Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.
Seiten: 1
1
Sonstiges / Re: Kindergeld für einen Schüler in Frankreich über 18 Jahre
« am: 15. April 2009, 13:14:05 »
Vielleicht hilft hier eine der Antworten:
vorab: Auch wenn man als Deutscher Beamter in Deutschland arbeitet, ist man verpflichtet seine Declaration des Impot in Frankreich zu machen.
Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Einkommenssteurpflich gestellt hat, ist für das Kindergeld die Familienkasse der Arbeitsagentur am Sitz der Besoldungsstelle zuständig. Kindergeld muss dort beantragt werden.
ist man beschränkt Einkommenssteuerpflichtig übernimmt diese Funktion eine bestimmte Familienkasse (z.B. für das Alsace Offenburg) - muss man rausfinden.
Ist man Deutscher Beamter und hat z.B. die Französische Staatsangehörigkeit, ist ebenfalls eine bestimmte Familienkasse zuständig (für das Alsace: Offenburg)
Courage!
Gruß eb
vorab: Auch wenn man als Deutscher Beamter in Deutschland arbeitet, ist man verpflichtet seine Declaration des Impot in Frankreich zu machen.
Wenn man in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Einkommenssteurpflich gestellt hat, ist für das Kindergeld die Familienkasse der Arbeitsagentur am Sitz der Besoldungsstelle zuständig. Kindergeld muss dort beantragt werden.
ist man beschränkt Einkommenssteuerpflichtig übernimmt diese Funktion eine bestimmte Familienkasse (z.B. für das Alsace Offenburg) - muss man rausfinden.
Ist man Deutscher Beamter und hat z.B. die Französische Staatsangehörigkeit, ist ebenfalls eine bestimmte Familienkasse zuständig (für das Alsace: Offenburg)
Courage!
Gruß eb
Seiten: 1