Grenzgaenger Forum

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Themen - asteroidb612

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Habe es mittlerweile auch einmal amtlich ... bei Selbstkündigung 4 Monate keine ARE !

https://travail-emploi.gouv.fr/droit-du-travail/la-rupture-du-contrat-de-travail/article/le-droit-aux-allocations-chomage-du-salarie-demissionnaire

dort steht geschrieben:

La démission, départ volontaire à l’initiative du salarié, n’ouvre donc pas de droit au chômage. Toutefois à titre dérogatoire, le salarié démissionnaire peut prétendre au chômage :
    en cas de démission considérée comme légitime par le régime d’assurance chômage,
    ou, à défaut, lors du réexamen de sa situation, à sa demande, à l’issue d’un délai de 121 jours (4 mois) de chômage non indemnisé.



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Situation: habe mit 31.5.2019 in Deutschland gekündigt und bin ohne Beschäftigung (meine Frau arbeitet seit 1.6. und ich versuche ein paar ruhige Monate mit den Kindern zu verbringen). Meine Frau ist in Frankreich versichert.

Bei den französischen Behörden (Krankenkasse, pole emploi) habe ich mich noch nicht gemeldet - wozu auch (3 Monate gibt es sowieso keine Leistungen bei Selbstkündigung).

Jetzt erhalte ich nun aber laufend Schreiben von der DAK dass ich Nachweise über eine Familienversicherung vorlegen soll. Dies kann ich aber (noch) nicht tun. Meine Frage: Kann man mich (bin Österreicher) in Frankreich lebend eigentlich zu einer Selbstversicherung in Deutschland zwingen ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Vielen Dank für jeden Rat.

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Infobest hat mir geschrieben dass für einen Erstantrag bei der Familienkasse in Offenburg folgendes notwendig ist:

    Anlage KG1
    Anlage Kind
    Anlage Ausland
    Formular E 401 (remplace l’acte de naissance)
    Formular E 411 (attestation de la caisse d’allocation familiale étrangère (ici la CAF))

das E 401 soll quasi die deutsche Geburtsurkunde ersetzen, das andere Thema ist für mich das E 411. Ich habe de facto noch nie mit franz. Behörden zu tun gehabt (Ausser dem Finanzamt wo ich das 5011 abgegeben habe und die taxe fonciere bezahlt habe).

Hat da jemand Erfahrung wie das E 411 schnell zu erledigt zu bekommen ist - gibt es jemand der aus Deutschland mit Kindern nach Frankreich gezogen ist und das E 411 in Offenburg vorlegen musste?

Laut dieser website http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-400-formulare/e-411/  wird das E 411 ja zwischen der Familienkasse und der CAF abgeklärt und ein zutun des Antragstellers fürs Kindergeld ist nicht notwendig.

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Beim Fahrscheinautomaten am Bahnhof ist mir das Menu nicht ganz klar, kann man am Automaten auch eine Monatskarte kaufen? Im Menu gibt es die Dinge wie "Carte Week-end" ... aber eine "carte mensuelle" ist da nicht zu finden.
Hat da jemand Erfahrung ?

nach einer suche bin ich hier fündig geworden:
http://www.sncf.com/de/preisnachlaesse/taegliche-fahrt-mit-zug

Es gibt ein  „travail TER” als abonnement ... jetzt muss ich nur noch abklären wie man das bekommt.

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Steuern / Fragen zur tace d'habitation
« am: 22. Oktober 2016, 10:10:23 »
"La taxe d'habitation 2016 est ètablie au nom des personnes qui on, au 1er janvier 2016, la disposition ou la jouissance, à titre privatif, d'une habitation meublée." ( so stehts es schön definiert im Folder GP 115 Impôts 2016 - taxe d'habitation)

Also nach Definition muss die Wohnung möbliert sein, oder wie ist das zu verstehen?

