen Frage haben Ralph und Sapperlot bereits sehr treffend geantwortet. Mein Eindruck ist, dass da noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen könnte, nämlich das "Trennungs-Gerangel"... Könnte es sein, dass dein Ex-Mann probiert, Dir mit dieser Steuer-Geschichte finanziell "einen reinzuwürgen"?
Am besten ist es, Du bekommst/hast alle relevanten Unterlagen und lässt Dir den Vorgang beim Steuerberater ausrechnen. Wieviel von der Nachzahlung ist tatsächlich auf Dich zurückzuführen... das ist doch die Frage. Entsprechend werdet ihr dann die Nachzahlung untereinander aufteilen (müssen).
Grüße,
Ricky
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Behörden / Re: Parkmöglichkeiten am Generalkonsulat in Straßburg
« am: 21. März 2010, 12:03:20 »
Hallo Waylon,
das Deutsche Konsulat ist ja das zweite Haus im Quai Mullenheim, das erste Haus in der Strasse ist das amerikanische Konsulat (Direkt Ecke Quai Mullenheim / Avenue des Vosges).
Am einfachsten ist wahrscheinlich der 1. "Place de l´Université" oder 2. "Quai du M. Dietrich" oder 3. "Place du Gal. Eisenhower".
Stell Dich auf ein paar Minuten Parkplatzsuche ein, und ein bisschen Fussweg bis zum Konsulat. Ich wohne nur rund 800m vom Konsulat weg, und weiss daher aus meinem Alltag, dass man immer mal Glück haben kann mit einem Parkplatz, aber je nach Uhrzeit auch mal nicht...
Grüße,
Ricky
das Deutsche Konsulat ist ja das zweite Haus im Quai Mullenheim, das erste Haus in der Strasse ist das amerikanische Konsulat (Direkt Ecke Quai Mullenheim / Avenue des Vosges).
Am einfachsten ist wahrscheinlich der 1. "Place de l´Université" oder 2. "Quai du M. Dietrich" oder 3. "Place du Gal. Eisenhower".
Stell Dich auf ein paar Minuten Parkplatzsuche ein, und ein bisschen Fussweg bis zum Konsulat. Ich wohne nur rund 800m vom Konsulat weg, und weiss daher aus meinem Alltag, dass man immer mal Glück haben kann mit einem Parkplatz, aber je nach Uhrzeit auch mal nicht...
Grüße,
Ricky
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Wohnen / Re: Nachlass fr. Bauträger/GU eure Erfahrung?
« am: 13. März 2010, 10:02:04 »
Hallo Eliott,
Wieso möchtest Du denn einen Nachlass mit dem Bauträger verhandeln? Natürlich ist es dein gutes Recht, den günstigsten Preis für die beste Leistung zu wollen - aber es widerspricht einem ökonomischen Grundgesetz! Niemand kann die beste Leistung für den günstigsten Preis anbieten und dauerhaft überleben.
Aus meiner eigenen Erfahrung kommst Du nur weiter, wenn Du
1. weisst, was du als Leistung möchtest und
2. weisst, wieviel du dafür bezahlen möchtest.
Wenn die beiden Punkte klar sind, dann schau, dass diese beiden Punkte erfüllt sind und dann mach einen Haken dran. Du kannst du noch ein bisschen verhandeln - aber das ist eher als Sport anzusehen.
Wenn aus deiner Sicht die Verhältnisse der Leistung zur Gegenleistung (Preis) nicht stimmen, dann probiere herauszufinden, wo im Detail das Problem liegt und suche eine Alternative (z.B. lass die goldenen Wasserhähne weg, kleiner Scherz). Und wenn das Angebot inhaltlich perfekt passt, aber einfach nur zu teuer ist, dann sprich das ggü. dem Anbieter aus und verhandele so lange, bis du den Preis hast, der dir angemessen vorkommt.
Eine pauschale Antwort auf deine Frage wie, "da sind immer 20% drin" gibt es meines Erachtens nicht.
Grüße,
Ricky
Wieso möchtest Du denn einen Nachlass mit dem Bauträger verhandeln? Natürlich ist es dein gutes Recht, den günstigsten Preis für die beste Leistung zu wollen - aber es widerspricht einem ökonomischen Grundgesetz! Niemand kann die beste Leistung für den günstigsten Preis anbieten und dauerhaft überleben.
Aus meiner eigenen Erfahrung kommst Du nur weiter, wenn Du
1. weisst, was du als Leistung möchtest und
2. weisst, wieviel du dafür bezahlen möchtest.
Wenn die beiden Punkte klar sind, dann schau, dass diese beiden Punkte erfüllt sind und dann mach einen Haken dran. Du kannst du noch ein bisschen verhandeln - aber das ist eher als Sport anzusehen.
Wenn aus deiner Sicht die Verhältnisse der Leistung zur Gegenleistung (Preis) nicht stimmen, dann probiere herauszufinden, wo im Detail das Problem liegt und suche eine Alternative (z.B. lass die goldenen Wasserhähne weg, kleiner Scherz). Und wenn das Angebot inhaltlich perfekt passt, aber einfach nur zu teuer ist, dann sprich das ggü. dem Anbieter aus und verhandele so lange, bis du den Preis hast, der dir angemessen vorkommt.
Eine pauschale Antwort auf deine Frage wie, "da sind immer 20% drin" gibt es meines Erachtens nicht.
Grüße,
Ricky