Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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226
Hallo,

die Fragen haben sich inzwischen viele gestellt und es findet sich nicht wirklich irgendwo etwas im Netz dazu.
Mein Standpunkt bzw. meine Interpretation ist: (da ich in derselben Situation bin):

(ich zitiere die Passagen nur aus dem Kopf, der ganz genaue Wortlaut mag anders sein....)
- Grenzgänger ist, wer abends nach Hause zurückkehrt (bin ich ja)
- wer innerhalb des Grenzgebietes arbeitet (tue ich auch)

eine ehemalige Kollegin praktiziert das seit 12 Jahren, das deutsche Finanzamt wollte nix von ihr - kann ja auch nicht sein, weil sie ja nicht ausserhalb des Grenzgebietes in DE arbeitet
und das französische hat auch kein Problem - sie zahlt ja schließlich in FR die Steuern.

Wo kein Kläger, da also auch kein Richter.

Ich würde mir keine Gedanken machen.

Problematisch ist das nur für die Leute, deren deutscher Firmensitz außerhalb des Grenzgebietes ist, weil dann das deutsche Finanzamt ja zum Zuge kommen will...

Gruß
Sabine

227
Sonstiges / Re: Integration gescheitert nach 17 Jahren im Elsaß
« am: 23. Januar 2008, 11:10:22 »
Hallo Ellen,

das tut mir leid, sowas zu lesen.
Wir wohnen in Scheibenhard und Freunde von uns in Wissembourg. - Zum Glück können wir sowas nicht berichten.
Ich wünsche Euch viel Kraft, das zu bewältigen!

Gruß
Sabine

228
Sonstiges / Re: Unterstützung für frische Eltern
« am: 22. Januar 2008, 19:07:27 »
Hallo,

also die 800 Euro habe ich nicht bekommen. Vielleicht hängt das auch vom Gehalt ab, sie wollten nämlich die Steuerbescheide haben.
Zuständig für das Kindergeld ist die Elterngeldkasse in Offenburg (0781 9393 606, von dort bekommst du die Formulare, die du dir von der CAF (caisse allocation familial - www.caf.fr) ausfüllen lassen mußt. Hier mußt du dich auch anmelden.

Das Elterngeld gibt es von der L-Bank in Karlsruhe. - Aber mach dich auf lange Wartezeiten gefasst. Wir mußten 6 Monate warten und sie haben erstmal ohne Begründung drei Monate gestrichen - mal schauen, was der Widerspruch bringt....

229
Steuern / Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 22. Januar 2008, 19:01:21 »
oja, das kenne ich. Habe ewig mit meiner Firma rumgezerfft - aber natürlich ohne Erfolg.
Die Differenz geht ja noch nicht mal an das deutsche Finanzamt, sondern die Firma behält es ein...
Die Begründung des deutschen Finanzamtes und der deutschen Firma waren: es handelt sich um ein reines "Netto", welches nicht mehr zu versteuern wäre.
Die Anfrage bei einer Eures-Beraterin brachte mir diese Antwort (Stand 14.09.2007):

zunächst einmal vielen Dank für Ihre präzise Schilderung des Sachverhalts.
Ich wünschte, ich könnte Ihnen eine ebenso klare Antwort geben. Aber es ist
leider etwas kompliziert:

Nach deutschem Recht sind nach § 3 Nr. 1 lit. d EStG sowohl das von der
Krankenkasse bzw. Bundesversicherungsamt gezahlte Mutterschaftsgeld als auch
der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei, so dass in
Deutschland ansässige und damit grundsätzlich dort steuerpflichtige
Arbeitnehmerinnen (§ 1 I S1 EStG) weder Mutterschaftsgeld noch den Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld versteuern müssen.

Für in Frankreich ansässige Arbeitnehmerinnen hingegen spricht das
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich das Besteuerungsrecht für das von
der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld nach Art. 14 II DBA Frankreich
als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschland zu, mit der
Folge, dass das Mutterschaftsgeld auch für Grenzgängerinnen aus Frankreich
steuerfrei bleibt.

