Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - hefti

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Hallo Sapperlot, dass ist eine Ansicht, die ich so noch nicht in Erwägung gezogen habe.
Ich habe zum Glück einen Anwalt, den ich diesen Punkt unbedigt mal recherchieren lassen muss.
Wenn ich Bescheid habe lass ich es Dich hier wissen.

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Hallo zusammen,

ich wohne seit über 3 Jahren nun schon im schönen Elsaß. Habe mein Auto in F zugelassen aber einen deutschen Führerschein, den ich nicht habe umschreiben lassen.

Nun habe ich einen kapitalen Fehler gemacht und bin in Deutschland mit Alkohol gefahren, incl Unfall  :police: (zum Glück keine Geschädigten!).

Nun wurde mir natürlich der Führerschein abgenommen, eine MPU wird angeordnet und eine Sperrfrist wird auferlegt. Ich weiß noch nicht wie lang, aber das ist für meine Frage auch nebensächlich.

Mit einem Wohnsitz in Deutschland geht man nach Ablauf dieser Zeit und bestandener MPU mit Sehtest und allen Unterlagen zum Landratsamt bzw Führerscheinstelle und beantragt den Führerschein neu.

Aber wie läuft das in Frankreich ab? Muss ich nach abgegoltener Sperrfrist zum Konsulat oder muss ich den Führerschein bei einer französischen Behörde neu beantragen bzw sogar neu machen?

Wär super wenn mir einer hierzu vielleicht eigene Erfahrungen oder gesicherte Erkenntnisse mitteilen könnte.



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