Ich habe die Wohnung im Herbst 2015 erworben bin dann wegen der Einrichterei erst im Frühjahr 2016 eingezogen. Bisdato habe ich keine Vorschreibung erhalten.

Wenn ich im April 2016 in eine Wohnung einziehe diese bis zum März 2016 noch nicht möbliert war ... so braucht mich die taxe d'habitation 2016 gar nicht kümmern - weil ich am 1.1.2016 nachweislich noch nicht in Frankreich gelebt habe und die Wohnung auch nicht bezugsfertig war?

Ich habe bei meiner Recherche auch folgenden Link gefunden:

http://www.leblogpatrimoine.com/impot/taxe-dhabitation-une-exoneration-pour-limmeuble-vide-non-meuble-et-inoccupe.html

Dort steht:
Pour comprendre quels logements sont concernés par la taxe d’habitation, deux notions fortes doivent être analysées :

- Le local doit être meublé, c’est à dire pourvu d’un ameublement suffisant pour en permettre l’habitation et cela quelque soit la qualité et le confort dudit ameublement et

- Le local doit être destiné à l’habitation.

Da ich am 1.1.2016 noch nicht eingerichtet war, sollte das klar sein, dass die taxe d'habitation noch nicht greift ... es sollte sich entsprechend subsumieren lassen.

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auf https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486101 heißt es:

Das Vorhandensein der Kinder weisen Sie der Familienkasse mit den dafür vorgesehenen amtlichen Unterlagen nach:

    für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, mit einer Haushaltsbescheinigung (KG 3a).
...

gibt es dafü (Haushaltsbescheinigung) in Frankreich ein äquivalentes Dokument welches ich der Familienkasse vorlegen kann?

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Steuern / Formular N 5011 - wohin damit ?
« am: 03. Oktober 2016, 10:16:18 »
Ich wohne in der Nähe von Mulhouse und arbeite in Deutschland, auf dem N 5011 ist ja von der "administration fiscale français" (französische Steuerbehörde) die Rede - gebe ich diesen Begriff ("administration fiscale français Mulhouse" )in google ein wird nichts passendes ausgespuckt und ich habe keine Adresse an die ich mich wenden kann.

Ich habe noch nicht in Frankreich gearbeitet und bin mit der französischen Steuerbehörde daher noch nicht vertraut. In Deutschland gibt es ja im Kreis die Finanzämter - es müsste ja hier ähnlich eingerichtet sein.

Hat da jemand eine Idee? Heißt die Bezeichnung anders als "administration fiscale français" ?

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Habe den Bericht bekommen und unter 1(défauts à corriger avec contre-visite) ist nichts .... aber unter 2 (défauts à corriger sans contre-visite) sind einige dinge aufgezählt.

ZB Ripage excessif (Spur verstellt) ... der Mechaniker hat aber gemeint das muss man nicht gleich richten lassen.

Was ist nun mit den Punkten unter 2 ... muss man die Mängel beseitigen oder nicht?
Danke für Euer feedback.

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Rund um's Kind / Anmeldung zum Kindergarten - Dokumente
« am: 28. September 2015, 17:55:51 »
Unser Bub soll im September 2016 in die Ecole Maternelle (Rixheim).

Ich war noch nicht beim Kindergarten vorsprechen  ... habe aber gesehen dass folgende Dokumente verlangt sind (wie zwingend die genau sind weiß ich nicht):

Les documents à présenter :
-    le livret de famille
-    une pièce d’identité
-    un justificatif du domicile (de préférence pièce justifiant le paiement de la taxe d'habitation ou une copie du bail, de la facture EDF...)
-    carnet de santé de l’enfant avec les vaccinations à jour
-    certificat médical d’aptitude d’entrée en maternelle.

Ausweis und Bestätigung über die Wohnadresse sind kein Problem.

Das "livret de famille" ... so etwas habe ich als Österreicher nicht ... es gibt ja dazu den Eintrag auf wikipedia https://fr.wikipedia.org/wiki/Livret_de_famille  ... dies entspricht einer Bündelung von Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde - zumindest wird dies auf gutefrage.net so erklärt.

