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Steuern / 1. Steuererklärung in Deutschland
« am: 25. Mai 2009, 08:01:16 »
Liebe Forumskollegen,
ich bin am 01.10.2008 von Frankreich nach Deutschland gezogen und werde zukünftig mein Einkommen in D versteuern. Soweit ich im Forum nachlesen konnte, unterliegen die französischen Einkünfte des Jahres 2008 in D dem Progressionsvorbehalt. Der Eintrag erfolgt in der Anlage N. Leider konnte ich bisher keinen Hinweis darauf finden, ob in der Steuererklärung das französische net oder brut imposable angeben muss. Hie also meine Frage:
Muss ich in der deutschen Steuererklärung das net oder brut imposable angeben?
Kann ich die Angabe um die dazugehörigen Werbungskosten reduzieren?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bei meiner ersten Steuererklärung unterstützen könntet! Vielen Dank
Gruß Rodrigo
ich bin am 01.10.2008 von Frankreich nach Deutschland gezogen und werde zukünftig mein Einkommen in D versteuern. Soweit ich im Forum nachlesen konnte, unterliegen die französischen Einkünfte des Jahres 2008 in D dem Progressionsvorbehalt. Der Eintrag erfolgt in der Anlage N. Leider konnte ich bisher keinen Hinweis darauf finden, ob in der Steuererklärung das französische net oder brut imposable angeben muss. Hie also meine Frage:
Muss ich in der deutschen Steuererklärung das net oder brut imposable angeben?
Kann ich die Angabe um die dazugehörigen Werbungskosten reduzieren?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mich bei meiner ersten Steuererklärung unterstützen könntet! Vielen Dank
Gruß Rodrigo
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Steuern / Umzug von Frankreich nach Deutschland
« am: 21. Mai 2009, 23:16:53 »
Hallo Zusammen,
ich bin im Oktober vergangenen Jahres von Frankreich nach Deutschland gezogen. Dabei habe ich auch meinen Arbeitgeber (früher Frankreich, heute Deutschland) gewechselt. Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten? Folgendes konnte ich bisher aus den Foren entnehmen:
- Für die Zeit bis September in Frankreich gebe ich eine abschließenden Steuererklärung in Frankreich ab. Dabei muss ich auch die Einnahmen in Deutschland angeben.
- Für die Zeit ab Oktober gebe ich eine Steuererklärung in Deutschland ab. Dabei muss ich auch die Einnahmen aus Frankreich angeben.
- Die Einnahmen aus Frankreich unterliegen dem Progressionsvorbehalt und werden in Anlage N unter Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen eingetragen
- Bei der deutschen Einkommensteuererklärung kann ich die französichen Einnahmen um Werbungskosten gemäß deutschem Steuerrecht kürzen.
Was muss ich darüber hinaus berücksichtigen. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Rodrigo
ich bin im Oktober vergangenen Jahres von Frankreich nach Deutschland gezogen. Dabei habe ich auch meinen Arbeitgeber (früher Frankreich, heute Deutschland) gewechselt. Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten? Folgendes konnte ich bisher aus den Foren entnehmen:
- Für die Zeit bis September in Frankreich gebe ich eine abschließenden Steuererklärung in Frankreich ab. Dabei muss ich auch die Einnahmen in Deutschland angeben.
- Für die Zeit ab Oktober gebe ich eine Steuererklärung in Deutschland ab. Dabei muss ich auch die Einnahmen aus Frankreich angeben.
- Die Einnahmen aus Frankreich unterliegen dem Progressionsvorbehalt und werden in Anlage N unter Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen eingetragen
- Bei der deutschen Einkommensteuererklärung kann ich die französichen Einnahmen um Werbungskosten gemäß deutschem Steuerrecht kürzen.
Was muss ich darüber hinaus berücksichtigen. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Rodrigo
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