Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Ralf K.

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Testforum / Re: Chat
« am: 30. November 2009, 11:26:06 »
Du bist halt einfach zu alt für sowas  :lach: :lach: :lach:

Das könnte schon sein. Ich weiß dafür auch, daß man sich die Finger beim Telefonieren nicht verletzt, wenn man eine Wählscheibe benutzt ;-)

Und immerhin gehöre ich zu der Generation, bei denen nicht nach spätestens dem 160. Zeichen die Lese- und Konzentrationsfähigkeit schlagartig zu Null tendiert ;-)

Gruß, Ralf

122
Testforum / Re: Chat
« am: 29. November 2009, 23:12:51 »
Hallo Leute, wieso ist hier eigentlich nie jemand im Chat ?

Das ist eine der nutzlosesten Anwendungen im Internet, IMHO. Das wird nur noch übertroffen vom Zwitschern (Twitter).

Liest Du News/Usenet?

Gruß, Ralf

123
Behörden / Re: Alter rosa deutscher Führerschein
« am: 24. November 2009, 11:07:47 »
habe eben erfahren, dass der alte rosa deutsche Führerschein in Frankreich nicht mehr gültig ist. Stimmt es, dass er nicht akzeptiert wird, wenn man damit in F von der Polizei angehalten wird?

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#Rechtsproblematik_des_EU-F.C3.BChrerscheins_in_Deutschland
Die Rennleitung muß ihn akzeptieren. Vorausgesetzt, Du hast einen Wohnsitz in .de.


Wo beantrage ich einen neuen Führerschein, in D oder F?

Wenn Du in .fr wohnst, sieht's natürlich anders aus: umschreiben auf den französischen wird die Rennleitung verlangen. Dazu kannst Du hier in dieser Rubrik etliche Diskussionen um Führerscheine verfolgen :-)

Gruß, Ralf


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Da muß ich mich erstmal informieren, aber mit Karte und Pin kann man auf jeden Fall rund um die Uhr tanken.
Danke. Und genau letzteres habe ich nicht.

Ich erinnere mich zu gut an meine letzte Runde Arabisches Roulette[1], als ich an jenem August-Samstag Nachmittag erst in Lauterbourg, dann ersatzweise in Seltz tanken wollte, wo ebenfalls geschlossen war und sich dann die km bis Soultz-sur-Foret gefühlt "endlos" hinzogen.

Gruß, Ralf

[1] mit dem letzten Tropfen Benzin so weit wie möglich

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Mal zur Erinnerung!

Weil ich vorher noch zum Carrefour möchte: die Öffnungszeiten habe ich auf der Web-Seite gefunden, d.h. am Samstag bis 19:30, aber wie lange hat die Tankstelle geöffnet? Die scheint "etwas" andere Öffnungszeiten zu haben, z.B. im August (Ferienzeit) hatte die am Samstag Nachmittag gar nicht geöffnet.


Gruß, Ralf

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Scheinbar ist dieser nicht so gestreckt wie in Deutschland.

Geringerer Agrarbenzinanteil im franz. Benzin?

Gruß, Ralf

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An Tankautomaten funktioniert das Tanken nur mit französischer CB bzw. französischer Visa/Mastercard. Der Unterschied zu den deutschen Karten liegt oft im Chip.

Das war bis vor ungefähr 2 oder 3 Jahren der Normalzustand. Mittlerweile gibt es immer mehr Tankautomaten, die die deutsche EC-Karte akzeptieren. Allerdings ist mir noch kein Regelwerk bekannt, nach dem die Karte funktionieren könnte.

BTW ich kenne da einen entfernt, der seit Jahren regelrechte Kartenspielchen mit franz. Zapfsäulen veranstaltet. Das war seine ureigenste Lösung auch an Sonntagen in .fr Mopped zu fahren. Und er hat es irgendwann geschafft ohne franz. Wohnsitz eine CB zu bekommen. Fragt nicht wie! Andere haben das Thema pragmatischer angegangen und eine Liste der sonntags geöffneten Tankstellen zusammengetragen, siehe unten auf dieser Seite:
http://www.rrr.de/kkk/

Gruß, Ralf

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...frag mal bei der Konzernzentrale z.B. in der Ecke Öffentlichkeitsarbeit/PR nach, was sie dazu meinen, wie ihr Händler mit dem Markennamen umgeht.
Also sorry, wenn ich so was wie "vera..." "übers Ohr gehauen" lese und natürlich daß der böse böse Händler an allem Schuld sein soll, dann kann ich nur sagen - der liebe Herrgott hat jedem einen Kopf mitgegeben und wenn man den einschaltet, hätte man ja glatt selbst auf die Idee kommen können, daß es irgendwie nicht klappen kann, ein Auto ohne Fahrzeugbrief umzumelden.