Was ist das "certificat médical d’aptitude d’entrée en maternelle" ? - Muss das vom Kinderarzt eingeholt werden?

Ich habe die obige Auflistung von der Gemeinde Rixheim ... die Kindergarten sollten da (so die offizielle Angabe) sogar 2-sprachig sein - vielleicht gehen die deutschsprachigen Impfbestätigungen durch, wir sind erst jetzt beim Übersiedeln und nur die Geburtsurkunde (International) ist auf französisch.

Was ist Eure Erfahrung mit dem Thema "Anmeldung Kindergarten" ? (Die bisherigen Diskussionen im Forum zum Thema maternelle habe mir nicht viel weitergeholfen ... daher dieser thread)

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Ich bin gerade dabei eine Wohnung in Rixheim zu kaufen ... wobei der Prozess ja nicht ganz einfach ist.

Begonnen habe ich das Unterfangen schon Ende April, habe die Wohnung besichtigt und wenige Tage später das Dossier "Technique Immobilier" erhalten, ein Notar wurde beauftragt die Sache abzuwickeln. Die Verkäuferin ist eine betagte Dame die in einer anderen Ortschaft im Elsaß in einem Pflegeheim lebt ... da geht natürlich alles schriftlich hin- und her.

Die Frist "pré-état daté émanant du syndic" ist am 11. Mai wie vorgesehen abgelaufen.

Lange Rede - kurzer Sinn: Ende Mai habe dann vom Notar den Brief erhalten: die Aufforderung die erste Zahlung zu tätigen oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Ich habe die Transaktion durchgeführt. Seitdem hörte ich nichts mehr vom Notar ... ich habe dann Anfang Juli beim Makler angerufen, dieser erklärte mir dann dass die Verkäuferin an Alzheimer leidet und nun ein Richter über die Handlungsfähigkeit bei der Verkäuferin entscheiden muss. So genau ist der Makler darauf nicht eingegangen ... er meinte so dass liegt jetzt mal beim Richter ... und es ist Urlaubszeit und das kann dauern.  :anixwissen:

Zum Makler habe ich volles Vertrauen ... der machte einen kompetenten Eindruck, von dieser Seite sehe ich keine "Verschwörung" ... und ich glaube es kann ja auch öfters vorkommen dass eine betagte Person (die schon einige Zeit im Pflegeheim ist) beim Wohnungsverkauf in einem solchen Falle die Handlungsfähigkeit abgeklärt werden muss.

Die Wohnung wäre meiner Meinung nach ein fairer Deal ... da warte ich auch gerne etwas darauf, wenn der Vertragsschluß nicht so zustande kommen kann muss der Notar ja die Sache abblasen - oder ? ( weil ja dann ein Sachverwalter oder neue Vollmachten ins Spiel kommen würden )

Das Geld der ersten Überweisung liegt ja beim Notar ... aus dieser Sicht muss ich mich doch nur etwas Geduld zeigen, was denkt ihr ? Wie lange hat es bei euch beim Wohnungskauf gedauert ... also von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe ?



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Wie schätzt Ihr die Konjunktur im Dreiländereck (Haut-Rhin, Basel, süd-westl. Baden-Württemberg) ein ? Schlägt sich die Eurokrise auf dem Arbeitsmarkt nieder ?

Ich bin derzeit noch in einer alpinen Region wohnhaft und kann die Lage nur aus den Medien abschätzen.

Es ist schwer Prognosen abzugeben - aber wenn die Eurokrise gelöst wird dann kann auch die Konjunktur rasch wieder auf Touren kommen ... heuer nicht mehr aber vielleicht so ab Mitte 2013, ich hoffe zumindest stark darauf und möchte dann mein Glück mal im Dreiländereck versuchen - bevorzugt auf franz. Seite.

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