Demgegenüber richtet sich das Besteuerungsrecht hinsichtlich des vom
Arbeitgeber geleisteten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld infolge seines
Charakters als gesetzlich begründete Form der Entgeltfortzahlung nach den für
Gehälter und Löhne geltenden Regeln des Art. 13 DBA Frankreich mit der Folge,
dass das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Zuschusses bei Grenzgängerinnen
bei Frankreich liegt. Nach französischem Steuerrecht sind jedoch lediglich
gesetzliche Sozialleistungen von der Einkommenssteuer befreit, ergänzende
Leistungen des Arbeitgebers hingegen, ob auf der Grundlage vertraglicher
Vereinbarungen oder gesetzlicher Verpflichtung, sind hingegen wie Löhne und
Gehälter zu versteuern. 

Um nun auf Ihre beiden Fragen konkret einzugehen:

Zu 1.) Ob es Rechtens ist, dass Ihr Arbeitgeber bei dem Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld einen fiktiven Lohnsteuerabzug vornimmt (es wird ja nichts
an das deutsche Finanzamt weitergeleitet), darüber streiten wir
EURES-Berater/innen uns seit einiger Zeit mit den "Gelehrten". - Ich hoffe,
dass wir bis Ende dieses Jahres Klarheit haben werden.

Zu 2.) Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.



Wirklich glücklich bin ich mit der Antwort natürlich auch nicht.....

Gruß
Sabine

230
Wohnen / Re: Hilfe bei Wohnungssuche Umgebung Lauterbourg
« am: 30. Dezember 2007, 21:18:28 »
In paruvendu stehen ab und zu Wohnungen aus der Umgebung von Lauterbourg drin.
www.paruvendu.fr


231
Steuern / Re: Zinsen, Aktiengewinne
« am: 30. Dezember 2007, 21:11:34 »
Ich wüßte nicht, dass es einen Freibetrag für Zinsgewinne gibt. Bei mir haben sie die vollen Steuern abgezogen.
Und es fallen dafür nicht nur Steuern an, sondern auch Sozialabgaben. Ich habe ganz schön geschaut, als ich einen Bescheid "Contribution Sociales" bekommen habe, sind nochmal 11%!

232
Steuern / Re: Arbeiten in Karlsruhe wohnen im Elsaß (Lauterburg)
« am: 18. Oktober 2007, 19:20:06 »
Hallo Marco,

wir wohnen auch in Lauterbourg und mein Mann arbeitet in Karlsruhe (ich in Germersheim). Klar zahlst Du dann in Frankreich Deine Steuer für Dein Gehalt.
Andere Einkünfte sind allerdings eventuell in Deutschland zu versteuern, wie z.B. Mieteinkünfte....

Das zustündige Finanzamt ist übrigens in Wissembourg.

233
Steuern / Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« am: 03. Oktober 2007, 19:45:44 »
Ich habe nur die Konstellation in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten und muß natürlich auch in Deutschland meine Sozialversicherung (inklusive KV) zahlen.
Das Brutto für die französische Steuer wird in diesem Fall gerechnet:
Gehalt minus alle Sozialversicherungszahlungen plus die Zuzahlungen des AG - die deutsche KV ist also in diesem Falle von der Steuer absetzbar.


234
wo kein Kläger, da kein Richter....

Bekommt ja normalerweise keiner mit, ob Du tatsächlich zuhause schläfst.
Bist Du aber z.B.  oft auf Dienstreise und rechnest dass mit Deiner Firma ab, könnte ein findiger Steuerprüfer vielleicht schon mal nachrechnen, ob Du nicht eigentlich in Deutschland versteuern müsstest.

235
Steuern / Re: Steuererklärung in deutschland
« am: 17. September 2007, 16:02:00 »
Geht weniger um den Zeitraum, sondern um das Brutto, dass Du angegeben hast.

