Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - moni

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Hallo Aleksander,
Ich hab Dir eine private Nachricht mit einem Lösungsvorschlag geschickt.
In Strasbourg habe ich keine Erfahrung mit einem CG-Service. Ich war bislang immer im Carte Grise Cafe in Haguenau. Die kennen sich sehr gut mit Fahrzeug-Import aus.
Grüße
moni

32
Was hast Du denn an das Finanzamt geschickt? Hast Du den Quitus fiscale beantragt oder was hast Du denen geschrieben, was Du brauchst?

Auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Forum häufig wiederhole: ich würde an Deiner Stelle zu einem Zulassungsservice gehen. Das kostet incl. Quitus fiscale so um die 120 EUR und die wissen genau wie das geht.

Viel Erfolg!
moni

33
Es gibt seit Januar 2022 eine Änderung wie man an den Quitus fiscale kommt, allerdings nur in den im Betreff genannten 4 Departments.
Aus meiner Sicht ist es jetzt viel angenehmer als über das Finanzamt.

Das Formular erhält man hier https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/1993-part-d/2022/1993-part-d_3666.pdf

Das muss dann zusammen mit den üblichen Dokumenten (Wohnsitznachweis, Ausweiskopie, ausländische Zulassungspapiere, COC, Kaufvertrag/Rechnung) per MAil an servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt werden.

Es steht dabei, dass man bei Dokumenten, die nicht auf Französisch sind, eine zertifizierte Übersetzung mitschicken muss. Wenn das nun verpflichtend wird, wäre das natürlich teuer und aufwendig.

Grüße
moni

34
Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 18. Januar 2022, 15:46:54 »
Das Zertifikat der TousAntiCovid App wird in Deutschland anerkannt (nehme ich immer und hatte noch nie Probleme). Du musst das Zertifikat dann auf "Border" schalten, dort sieht man ja gleich, wie viele Impfungen es waren und wann die letzte war.
Grüße
moni

35
Arbeiten / Neue Regelungen Arbeitslosengeld in F
« am: 01. Oktober 2021, 11:21:51 »
Guten Tag allerseits,
Seit heute gelten ja neue Regelungen bzgl. des Arbeitslosengelds in Frankreich. Ich habe einiges dazu gelesen, aber manches nicht gefunden oder vielleicht auch nicht verstanden. Weiß jemand was zu Folgendem?
1. Bislang war es ja so, dass wenn man während des Bezugs des Arbeitslosengeldes etwas dazuverdient hat, dieses in "Tagessätze" umgerechnet wurde und mehr oder weniger vom monatlichen Arbeitslosengeld abgezogen wurde. Diese Anzahl Tage wurde aber dann an die Maximalzeit der Arbeitslosigkeit angehängt. Also z.B. hab ich 3 Tage in einem Montag gearbeitet, dann wurde mir das ALG in diesem Monat um fast diesen Betrag reduziert, aber am Ende bekomme ich 3 Tage länger ALG. Ist das korrekt, dass diese Regelung nun entfällt? (Mit der Konsequenz, dass Dazuverdienen finanziell eher ungünstig ist?)

2. Gelten die neuen Regelungen auch bei laufender Arbeitslosigkeit und nur für Fälle, die ab sofort arbeitslos werden?

Falls jemand Antworten dazu hat, immer her damit!  :smily:

Danke & Grüße
moni

36
Behörden / Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 30. September 2021, 09:02:48 »
Hi Pero,

Hier kannst Du ein Konto eröffnen: https://cfspart.impots.gouv.fr/LoginAccess?op=c&url=aHR0cHM6Ly9jZnNwYXJ0LmltcG90cy5nb3V2LmZyLw==
Dort kann man dann über "Messagerie sécurisée" Nachrichten schreiben und die ausgefüllten gescanten Formulare anhängen. Über diesen Weg kamen dann auch die vom FA unterschriebenen Formulare zurück.