Erstens war im Ausgangsbeitrag noch nicht die Rede davon, wo der Kfz-Brief lagert, zweitens erwarte ich von jemandem, den ich frage, entweder eine korrekte Antwort oder(!) die Aussage "weiß ich nicht". Im geschilderten Fall hat der Händler nach der hier geschilderten Vorgehensweise beim Verkauf seines Fahrzeugs eine falsche Auskunft gegeben. Aus seinem gewissen Eigeninteresse heraus kann man da durchaus mehr unterstellen. Das Eigeninteresse lag ggf. in der Provision des Darlehensvertrags, die er bei anderer Auskunft nicht erhalten hätte.

Die Käuferin hat nicht etwa vergessen zu fragen, sondern sie hat gefragt, und sie wurde IMHO belogen, Motiv siehe oben. Was ist für Dich an dieser Situation anders verständlich?

Selbstverständlich liegt es im Verantwortungsbereich eines Vertragsunterzeichners das Kleingedruckte vor Abschluß durchzulesen. Was im Vertrag oder in den AGB stehen, wissen wir allerdings nicht.

Ralf

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Da sagte der nette Herr vom Autohaus auf einmal "nö, ummelden würde nicht gehen, das hätte ich doch wissen müssen! Das Auto ist ja FINANZIERT bei einer DEUTSCHEN Bank und da könnte ich nix in Frankreich ummelden!"
Dafür müsste ich das Auto erst ablösen!
Na prima!
Die haben mich mal schön verar... und ich bin ganz schön sauer!

Teppichhändler, Politiker, Versicherungsvertreter, Autohändler, ....  alle dasselbe, mit allen prinzipiell alles(!) schriftlich vereinbaren. Aber jetzt weißt Du es ja.


1. gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich mein finanziertes Auto doch ummelden kann? Oder hat der Händler recht?

Wer ist Dein Vertragspartner bei der Finanzierung? Der Autohändler oder eine Bank? Lese das Kleingedruckte und frag Deinen Vertragspartner! Wenn Du Deinen Politi äh Autohändler an Deiner aktuellen Stimmung teilhaben lassen möchtest, dann laß Dir die aktuelle Aussage von Deinem Autohändler schriftlich geben bzw. mit Zeugen und frag mal bei der Konzernzentrale z.B. in der Ecke Öffentlichkeitsarbeit/PR nach, was sie dazu meinen, wie ihr Händler mit dem Markennamen umgeht.

Gruß, Ralf

130
Ich empfehle die "Alte Mühle" in Lauterbourg *yamyam* :doppeld:
Die war "früher"[tm] immer so überlaufen von Deutschen, und ich habe sie eher als "touristisch" in Erinnerung.

Gruß, Ralf

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Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann! Aber ich werde versuchen, möglichst viele unter einen Hut zu kriegen.
Das ehrt Dein Bemühen :-)

Ich habe vor zu kommen (alleine schon wg. einer drohenden Unterrepräsentation der anwesenden Ral[f,ph]s ;-) ). Allerdings kann ich momentan aus beruflichen Gründen nur relativ kurzfristig entscheiden, also 2-3 Tage vorher.


Noch eine Frage: Was wollt ihr essen? Ich hätte im Angebot natürlich Elsässische Küche, aber auch eine neue Tapas-Bar. Sagt mir bitte eure Preferenzen.
Ich darf mir was wünschen :-) :-)   Wenn's Flammkuchen ohne Speck gibt, finde ich das gut. Tapas auch.

Gruß, Ralf

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Absurde Strafzettel
« am: 22. Oktober 2009, 13:06:03 »
Wenn auch nicht direkt verboten und ziemlich umstritten - steht eigentlich absolut nix darüber drin im Code de la Route, aber Polizei hat das als neue Einnahmequelle auserkoren und legt das dort Stehende (Auto immer unter Kontrolle zu haben) halt so aus, das man immer beide Hände am Steuer haben muß.

Fall aus .de: Moppedfahrer wird beim Wheelisieren "kostenpflichtig ermahnt" dies zu unterlassen. Die Rennleitung war vermutlich neidisch, weil mal einer Spaß im Straßenverkehr hatte und dies allen zeigte. Herbeigezerrte Begründung: das Fahrlicht würde alles mögliche anstrahlen, nur nicht ordnungsgemäß die Straße ausleuchten. Logisch korrekt und als Lückenbüßer für den Neid der Rennleitung gerade so ausreichend, nur nicht zielführend für das Verhältnis von Mensch zu Rennleitung.

Gruß, Ralf

133
Technik / Re: Kein Bild im Profil
« am: 20. Oktober 2009, 13:04:00 »
Das Bild hat eine Größe von 980 KB.

Als ISDN-Nutzer wartet man alleine auf dieses Bild als Teil der ganzen Seite über 2min.

Was mache ich falsch???

