Grenzgaenger Forum

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Themen - xjrkenny

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Hallo zusammen,
habe das Problem dass ich in einer "sauf riverains"-Strasse wohne; dürfen hier Angler durchfahren, sprich zählen diese als "Anlieger?
vielen Dank für eine Rückinfo,
salut
Christian

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Hallo, ich benötige zwei Mal einen quitus fiscal. Einmal für ein gebrauchtes  Auto (also ohne Mwst zu zahlen) und einmal für ein neues Motorrad. Da mir ein Bekannter gesagt hatte , dass man nicht mehr wie früher einfach zum FA gehen kann sondern einen Termin braucht versuchte ich zunächst über die Internetseite vom FA einen Termin zu machen. Ich habe nur die Möglichkeit gefunden einen Termin für einen telefon. Kontakt zu machen. Also habe ich dies getan... für Mittwoch...heute morgen bekam ich eine Email dass dieser Termin annuliert wurde...ein Grund wurde nicht angegeben.
Habe dann versucht  beim FA in Sgm zu anzurufen Die Sprachansage teilt mit dass die Telefonnummer aktuell "pas disponible" ist und es wird eine andere angesagt...diese ist vom FA Metz...gefühlte tausend Anrufe dort landeten irgendwie immer im Nirwana.
Dann habe ich ein Formular zur Beantragung gefunden...dieses mit allen erforderlichen Dokumenten per Email an  die Adresse quitus.saareguemines@dgfip.finances.gouv.fr gesendet. Diese Adresse hatte mir  der dt. Autohändler noch genannt Jetzt bekam ich die Antwort dass die Annahme meiner Email verweigert wurde.
Kann mir jemand helfen wie ich zu meinem Quitus komme??? Lieben Dank

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Steuern / Steuererkärung Formular 2047 T ??
« am: 07. Juni 2021, 20:48:12 »
Guten Abend, ich habe nun endlich meine Steuererklärung 2020 fertig. Dachte dass ich soweit alle richtig habe, konnte sie versenden und habe auch die Bestätigung per Email bekommen. Nun habe ich mir die ausgefüllten Formulare 2042 und 2047 nochmals ausgedruckt. Dabei wurde ein Formular 2047 T mit erstellt. Dieses trägt den Titel: Revenus de source étrangère et revenus encaissé à l'étranger - Transfrontlier. Dazu gibt es drei Untertitel die bei mir lauten
- Vous etes tranfrontalier, sans bénéficier du statut de travailleur frontalier et vous traivaillez en Allemagne(war angekreut..es gibt noch weitere Länder)
-Vous avez télé-travaillé á domicile du fait de la crise sanitaire et vous souhaitez: etre imposé à l'étranger ( en France gab es auch...es war aber étranger angekreuzt)
-Pour information de L'administration merci d'indiquer:...hier sollten verschiedene Eurobeträge zum Homeoffice einegeben werden. Ich war aber nicht im Homeoffice und habe das beim Ausfüllen auch nicht angekreuzt.

Hatte noch jemand dieses Blatt bekommen bzw kann mir jemand sagen was ich nun tun muss.  So wie ich es übersetze soll ich jetzt ein Grenzgänger sein ohne Status des Grenzgängers und in Dteutschland zahlen????Weis
nicht wo ich hier was Falsches angekreuzt habe.
Mache die Steuererklärung schon seit 2011
....
Danke schon mal vorab für Hilfe


Update: ...der Fehler sitzt meist vor der Tastatur......hatte ein falsches Kreuzchen gemacht :-[

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Steuern / Krankentagegeld und Überbrückungsgeld
« am: 17. Mai 2020, 14:48:59 »
Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung und weiss nicht weiter. Ich war in 2019 unfallbedingt 6 Monate krank. Während dieser Zeit habe ich von meiner privaten Krankenkasse Krankentaggeld erhalten und für die Zeit der Reha von der Deutschen Rentenversicherung  Überbrückungsgeld. Für beide Leistungen wurde mir automatisch eine Bescheinigung zugestellt, dass diese Leistungen steuerfrei sind.  Muss ich also diese Beträge in meiner frz. Steuererklärung nicht deklarieren?.
Oder gibt es einen Punkt bei dem ich diese Beträge gesondert aufführen kann. Das frz Finanzamt würde sich doch bestimmt wundern wenn ich plötzlich nur noch die Hälfte an Einkommen habe  :xc:

Liebe Grüße  Silvia

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Hallo,
Ich hatte vor über zwei Monaten einen Motorradunfall. Die Abwicklung über die frz. Versicherung  zieht sich ewig in die Länge. Vor zwei Wochen hat sich nun endlich mal ein Gutachter mein Motorrad angeschaut. Nun will er diverse Unterlagen haben. Unter anderem eine Kopie " de derniere certificat de controle technique". Seit wann muss denn ein Motorrad zum Controle technique?.