LG
moni

37
Behörden / Re: Sanktion der Grenzgängerbescheinigung
« am: 29. September 2021, 08:18:25 »
Das geht doch auch online prima und ganz fix. Man muss sich da einmal anmelden (mit Steuernummer) und kann dann kommunizieren, Grenzgängerbescheinigung einholen und erhält auch die Bescheinigungen online. Sehr bequem.
Grüße
moni

38
Gesundheitswesen / Re: Nachweis Corona
« am: 10. August 2021, 10:17:21 »
Ich wurde in F geimpft und habe mir einen EU QR-Code in D bei der Apotheke geholt.
In frühere Versionen der französischen App konnte ich den deutschen EU-Code nicht einlesen, aber nach einem Update vor einigen Wochen war das möglich.

Wir waren letzte Woche in 2 französischen Museen und sowohl der Impfpass in der F-App als auch der in der D-App (Corona Warnapp und CovPass) konnten vom Handy der Museumsmitarbeiter (F) problemlos eingelesen werden.

Grüße
moni

39
Versicherungen / Re: CPAM und PKV
« am: 31. Juli 2021, 19:33:26 »
Hi readonly,
Was hattest Du an die CPAM geschickt, dass Du eine Antwort bzw. eine SV-Nummer erhalten hast?
Schönen Abend
moni

40
Versicherungen / Re: CPAM und PKV
« am: 31. Juli 2021, 12:52:53 »
Hi!
Ich versuche seit Jahren, eine französische SV-Nummer zu bekommen, leider vergeblich. Habe die gleiche Situation wie Du ...
Nun habe ich Mitte Mai ein Formular mit zig Anhängen an die CPAM geschickt, da alle, die in Frankreich wohnen ein Recht auf Krankenversicherung haben. Mir geht es dabei überhaupt nicht um die KV, sondern um die SV-Nummer. Aber nur über die CPAM, also über die KV, kommt man dran.
Leider keinerlei Reaktion auf mein Schreiben.
Daher wollte ich dann persönlich vorsprechen, denn zwischenzeitlich sind die CPAM-Agenturen wieder geöffnet. Allerdings - wie ich vorort herausfinden musste - nur mit Termin und dann von Anfang Juli bis Mitte August geschlossen. Grandios.
Ich werde jetzt mal anrufen ... fällt mir halt nicht so leicht, auf Französisch zu so einem Thema zu telefonieren ...

Was ich vorher probiert habe:
- über FranceConnect weiterzukommen - keine Chance
- Infobest Termin vereinbart - die Dame von der CPAM war extrem unkooperativ, wollte mich nach 2 Minuten nur noch los werden, weil sie nach Hause wollte ... aber immerhin nannte sie mir das o.g. Recht
- CPAM Forum - sehr frustrierend. Man erhält Links zu angeblich gleichen Anfragen (ich bekam den Link einer Anfrage, dass ein Franzose in Belgien arbeitet und wissen wollte, ob seine KV dort gilt). Letztlich habe ich da keinerlei sinnvolle Informationen erhalten.

Lass uns hier in Kontakt bleiben, falls jemand doch mal das Schlupfloch findet ... ist schon merkwürdig ... in anderen Ländern geht ohne SV-Nummer gar nichts, in F bekommt man keine, auch wenn der Lebensmittelpunkt in F ist und der Staat auch alle Steuern kassiert.

Grüße
moni

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Super Info, Sable12! Hat gut geklappt mit der Umwandlung in EU-Format (auch wenn dort dann nur der zweite Impftermin steht). Und man wird noch mit einem Konfettiregen der App belohnt  :lach:

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Nachdem ich jetzt fast alle Kombinationsmöglichkeiten ausprobiert habe, hier zusammengefasst:

in F Geimpfte mit französischer Sozialversicherungsnummer:
- das EU-Zertifikat kann man bei Ameli runterladen
- man kann es in TousAntiCovid einscannen
- es lässt sich in die deutsche CovPass App einlesen
- es lässt sich in die deutsche Corona-Warn-App einlesen
- Das französische EU-Zertifikat hat 2 QR-Codes ... nur einer davon lässt sich in die deutschen Apps einlesen

