Grenzgaenger Forum

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 14. Dezember 2021, 10:44:46 »
folgende Antwort habe ich bekommen:



bei Inlandsdeutschen werden mögliche Versagungsgründe in der Regel automatisch durch andere Behörden an die Meldebehörde übermittelt. Dies ist bei Auslandsdeutschen nicht der Fall, daher werden hier mögliche Versagungsgründe anhand eines Führungszeugnisses geprüft.

Gründe, die einer Ausstellung eines neuen Personalausweises entgegenstehen können Sie dem § 6a PAuswG entnehmen.



Link: https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6a.html

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 11. Dezember 2021, 13:45:05 »
Ich habe mal beim Amt angefragt, was man braucht, und wenn das FS angeführt wird, werde ich nach der Rechtsgrundlage fragen.

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Behörden / Re: Gültigkeit Personalausweis
« am: 10. Dezember 2021, 21:45:29 »
Warum wird denn für den BPA ein Führungszeugnis gebraucht? Oder anders gefragt: Ab welchen Einträgen im Führungszeugnis gibts dann keinen BPA??

Kennt jemand die Rechtsgrundlage dazu?

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Versicherungen / Re: CPAM und PKV
« am: 30. November 2021, 19:22:43 »
Wollte Euch die (unbefriedigende) Antwort von SOLVIT (angegliedert beim BMWI) zur Kenntnis geben. Mal schauen, ob es weitere Möglichkeiten gibt.





Wir haben uns intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen in Frankreich beraten und eine Expertenmeinung von einem Kollegen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzgl. Ihrer Anfrage eingeholt.
Aufgrund der Sonderrolle innerhalb der EU, die Deutschland mit dem System der privaten Krankenkassen einnimmt, sind diese tatsächlich nicht von dem koordinierenden EU-Recht erfasst.
Weil die französischen CPAMs wiederholt Probleme bei der Erstattung erbrachter Leistungen hatten, haben diese zunächst also das Recht, aber auch gute Gründe darauf zu verzichten, freiwillig mit den deutschen privaten Krankenkassen zu kooperieren.
 
Auf der Grundlage des europäischen Binnenmarktrechts lässt sich daher leider zu diesem Zeitpunkt Ihr Problem keiner zufriedenstellenden Lösung zuführen.


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 23. November 2021, 17:52:51 »
Personen, die keine CarteVital haben, bekommen keinen kostenlosen Test in F. Ohne CarteVital sind alle PKV-Versicherten in D, das sehen die Abkommen nicht vor.

Es soll jedoch auch mit Sozialversicherungsnummer möglich sein, einen kostenlosen Test zu bekommen. Konnte dies aber noch nicht ‚verifizieren‘. Diese Nummer bekommt mam beim Antrag der CarteVital von der CPAM, auch wenn die CarteVital dann nicht ausgestellt wird.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 12:05:01 »
Wenn sie nicht wollen musst Du Dich entweder auf die Hinterfüße stellen oder eine Teststelle suchen, die sich an die Regeln hält.

Wie gesagt, dm macht es mittlerweile, i h habs auch schriftlich von der dm-Zentrale (Stand Frühjahr 21).

Viele Arbeitgeber dürfen aber auch offiziell testen und zertifizieren.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 11:36:06 »

Leider weigern sich die Teststationen hier, bis sie eine klare Anordnung bekommen.

Ähh, die Verordnung ist doch eine klare Anordnung des Bundes.  :anixwissen:

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 11:12:09 »
Ja, wirst Du wohl so machen müssen. Der Mitarbeiter/der Vorgesetzte verhält sich rechtswidrig (was ihn vielleicht die Testerlaubnis kosten könnte?)

Ich habe diese Diskussion im Frühjahr mit der Firma ‚dm drogeriemarkt‘ erfolgreich geführt.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. November 2021, 10:28:14 »
Das wird immer mal wieder von den Teststellen behauptet, stimmt so aber nicht.

Den Anspruch definiert die Bundestestverordnung Paragraf 1:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf

Anspruch
(1) Versicherte haben nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten An- spruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

(2) Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ver- sichert sind.

