Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - readonly

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 »
1
Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 14:21:48 »
Hast Du. Das FA in F will Erbschaftssteuer vom Erben, wenn dieser innerhalb der letzten 5 Jahre vor Tod/Erbe in F steuerlich ansässig war. 2 Jahre sind ja innerhalb 5 Jahre.
On das FA das schlußendlich zur Kenntniss und  durchgesetzt bekommt, bleibt abzuwarten. Wenn der Erbe irgendwo in D "untertaucht", ist der Aufwand, ihn zu finden und das einzuklagen recht groß.

2
Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 11:12:19 »
spielt keine Rolle. Auch das reine "Wohnen in F" spielt keine Rolle, sondern Deine Steueransässigkeit zumZeitpunkt des Erbes sowie bis zu 5 Jahre davor, falls diese in F war. Heisst: ein schneller Umzug nach D hilft nicht.
Hast Du Dir das Dokument im Link mal durchgelesen?

3
Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 11:09:36 »
egal ob Geld oder Immobilie, kein Unterschied in D und F. Das Haus ist in D? Gibt es ein notarielles Testament in D?

Soweit ich selbst rausgefunden habe, musst Du den Wert dann in F über einen Notar beim Finanzamt melden. Bei der Werteermittlung ggf. nötige Reparatuen (Heizung/Dach etc) großzügig berücksichtigen, das schmälert ggf. den Wert.

4
Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 09:22:19 »
Hi,

ich bin gerade in ähnlicher Situation. Ich rate Dir dringend, einen franz. Notar zu zur Beratung aufzusuchen, auch um ggf. (Melde-)Fristen einzuhalten. Eine allg. Aussage ist schwer möglich, grundsätzlich zunächst in D mit 400T€ Freibetrag als Verwandter 1. Grades (Kind). Erbt sonst noch jemand?
Bei steuerlichem Wohnsitz in F musst Du dort ebenfalls schmerzhaft versteuern. Dort nur 100T€ Freibetrag, danach gestaffelt Steuer unter Anrehnung der dt. Erbschaftssteuer.
Hatte die Mutter Vermögen in F (Haus/Geld)?

Beispiel: Erbschaft 300T€ in D, ein Kind, keine weiteren Erben: D nix, F 200T, davon nach Staffel, kummiliert etwas 20-25%, also ca. 40-50t€. Das Finanzamt in F will auch was haben, wenn man bis 5 Jahre vor Tod wieder steuerlich in D ansässig war.
Dieser Artikel ist empfehlenswert:
https://www.qivive.com/sites/default/files/Franz%C3%B6sisches%20Erbschafts-%20und%20Schenkungssteuerrecht%20%20im%20deutsch-franz%C3%B6sischen%20Kontext%20_Qivive%20Avocats%20und%20Rechtsanw%C3%A4lte.pdf


5
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Anmeldung Auto
« am: 01. März 2024, 21:35:36 »
Hallo zusammen,

beim Einführen bzw. Anmelden eines Autos aus D gilt ja die Grenze >6Tkm und >6 Monate, damit es kein Neuwagen ist.

Weiss jemand, ob bzgl. der 6 Monate das Datum der Erstzulassung in D bis zur Zulassung in F gerechnet wird oder der Zeitraum der Erstzulassung im D bis zum Kauf?
Anders gefragt, kann ich ein Auto mit >6Tkm und Alter 5 Monate erwerben und  1 Monat ohne Zulassung in D in die Garage stellen und dann erst in F anmelden und das Auto ist dann kein Neuwagen?

7
prima - sagst Du bitte auch, was Du wo gefunden hast? Was ist neu?

8
Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« am: 13. Juli 2023, 18:10:02 »
Danke Kembster,

kann es sein, dass die Preise dort etwas hoch sind?
Kann ich denn eine dt. Anlage kaufen und betreiben?

9
Wohnen / Re: Balkonkraftwerk
« am: 13. Juli 2023, 07:40:31 »
Danke Dir!
Hast Du evt. Links zum Anmeldeportal und/oder Herstellern?

10
Wohnen / Balkonkraftwerk
« am: 11. Juli 2023, 18:02:48 »
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen bzgl. kleiner ‚Balkonkraftwerke‘ bis 800W?

Muss man das anmelden/genehmigen oder kann man es einfach betreiben?

12
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 03. Juli 2023, 08:06:25 »
Hi Kembser,

muss man das jetzt beantragen (wer/wo/wie) oder gilt es automatisch?


13
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 27. Juni 2023, 15:42:10 »
Es geht nicht nur um KV, sondern komplette Sozialversicherung (AV, RV).

Und noch ein Hinweis: ‚Abrechnungsgrundlage‘ ist das Jahr, nicht der Monat. Theoretisch kann man im Juli/August überziehen, und wenn die 50% kommen, ist gut, wenn nicht sinds im Sept/Okt/Nov/Dez eben weniger.

14
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 27. Juni 2023, 15:29:12 »
Ein Hinweis noch:
Es geht nur um Telearbeit auf franz. Gebiet. Wenn Du z.Bsp. zusätzlich zu den 25% (Achtung: genau genommen ist es < 25%, also bei = 25% bist Du bereits in F Sozialversicherungspflichtig) noch 40% bei der Oma *in D* Telearbeit ausführst, dann passt das wie gehabt.

15
Arbeiten / Re: Sozialversicherung im Homeoffice
« am: 27. Juni 2023, 12:29:15 »
Stand heute läuft es aus, weil F das Abkommen noch nicht ratifiziert hat. F wird das aber noch tun, auf den letzten Drücker oder danach.
Hier die Liste der Länder, die schon ratifiziert haben (nicht wundern, Belgien ist hier nur die koordinierende Stelle:

https://socialsecurity.belgium.be/en/internationally-active/cross-border-telework-eu-eea-and-switzerland

Hinweis: es scheint für 50% ein Antrag erforderlich zu sein.

Weitere Infos hier: https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/antraege_finden/abschluss_ausnahmevereinbarung/telearbeit/telearbeit_1.html


Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 »