In F Geimpfte ohne französische Sozialversicherungsnummer:
- man kann zu einem Arzt gehen und sich das EU-Zertifikat runterladen lassen (kostet aber unnötig Geld, weil man den Termin bezahlen muss)
- man kann mit den Unterlagen in eine deutsche Apotheke gehen und sich dort das EU-Impfzertifikat aushändigen lassen (ich habe pro Impftermin ein Zertifikat erhalten)
- dort sind die QR-Codes drauf, die man in die deutschen Apps einlesen kann
- der QR-Code des deutschen EU-Zertifikats lässt sich NICHT in die französische TousAntiCovid App einlesen (ist ja aber auch nicht nötig, weil man ja die deutschen Apps "international" verwenden kann und innerhalb Frankreichs das französische Zertifikat ausreicht)

Grüße
moni


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Wenn ich den CovPass EU QR-Code in die französische App scanne, dann kommt die Meldung, dass das Zertifikat nicht kompatibel ist ...  :anixwissen:

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Tag, liebe Forumsgemeinde,
Es wurde zwar schon in einem anderen Thread berichtet, aber da das Thema dort etwas anders war, hier nochmal für alle die, die keine Carte vitale bzw. keine französische Sozialversicherungsnummer haben und den internationalen Impfpass möchten und die so früh geimpft wurden, dass der internationale QR-Code nicht auf dem Impfpass steht.

Die deutschen Apotheken können diesen EU-Impfpass ausstellen, auch wenn man in Frankreich geimpft wurde. Letztlich muss man nur plausibel belegen, dass man in Frankreich 2x geimpft wurde. Und sie mögen anscheinend lieber Papier als das digitale TousAntiCovid Zertifikat, auf dem auch nur das zweite Impfdatums steht.

Und so geht's:
- beide Impfbescheinigungen mitnehmen (digital steht in der TousAnticovid App nur der zweite Termin drin, sie brauchen aber einen Nachweis über beide Termine) bzw. diesen kleinen Pappausweis, den - zumindest - wir bekommen haben
- Personalausweis
- wer die französischen Impfungen im gelben Impfbuch stehen hat, sollte dies unbedingt mitnehmen, aber es geht auch ohne (bei uns steht was drin, aber ohne Chargennummer und ohne Stempel, dennoch waren sie glücklich, das zu sehen)

Gerne machen es die Apotheken wohl nicht, weil sie sich mit den französischen Impfpässen nicht auskennen. Aber folgende Gründe haben überzeugt:
- Wohnsitz Frankreich aber deutsche Staatsangehörigkeit
- in Deutschland versichert (wurde nicht geprüft, war aber das schlagkräftigste Argument), daher nicht möglich, in F den EU-Impfpass zu erhalten

Man füllt dann einen Zettel aus mit Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse, Impfstoff und Datum für erste und zweite Impfung.
Nachweis für Name und Geburtsdatum ist der Ausweis.
Mehr Info wird nicht gebraucht, in der Apotheke wird alles eingetippt, die Dokumente kopiert und das pdf heruntergeladen. Es findet keinerlei "Rückfrage" beim RKI oder anderswo statt.
Man erhält das pdf und ich konnte es problemlos in die deutschen Apps einlesen.
Allerdings ließ es sich nicht in die französische App einlesen, über Wallet habe ich es noch nicht probiert.

Umgekehrt war es kein Problem: mein Mann ist in F versichert und konnte sich das EU-Impfzertifikat in F runterladen. Den QR-Code konnte ich problemlos in die deutschen Apps einlesen.

Vielleicht hilft diese Anleitung ja dem ein oder anderen, schnell an sein EU-Impfzertifikat zu kommen.

Grüße,
moni

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Gesundheitswesen / Re: Impfung ohne Carte Verte
« am: 23. Mai 2021, 08:25:35 »
Guten Morgen! Ein digitaler Impfpass ist sicher kein MUSS. Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann erkennt Deutschland alles an, was in deutscher, französischer und englischer Sprache an Nachweisen gezeigt wird.
Es trifft sicher nicht auf jeden zu, aber ich frage mich, ob z.B. bei der Einreise in Thailand ein Ausdruck ausreichend ist und ob da bei der Immigration jemand mit QR-Scanner sitzt, der dann abscant.
Aber Du hast natürlich recht, dass es nicht sein kann, dass man ohne Smartphone nicht mehr reisen kann. Da wird es Lösungen geben.
Mein Rat war nur, sich beim Impfzentrum nicht abspeisen zu lassen, dass man keinen Code bekommen kann, denn mit QR-Code wird es einfach leichter sein.
Grüße
moni

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