 Er möchte auch Kopien des Kaufvertrages, Kaufpreises und letzte Inspektionsrechnungen. Das Motorad würde privat in Frankreich gekauft und  ist BJ 2014...ich habe also keinen Neuwert mehr versichert. Daher verstehe ich auch die Frage nach dem Kaufpreis nicht...dachte jetzt wird einfach der Wert  lt. ARGUS herangezogen. ..
LG Silvie

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Steuern / Leistung aus Unfallversicherung angeben?
« am: 07. Juni 2019, 23:01:10 »
Hallo,
wir haben gerade aufgrund eines Unfalles von unserer privaten Unfallversicherung einen einmaligen Betrag als Invaliditätsleistung ausgezahlt bekommen. Müssen wir diesen im nächsten Jahr in der Steuererklärung angeben?.
LG

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Steuern / Aussergewöhnliche Einkünfte
« am: 13. Mai 2019, 09:57:39 »
Guten Morgen,
sitze gerade an meiner Steuererklärung und stolpere über folgendes:
Ich habe im Januar 2018 eine einmalige Zahlung wegen 25jährigem Dienstjubiläum erhalten. So wie ich diverse Erklärungen verstanden habe, muss ich diese Zahlung in dem Feld 1AX angeben: Précisez, si vous en avez, vos salaires de nature exceptionnelle, déjà inclus dans les montants des lignes
Wenn ich dies mache, zahle ich 500 Euro Steuern mehr. Das verstehe ich nicht, da der Betrag doch schon im gesamten EK in Feld 1AG beinhaltet ist und somit von dort zur Berechnung herangezogen wird und dort auch nicht abgezogen werden darf).
Weiss jemand, warum man überhaupt solche einmaligen Zahlungen extra aufführen muss wenn sie doch im Gesamtbrutto schon enthalten ist??  Sie müssten doch eher steuerlich begünstigt werden....

Liebe Grüße Silvia

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Hallo,

ich habe meinen Wohnsitz seit 19 Jahren in Frankreich und auch meinen Führerschein damals schon in einen französischen Führerschein umschreiben lassen.
Mein aktuelles Auto ist auf meinen Vater in Dtl zugelassen.
Am 4.09.2008 wurde ich in Deutschland auf der Autobahn geblitzt. 26km zu schnell. Mein Vater erhielt dann letztes Jahr einen Anhörungsbogen. Wir haben der Behörde über einen dt. Anwalt mitteilen lassen, dass mein Vater von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Das Verfahren gegen ihn wurde dann eingestellt.

Heute erhalte ich dann hier an meine franz. Adresse einen Bußgeldbescheid (mittels Einschreiben gegen Rückschein).
Es wird eine Geldbuße von 50 Euro plus Gebühren von 26,25 Euro erhoben, 3 Punkte im Verkehrszentralregister und zusätzlich ordnen sie ein Fahrverbot von einem Monat an (innerhalb von vier Monaten anzutreten). Das Fahrverbot wird angeordnet, da ich im Juni 08 mit dem in Frankreich zugelassenen Motorrad zu schnell war. Damals habe ich aber direkt vor Ort gezahlt, ohne Punkte .

Lt. dem Schreiben wurde meine Identität mit der auf dem Beweisfoto abgebildeten Person durch einen Vergleich mit dem Foto der Personalausweisbehörde festgestellt!!!!

Es stellen sich für mich folgende Fragen:

- Kann überhaupt mein französischer Führerschein wegen einer Ordnungswidrigkeit in Dtl. eingezogen werden??

- Was ist mir Verjährungsfristen?? Seltsamerweise ist das Schreiben der Bußgeldstelle mit Datum vom 30.01.2009 
  geschrieben. Briefumschlag wurde aber erst am 23.03.09 gestempelt.

- Soll ich überhaupt auf diesen Brief reagieren.

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.


Xjrkenny

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