Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Mark

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Steuern / dt.Krankengeld in F versteuern?!?!?
« am: 30. Juni 2014, 20:55:57 »
Hi,
ich war letztes Jahr lange krank und habe Krankengeld von der (dt.) KK bekommen.
Da ich in D im öff.Dienst arbeite, zahle ich auch in D Steuern. Dort muss KG nicht versteuert werden.

Bei der letzten Steuererklärung in F (muss ich ja machen) hat mir der frz. Sachbearbeiter gesagt,
ich müsse das (dt.) KG in F versteuern,
wenn ich nicht eine Bescheinigung eines (frz.) Arztes bringe,
dass es sich bei der Erkrankung um eine ALD ("affection longue durée") handelt.

Dazu die Fragen:
-Ist das wirklich so?
-Kann mir jemand einen Steuerberater in 68 (HautRhin) enpfehlen?
-Kennt jemand einen Arzt, der mir das bescheinigen kann?
(ich habe (u.a. wegen dt. KV) auch nur einen dt. Hausarzt,
war noch nie bei einem frz. Arzt)

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Technik / VoIP Telefon-Ersatz für Logicom Cut1
« am: 30. Juni 2014, 20:49:08 »
Hi,

wie erwartet, ist der Logicom-Müll, den mir orange als VoIP-Telefon zusammen mit der Livebox verkauft hat,
nach etwa zwei Jahren dabei die Grätsche zu machen...
(Display voller Pixelfehler, Akkulaufzeit immer kürzer, Aussetzer...)

Weiß hier jemand, ob man da (an die orange livebox)
jedes beliebige VoIP Telefon anschließen kann-
oder kochen die Franzosen da wieder (wie bei der analogen Telefonie)
ihr eigenes Süppchen?

Wenn man da alles anschließen kann-
gibt es hier Empfehlungen für ein solides Gerät?

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Behörden / Re: PERSO Abmeldung in Deutschland
« am: 06. Februar 2014, 13:20:16 »
manche Gemeinden stellen auf beharrliche Nachfrage noch eine Carte Sejour aus

Welche Gemeinde tut das noch?
Mir wurde auf der prefecture in Colmar gesagt, das gäbe es in keinen Fall mehr.

(auf der prefecture, weil die Ausstellung der CdS von den Gemeinden auf die pref. übertragen wurde)

Folgende Erläuterung wurde mir (auf meine penetrante Nachfrage) gegeben:

Deutschland (oder eher "ein Deutscher?) habe in Brüssel (?) geklagt,
weil (manche Behörden in) Frankreich von Deutschen eine Carte de Sejour verlangt haben,
dies aber gegen den Grundsatz der Freizügigkeit verstoße.
Dem wurde stattgegeben.
Jetzt ist F beleidigt und hat die ausdrückliche Weisung an alle prefectures rausgegeben,
Deutschen keine CDS mehr auszustellen, auch nicht, wenn die das ausdrücklich wünschen...
 :pfeif:

94
Man kann soviel ich weiß einen Dolmetscher mitnehmen zur Prüfung, erkundige Dich mal bei einer Fahrschule.

Ja, kann man, aber den muss man selber bezahlen....

95
Den Franzosen sind die Spritpreise eh egal,
die tanken sowieso immer nur für 10 oder 20 Euro
 :lach:

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Da wär ich vorsichtig.

Wenn ich richtig informiert bin,
bedeutet eine Zulassung als "vehicule utilitaire"
(was wohl ungefähr unserer Lkw-Zulassung entspricht)
auch automatisch JÄHRLICHE ct !

Ich versuche grade rauszufinden,
wie man diese Zulassungsart umändern kann.

Auf eine entsprechende Anfrage hier im Forum
hat bisher noch niemand geantwortet.

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Wie oben schon von anderen geschrieben,
eine "Abmeldung" wie in D gibt es in F nicht.

