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Arbeiten / Suche Berater zur Gründun eines grenzüberschreitenden Kleinunternehmens
« am: 24. Juni 2021, 17:28:18 »
Hallo zusammen,
wir suchen einen Berater (Honorarberater), der uns bei der Gründung eines Kleinunternehmens helfen kann.
Folgende Konstellation:
--> 3 Firmengründer. 2 davon wohnen und arbeiten als Angestellten in Deutschland. 1 wohnt in Frankreich und arbeitet als Angestellter in Deutschland.
Das Kleinunternehmen soll zusätzlich zu den Angestelltenverhältnissen gegründet werden, da es mehr ein Hobby ist.
Die Frage ist, welche Konstellation am sinnvollsten ist? Eine Firma in D oder eine in F. Oder gar zwei Firmen. Oder vielleicht eine Firma mit einem Inhaber und 2 Angestellten, u.s.w.
Übrigens: gebaut werden sollen High-End-Lautsprecher. Anbei ein Foto von einem mit blauem Alcantara bezogenen Lautsprecher (Farbe nach Kundenwunsch).
https://i.ibb.co/mBX8XdK/Lepper-KX-Blau-01.jpg[/img]]
Über einen Hinweis würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Dominic
wir suchen einen Berater (Honorarberater), der uns bei der Gründung eines Kleinunternehmens helfen kann.
Folgende Konstellation:
--> 3 Firmengründer. 2 davon wohnen und arbeiten als Angestellten in Deutschland. 1 wohnt in Frankreich und arbeitet als Angestellter in Deutschland.
Das Kleinunternehmen soll zusätzlich zu den Angestelltenverhältnissen gegründet werden, da es mehr ein Hobby ist.
Die Frage ist, welche Konstellation am sinnvollsten ist? Eine Firma in D oder eine in F. Oder gar zwei Firmen. Oder vielleicht eine Firma mit einem Inhaber und 2 Angestellten, u.s.w.
Übrigens: gebaut werden sollen High-End-Lautsprecher. Anbei ein Foto von einem mit blauem Alcantara bezogenen Lautsprecher (Farbe nach Kundenwunsch).
https://i.ibb.co/mBX8XdK/Lepper-KX-Blau-01.jpg[/img]]
Über einen Hinweis würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 14. Februar 2016, 08:18:53 »
HI,
Naja. In F hat man Anspruch auf 400 EUR pro Monat wenn man komplett daheim bleibt. In D sind es 1800 EUR + 180 EUR Geschwisterbonus.
Da bin ich dann doch froh in D Elterngeld zu bekommen ;-)
Gruß
Dominic
Naja. In F hat man Anspruch auf 400 EUR pro Monat wenn man komplett daheim bleibt. In D sind es 1800 EUR + 180 EUR Geschwisterbonus.
Da bin ich dann doch froh in D Elterngeld zu bekommen ;-)
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 13. Februar 2016, 17:40:16 »
Hallo zusammen,
kurze Rückmeldung:
mein Elterngeld wurde jetzt auch neu berechnet, nachdem ich einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und meine Lohnzettel + Steuerbescheide geschickt hatte.
Demnächst werde ich noch wegen der Teilzeit bei der L-Bank anrufen, da die Förderung aufgrund einer "vergleichbaren Leistung in Frankreich" abgelehnt wurde. Allerdings ist es ja beim Basis-Elterngeld auch so, dass F einen Teil bezahlt und D dann aufstockt. Es ist also unlogisch...
Gruß
Dominic
kurze Rückmeldung:
mein Elterngeld wurde jetzt auch neu berechnet, nachdem ich einen Antrag auf Neuberechnung gestellt und meine Lohnzettel + Steuerbescheide geschickt hatte.
Demnächst werde ich noch wegen der Teilzeit bei der L-Bank anrufen, da die Förderung aufgrund einer "vergleichbaren Leistung in Frankreich" abgelehnt wurde. Allerdings ist es ja beim Basis-Elterngeld auch so, dass F einen Teil bezahlt und D dann aufstockt. Es ist also unlogisch...
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 14. Dezember 2015, 08:00:25 »
Hallo zusammen,
mein Elterngeld wurde auch nach der deutschen Steuer berechnet. (Komisch - vor 3 Jahren wurde direkt nach meinem Elterngeldantrag von der L-Bank Karlsruhe nach dem franz. Steuerbescheid gefragt und danach berechnet).
Kann mir bitte jemand eine Vorlage für einen Widerspruch senden?
Danke schonmal
Gruß
Dominic
mein Elterngeld wurde auch nach der deutschen Steuer berechnet. (Komisch - vor 3 Jahren wurde direkt nach meinem Elterngeldantrag von der L-Bank Karlsruhe nach dem franz. Steuerbescheid gefragt und danach berechnet).
Kann mir bitte jemand eine Vorlage für einen Widerspruch senden?
Danke schonmal
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Plus - Teilzeitregelung
« am: 25. November 2015, 19:54:03 »
Hallo,
ja, auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Es müsste ähnlich wie beim Kindergeld sein. D.h. Deutschland müsste den Differenzbetrag ergänzen.
In dem Brief der L-Bank hieß es:
... Personen oder deren Familienangehörige, die in einem anderen Staat als dem Wohnsitzstatt eine Beschäftigung ausüben, können Anspruch auf vergleichbare Familienleistungen in unterschiedlichen Staaten haben (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). ... . Für Monate mit Anspruch auf ausländische Leistungen, die dem Mutterschaftsgeld oder dem Elterngeld vergleichbar sind, kann nur (Basis-) Elterngeld beantragt werden.