Früher hat man Fotos in erkennbarer Qualität und 800*600-Auflösung in 40-80kB bekommen. Das sollte heute auch noch möglich sein, zumal die "alten" Werkzeuge noch existieren ;-)

Gruß, Ralf

134
Jein! In Deutschland gibt's dazu ja eine StVO (Straßenverkehrsordnung) und eine StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Erstere gilt für alle, die in D fahren wollen (eben auch für französiche, spanische... Autos), enthält aber nix über die Zulassung. Für die, die in D ein Auto zulassen wollen gibt es Zweitere. Die hat aber für ausländische Fahrzeuge keine Bedeutung. Für die gilt immer Heimatrecht und im unseren Falle für den Anhänger halt französisches Recht.
Die Sache mit der Zulassung ist eines, die Frage der Haftpflichtversicherung die andere. Bei Zulassung hast Du recht. Nur sehe ich die Frage der Versicherung als eigenständig an, auch wenn sie Voraussetzung zur Zulassung ist. Daher war der Hinweis auf die Mofa-Geschichte schon recht nützlich und weist einige Ähnlichkeiten auf.

Für .de gibt es das "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" ( http://bundesrecht.juris.de/pflvg/ ), wo der §1 lautet: "Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."

Damit ist der franz. Anhänger hinter einem deutschen Zugfahrzeug nicht betroffen. Aber der Anhänger als eigenständiges "Fahrzeug" ist explizit erwähnt. Desweiteren habe ich da drin weitergelesen und finde §8a Absatz 1, dort Unterpunkt 3 und besonders §12 Absatz 1 Unterpunkt 2a interessant. Da ich kein Jurist bin, deute ich da nichts weiter und empfehle weiterhin den ACDC mit seiner Rechtsabteilung.


Motorisierte Vehikel über 6km/h müssen in D ein für jeden sichtbares Kennzeichen tragen. (Irgendeine Versicherungskarte die man nur falls man mal von der Polizei erwischt wird vorzeigen muß und ansonsten anonym umherrasen kann genügt nicht).

Ich hätte mich darum nicht weiter gekümmert. Franz. Mofa nehmen und benutzen, da die franz. Versicherung offensichtlich auch in .de gilt. Sollen sich irgendwelche Bürokraten die Köpfe heißreden ... ;-)

Anders sehe ich es beim Unter-500kg-Anhänger, wenn die Frage der Haftpflichtversicherung offen ist.

Gruß, Ralf

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Logisch schon, bis auf das "verboten". Warum solle es verboten sein, einen Anhänger aus einem anderer Staat umherzufahren?

In .de gelten Regeln für Kfz zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bzgl. Versicherung. Und genau darum geht's IMHO beim Anhänger. Aber auch beim Mofa ...

Gab da doch auch mal vor 10+ Jahren so einen Fall der durch die Medien ging, wo jemand mit 16 nicht zu seiner Ausbildungsstelle auf der anderen Rheinseite (D) kommen konnte, weil er halt (mit 16) nur Moped fahren konnte, in F dafür aber kein Nummerschid bekam (weil zulassungsfrei) und in D ohne Nummerschild nicht fahren dürfte, aber in D ohne deutschen Wohnsitz kein Versicherungskennzeichen bekam. Keine Ahnung wie damals der Fall ausging (und inzwischen gibts ja Registrierung für Mopeds)  

Da dürfte es weniger um das seinerzeit nicht vorhandene Kennzeichen gegangen sein, sondern um den Nachweis der Haftpflichtversicherung. Nichts anderes ist das "Versicherungskennzeichen" bei Mofas und Mopeds in .de. Da steckt bekanntermaßen keine Zulassung dahinter, weswegen die Halteradresse bei solchen Fahrzeugen über die Versicherung ermittelt wird. Ein franz. Mofa darf in .de am Straßenverkehr teilnehmen, wenn der Nachweis der Haftpflichtversicherung vorliegt, also eine "grüne Versicherungskarte". Die gibt's bei der franz. Versicherung für das Mofa.

So eine grüne Versicherungskarte ist der Nachweis der Versicherung, daß die Haftpflichtversicherung in den auf der Karte aufgedruckten Ländern übernommen wird (BTW zu landestypischen Obergrenzen!). Wer in andere Länder reist, die dort nicht angegeben oder durchgestrichen sind, der darf häufig genug an der jeweiligen Grenze eine Haftpflichtversicherung im jeweiligen Land abschließen. Beispiele: Tunesien und Marokko nach der Kündigung des "Grüne-Karte-Abkommens" vor 3 Jahren, AFAIR. Syrien, Jordanien, Libanon, weil nie im Abkommen vertreten. Israel, Iran, weil von etlichen Versicherungen mittlerweile gestrichen. Alle Länder in Afrika südlich der Mittelmeeranrainer, ganz Amerika, usw.  Zu Problemen führte beispielsweise das "wir basteln uns ein eigenes Land" auf dem Gebiet von ehemals Jugoslawien: auf vielen grünen Karten ist heute noch kein Montenegro vermerkt, weil es diesen Staat noch nicht allzu lange gibt. Der war früher Teil von BiH, jetzt nicht mehr. Das wird von manchen Grenzern anerkannt, aber manche möchten einen kleinen Vorteil daraus ableiten.

Daher: Grüne Karte als Versicherungsnachweis und die Haftpflichtfrage ist geklärt.

Gruß, Ralf

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