Wenn man ein Fzg verkauft,
meldet man den Halterwechsel bei der prefecture,
und wenn man es verschrottet,
macht ebendort man eine "declaration de destruction".
Kann sein, dass dann auch die Kennzeichen abgegeben werden müssen,
damit sie neu vergeben werden können
(die sollen ja "auf Lebenszeit" am Fzg vernietet bleiben).

Ein Fahrzeug "unangemeldet" rumstehen lassen
(auch auf Privatgelände) ist offensichtlich nicht vorgesehen.

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Arbeiten / Re: "Platrerie"/Handwerker gesucht
« am: 30. Januar 2014, 01:50:57 »
Platrier ist eigentlich Gipser (Verputz ist crepi)
aber mag sein dass die (wie oft in D auch)
inzwischen auch das komplette Trockenbau-Gewerk übernehmen...

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Ich wollte für das Wohnmobil den Winter über keine Versicherung haben,
da es in einer Scheune eingemottet ist.
Zuerst hieß es bei der Versicherung geht nicht.
Als ich sagte, dass ich dann wohl die Versicherung wechseln muss,
ging's plötzlich doch  :pfeif:
Soviel Marktwirtschaft gibt's selbst in France :P

100
Sorry, hab schon wieder 'ne Frage:

Das Fzg. das ich mir angesehen habe,
war als "vehicule utilitaire" zugelassen.

Wenn ich das richtig sehe, müssen so deklarierte Fzge
in F JÄHRLICH zur CT. Darauf hab ich natürlich keine Lust.

Ich habe im www bisschen recherchiert,
es gibt wohl die Möglichkeit, das bei der Zulassung zu ändern.

Allerdings habe ich keine Info darüber gefunden,
ob das einfach per Deklaration geht,
oder ob dazu was am Fzg geändert werden muss.
(es handelt sich konkret um einen VW T4 mit einer 3er-Sitzbank hinten,
also kein leerer Laderaum)

101
Rund um's Tier / Re: Versicherung Pferd
« am: 24. Januar 2014, 00:53:42 »
Mir hat meiner gesagt, die sind sogar unangemeldet mit drin...

102
Wohnen / Re: Schornsteinfeger Problem
« am: 24. Januar 2014, 00:49:00 »
Ähm..
die Versicherung wird nur gebraucht, wenn's zum Brand kommt.

Und genau das kann man ja verhindern,
zB indem man einfach regelmässig alle 3-6 Monate den Schornstein selber fegt.

Diese Besen und Gewichtskugeln kann man für wenig Geld zB auf iibäh kaufen,
auf dem Dach hat man hoffentlich ohnehin schon Leiterhaken oder Tritte,
also wo ist das Problem, da ab und zu mal ranzugehen und zu fegen?

So mach' ich's jedenfalls,
und vermisse das deutsche Zwangs-Schornsteinfeger-Bespassungs-System gar nicht...
 :doppeld:

103
Wohnen / Re: Stromverbrauch
« am: 24. Januar 2014, 00:39:34 »
Hi,
ich vermisse einiges an Info, um dazu was sagen zu können.
zB um welchen Stromanbieter, und welcher Tarif es geht.

Es gibt ja nicht nur edf, und auch bei denen nicht nur den Standard-Tarif.

Ich meine, die hätten mir auch mal eine Art "flatrate" Tarif angeboten,
also mit festem Monatspreis, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs.
(naja, irgendwie aber dann doch nur innerhalb bestimmter Grenzwerte-
oder so - irgendein Haken war jedenfalls dabei,
sonst hätte ich das Angebot wohl angenommen :D )


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Ich überlege, mir einen Gebrauchtwagen in D zu kaufen.

Das Fzg kommt aus F,
an Papieren hat der Händler nur eine total zerfledderte carte grise.

Könnte ich das Fzg damit, und mit dem Kaufvertrag vom dt. Händler
problemlos in F zulassen?

Irgendwie hab ich im Kopf,
dass man eigentlich einen Kaufvertrag vom eingetragenen Besitzer braucht....?

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Weiß eigentlich jemand, was die frz. CT macht,
wenn man den Termin überzogen hat?
Rückdatieren wie in D,
oder einfach 2 Jahre ab Prüfdatum?

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