Tja, Elterngeld Plus ist neu. Vielleicht wollte man sich Geld und vor allem Verwaltungsaufwand sparen und hat das dann gleich entsprechend formuliert. Ich warte jetzt erstmal das Ergebnis des Antrags in F ab. Und dann mal sehen.
Gruß
Dominic
ja, auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Es müsste ähnlich wie beim Kindergeld sein. D.h. Deutschland müsste den Differenzbetrag ergänzen.
In dem Brief der L-Bank hieß es:
... Personen oder deren Familienangehörige, die in einem anderen Staat als dem Wohnsitzstatt eine Beschäftigung ausüben, können Anspruch auf vergleichbare Familienleistungen in unterschiedlichen Staaten haben (Verordnung (EG) Nr. 883/2004). ... . Für Monate mit Anspruch auf ausländische Leistungen, die dem Mutterschaftsgeld oder dem Elterngeld vergleichbar sind, kann nur (Basis-) Elterngeld beantragt werden.
Tja, Elterngeld Plus ist neu. Vielleicht wollte man sich Geld und vor allem Verwaltungsaufwand sparen und hat das dann gleich entsprechend formuliert. Ich warte jetzt erstmal das Ergebnis des Antrags in F ab. Und dann mal sehen.
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Re: Elterngeld Plus - Teilzeitregelung
« am: 24. November 2015, 09:33:18 »
Hallo zusammen,
nochmal zur Elternzeit in Teilzeit.
Habe mittlerweile mit der L-Bank und der CAF telefoniert. Die Teilzeit wird von D nicht gefördert, da es ja ein "vergleichbares" Angebot in F gibt. Auf dieses habe ich scheinbar ebenfalls Anspruch:
hier sind die Leistungen und Bedingungen zusammengefasst:
https://www.caf.fr/aides-et-services/s-informer-sur-les-aides/petite-enfance/le-complement-de-libre-choix-d-activite-ou-le-complement-optionnel-de-libre-choix-d-activite
Sie sind zwar niedriger als in D, aber immerhin. Ich werde also der CAF einen Antrag stellen (Formular: 12324*04)
Gruß
Dominic
nochmal zur Elternzeit in Teilzeit.
Habe mittlerweile mit der L-Bank und der CAF telefoniert. Die Teilzeit wird von D nicht gefördert, da es ja ein "vergleichbares" Angebot in F gibt. Auf dieses habe ich scheinbar ebenfalls Anspruch:
hier sind die Leistungen und Bedingungen zusammengefasst:
https://www.caf.fr/aides-et-services/s-informer-sur-les-aides/petite-enfance/le-complement-de-libre-choix-d-activite-ou-le-complement-optionnel-de-libre-choix-d-activite
Sie sind zwar niedriger als in D, aber immerhin. Ich werde also der CAF einen Antrag stellen (Formular: 12324*04)
Gruß
Dominic
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Rund um's Kind / Elterngeld Plus - Teilzeitregelung
« am: 18. November 2015, 12:06:53 »
Hallo zusammen,
bisher habe ich hier im Forum nur gelesen. Danke an alle für die tollen Informationen.
Ein Hinweis von mir zum Thema "Elterngeld Plus" welches für Kinder, die ab dem 01. Juli 2015 geboren wurden, gilt.
Elterngeld Plus bedeutet, dass nicht nur komplette Monate Elternzeit (wie bisher) gefördert werden, sondern auch Teilzeit bis 30h/Woche. Der Netto-Verdienstausfall wird dann durch das "Elterngeld Plus" ergänzt.
Leider gilt die Förderung dieser Teilzeitregelung nicht für Grenzgänger, da eine vergleichbare Leistung in Frankreich existiert (auch wenn den Antragsteller keinen Anspruch auf diese Leistung hat).
Ich hätte gerne 1 Jahr eine 4 Tage-Woche mit 30h gemacht. Die Förderung wurde von der L-Bank abgelehnt.
Für Grenzgänger, die in D arbeiten und in F wohnen gilt also: Basiselterngeld (wie bisher) ja, geförderte Teilzeit nein.
Hat jemand ne Idee, was man machen könnte? Das Elterngeld Plus gibt es erst seit 4 Monaten. Gibt es bereits Erfahrungen bzgl. der Teilzeitregelung?
Gruß
Dominic
bisher habe ich hier im Forum nur gelesen. Danke an alle für die tollen Informationen.
Ein Hinweis von mir zum Thema "Elterngeld Plus" welches für Kinder, die ab dem 01. Juli 2015 geboren wurden, gilt.
Elterngeld Plus bedeutet, dass nicht nur komplette Monate Elternzeit (wie bisher) gefördert werden, sondern auch Teilzeit bis 30h/Woche. Der Netto-Verdienstausfall wird dann durch das "Elterngeld Plus" ergänzt.
Leider gilt die Förderung dieser Teilzeitregelung nicht für Grenzgänger, da eine vergleichbare Leistung in Frankreich existiert (auch wenn den Antragsteller keinen Anspruch auf diese Leistung hat).
Ich hätte gerne 1 Jahr eine 4 Tage-Woche mit 30h gemacht. Die Förderung wurde von der L-Bank abgelehnt.
Für Grenzgänger, die in D arbeiten und in F wohnen gilt also: Basiselterngeld (wie bisher) ja, geförderte Teilzeit nein.
Hat jemand ne Idee, was man machen könnte? Das Elterngeld Plus gibt es erst seit 4 Monaten. Gibt es bereits Erfahrungen bzgl. der Teilzeitregelung?
Gruß
Dominic
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