Abgerechnet wird:

§7
Abrechnung der Leistungen
(1) Die nach § 6 Absatz 1 berechtigten Leistungserbringer rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen und die Sachkosten nach den §§ 9 bis 11 jeweils mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk der Leistungs- erbringer tätig ist


Der übliche Grenzgänger ist ja in der dt. GKV oder PKV, somit berechtigt.

Auch die letzte Änderung der Verordnung vom 12.11. hat daran nichts geändert:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.11.2021_V1.pdf


Manchmal muss man die Teststellen fragen, ob sie vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen wollen.

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 20:33:08 »
dann hast Du schon die CarteVitale?
Schwieriges Thema, würde sagen, Du musst Dich selbst drum kümmern.

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 20:02:51 »
habe noch nach einem amtlichen Link gefragt, die vorliegenden Aussage ist mal nur ‚eine Meinung eines Vereins‘.

Bzgl. KV: PKV oder GKV?

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 16. November 2021, 17:05:09 »
Diese Nachricht habe ich soeben von einer Juristin bei ‚frontaliers-grandest‘ erhalten:



Im Bereich der Sozialversicherung gibt es immer noch die Prioritätsregel (25% - Regel).
 
Grenzgänger bleiben in ihrem übliche Arbeitsland Sozialeversicherungspflichtig, wenn die Arbeit in ihrem Wohnsitzland 25% ihrer Arbeitszeit nicht erreicht. Ansonsten muss der Grenzgänger der Sozialversicherung seines Wohnsitzland angeschlossen und für sein gesamte Einkommen dort Beitrage entrichten.
 
Wie Sie anscheinend wissen, im Rahmen der Gesundheitskrise wurde beschlossen, dass die unter außergewöhnlichen Umstanden eingeführte Telearbeit nicht zu einer Änderung der Zugehörigkeit des betreffenden Arbeitnehmers zu seinem üblichen Sozialversicherungsystem führen darf. Diese Lockerung wurde über den 15. November 2021 hinaus verlängert (grundsätzlich bis 31.12.2021).
 
Wenn die Vereinbarung nicht über den 31. Dezember hinaus verlängert wird, Sie werden in Frankreich sozialversichert (ab 01.01.2022), wenn Sie 25% ihrer Arbeitszeit in Frankreich errichten.   

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Gesundheitswesen / Re: Sozialversicherung bei Homeoffice
« am: 15. November 2021, 19:17:08 »
In der Tat ist die Frage unklar.

Es gibt Quellen, die sagen, dass die steuerlichen Vorschriften bzgl. Corona bis Ende 21 ausgeweitet werden. Das lässt die Hoffnung zu, dass für sozialrechtliche Vorschriften ähnlich kommen muss, da es ansonsten nur begrenzt Sinn macht.

Zwischen NL und D bzw. BE und D gibt es eine Quelle, die die Verlängerung der Solzialregeln in diesem Bezug bis Ende21 berichtet. Auch das gibt Grund zur Hoffnung, dass D/F nun auch mal aus dem Quark kommt. Dass D gerade nicht mit Ruhm bei der Coronaproblematik glänzt, lässt sich ja der täglichen Presse entnehmen…

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Technik / Re: Sipgate Basic mit Fritzbox hinter Livebox 5 --fibre
« am: 05. Oktober 2021, 20:26:32 »
DynDNS brauchst Du für sipgate nicht, da die FB die Registrierung beim SIP-Provider durchführt und dabei die IP übermittelt.

Hinweis:
Nur der AVM-eigene DynDNS-Dienst meldet die interne IP der FB (also die, die sie von der LiveBox bezogen hat, irgendwas mit 192.168.1.x), was natürlich nicht wirklich weiterhilft.
Konfiguriert man stattdessen einen anderen DynDNS-Dienst in der FB, dann wird die korrekte öffentliche IP der LiveBox an den DynDNS-Dienst gemeldet. Ich machs mit ddnss.de.
Man kann darüber diskutieren, ob das Bug oder ein Feature in der FB ist….

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Technik / Re: Pay-TV / Livebox 5 und VPN
« am: 03. Oktober 2021, 16:09:36 »
Hast Du denn jemand auf deutscher Seite, der eine Fritzbox (die man frei konfigurieren kann) und der Dich ‚reinlässt‘? Bedenke, dass VPN-Verbindungen bidirektional sind, also der Andere ggf. auch auf Deine Geräte zugreifen kann.

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