Z.b. wenn Du 2000 Euro im Monat verdienst und Jan-Juni in Deutschland gemeldet gewesen wärst, hast du dann als Brutto 12.000 angegeben oder 24.000?

236
Was brauche ich zum Abmelden in Deutschland .. ?
- Soweit ich mich erinnern kann, garnichts. - Aber heb die Abmeldung gut auf, die wollen die Behörden (z.B. Generalkonsulat in Strassburg) laufend sehen.

Was muss ich dem Deutschen Finanzamt abgeben ..?
- Das macht Dein Arbeitgeber.

Was muss ich  dem Französichen Finanzamt geben ..?
- Bei Deinem Arbeitgeber holst Du das Freistellungsformular, ein Exemplar bekommt dann das französische Finanzamt

meldet mich mein arbeitgeber beim finanzamt in BRD ab..?
-JA
[]

237
Steuern / Re: Steuererklärung in deutschland
« am: 16. September 2007, 15:05:30 »
Wenn Du Grenzgänger bist, gibt es normalerweise schon mehr raus.
Die Frage ist, wie Du die Steuererklärung gemacht hast....
Wenn du z.B.am 01.06.2006 umgezogen bist, darfst Du nur das Einkommen bis zum 31.05.06 auf der Steuererklärung angeben. Die Steuergesamtlast rechnet sich dann aber so, als ob Du das dann im ganzen Jahr verdient hättest - damit zahlt man normalerweise weniger Steuern.
Allerdings hättest Du natürlich auch die Steuerklärung in F für den Zeitraum ab dem 01.06. abgeben müssen. - Hast Du?


238
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / KFZ-Kennzeichen
« am: 08. September 2007, 11:16:06 »
Hallo,

weiß zufällig hier jemand, warum die französischen Autos vorne ein weißes und hinten ein gelbes Kennzeichen haben?

Gruß
Sabine

239
Behörden / Re: Amtliche Dokumente
« am: 06. September 2007, 18:36:37 »
tach,
bin gerade durch "zufall" auf diesen beitrag gestoßen.

ich weiß selbstverständlich, dass man rechnungen als nachweis vorlegen muss. wie aber ist es, wenn man nicht verheiratet ist und nur mit dem neuen partner zusammen wohnt und die rechnungen auf diesen ausgestellt sind?   ???

isis

Deswegen haben wir geteilt:
Der Strom ist auf mich angemeldet und das Telefon auf meinen damals noch-Nicht-Ehemann.
So hatte jeder einen Nachweis.

Gruß
Sabine

240
Steuern / Mutterschaftszuschuß
« am: 06. September 2007, 16:47:39 »
Hallo,
habe mal wieder eine spezielle Frage:
Von der Krankenkasse bekam ich pro Tag 13 Euro Mutterschaftsgeld und mein Arbeitgeber sagte, er zahlt den Differenzbetrag zum Nettoentgeld.
Jetzt bekomme ich die Abrechnungen und der Betrag kam nicht hin (war viel zu  niedrig). Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass netto errechnet sich wie folgt (Sie hätten mich auf Steuerklasse 4, verheiratet gesetzt)

Monatsgehalt                                       
- Stk IV                                     
- Soli                                     
- Sozvers.  12,05%             
------------------
= Monatsnetto
: Anzahl Tage
-    13,00 €
------------------
= Tagesüberweisung

Auf der Abrechnung steht aber nur der Betrag als Brutto. Sozialversicherungspflichtiges Brutto ist leer, auch sonst sind keine weiteren Abgaben aufgeführt.
Fragen:
- Wo bekomme ich denn jetzt die angeblichen Steuern und Soli-Abgaben wieder her (und vor allem, wer hat die kassiert?)
Wenn das nicht klappt:
- Wo trage ich den bei der französischen Steuer den Betrag ein, damit ich nicht  nochmal den Betrag versteuere?

.... Ich rege mich ganz schön auf, geht ja nicht gerade um wenig Geld!

Danke schon mal im Voraus

Gruß
Sabine

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