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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 03. Mai 2020, 10:30:04 »Meines Wissens muss auch die Bescheinigung "Attestation-de-deplacement-de-etranger-vers-metropole-fr" tagesaktuell auf dem Handy generiert werden.
Woher hast Du die Info?
Das hat mir der freundliche französische Controleur erklärt.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 03. Mai 2020, 10:28:07 »
Habe ich schon öfter machen müssen, da ich in F wohne und in D arbeite. Hier kann man sich alles aufs Handy generieren:
https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
Hat bei mir bisher immer geklappt.
https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
Hat bei mir bisher immer geklappt.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 03. Mai 2020, 09:37:17 »
Meines Wissens muss auch die Bescheinigung "Attestation-de-deplacement-de-etranger-vers-metropole-fr" tagesaktuell auf dem Handy generiert werden. Die "Attestation de deplacement derogatoire" entfällt wenn du eine Bescheinigung "deplacement professionel" hast.
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Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 29. April 2020, 10:28:34 »
Falls du deutsche Staatsbürgerin bist, sollte es doch kein Problem sein auf jeden Fall immer wieder nach D zu kommen oder?
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 23. April 2020, 02:43:24 »
Verstehe ich! Um den Grenzgängerstatus nach Steuerrecht zu haben, muss man eigentlich jeden Tag nach F pendeln um dort auch versteuert werden zu können (vorausgesetzt man arbeitet nicht wie ich im öffentlichen Dienst). Aber mir geht es ja nicht um die Steuer, sondern lediglich um den Wohnsitz. Und Wohnsitze darf ich soviele haben wie mir beliebt. Nun habe ich einen in Frankreich, damit sollte ich eigentlich problemlos ein- und ausreisen können, da ich einen systemrelevanten Beruf in D habe.
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 22. April 2020, 20:51:42 »
Danke für die Antwort. Ja so sehe ich das auch. Wo mein Lebensmittelpunkt ist, das bestimme schließlich ich und nciht ein Polizeibeamter an der Grenze.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. April 2020, 20:13:30 »
Super vielen Dank für die Antworten. Da muss man sich ja tatsächlich einen kleinen Aktenkoffer für die Formulare bereit halten

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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 19:52:26 »
Danke für die Antwort. Ich werde auf der Mairie nachfragen, eine Stromrechnung habe ich, das ist kein Problem.
Naja ich habe genug gute Argumente warum ich gerne in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner Partnerin wohne, aber das scheint zu Zeiten von Corona tatsächlich keinen mehr zu interessieren. Bringt aber alles nichts, man muss mit den Möglichkeiten arbeiten die man hat. Ich werde mit der Pendlerbescheinigung von meiner Arbeit und den Unterlagen von Frankreich versuchen über die Grenze zu kommen
Wenn Du in D eine Wohnung hast, in der Du problemlos längere Zeit wohnen kannst, dann gehen irgendwann die Argumente aus....
Naja ich habe genug gute Argumente warum ich gerne in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner Partnerin wohne, aber das scheint zu Zeiten von Corona tatsächlich keinen mehr zu interessieren. Bringt aber alles nichts, man muss mit den Möglichkeiten arbeiten die man hat. Ich werde mit der Pendlerbescheinigung von meiner Arbeit und den Unterlagen von Frankreich versuchen über die Grenze zu kommen
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 19:17:35 »Ich denke nicht, dass infobest Dir was wesentlich Anderes sagen wird. Die Lage ist mE eindeutig in F: Hauptwohnsitz ja, alles Andere nein.
Wie ist der Hauptwohnsitz denn rechtlich definiert? In D beispielweise gibt es ja keinen Haupt- ohne Nebenwohnsitz. Eine Wohnung in F ist aber weder ein Neben- noch ein Zweitwohnsitz. Mein Lebensmittelpunkt dürfte in Zukunft in Frankreich liegen, aber wie kann ich das behördlich geltend machen? Meine Wohnung in D muss ich aufgrund der Arbeit behalten und da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin werde ich dort auch immer Steuern zahlen.
... ohne Corona könnte alles so einfach sein.
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 18:05:31 »
Ich denke da werde ich mich doch noch mal an das InfoBest wenden müssen. Normalerweise sollte es ja kein Problem sein, wo und wieviele Wohnsitze ich habe, denn steuerrechtlich macht es keinen Unterschied.
Ich würde über die Grenze bei Kehl müssen.
Ich würde über die Grenze bei Kehl müssen.
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. April 2020, 17:04:00 »
Vielen Dank für eure Informationen. Scheinbar fährt die Linie der SWEG ja noch recht regelmäßig von Straßburg nach Offenburg und retour.
Da ich jetzt erst in das Pendlergeschäft einsteigen werden muss (wohne jetzt bei meiner Partnerin in Frankreich), wollte ich bei euch nochmal sichergehen ob ich alle Formulare dafür zusammenhabe:
Ich brauche das JUSTIFICATIF DE DÉPLACEMENT PROFESSIONNEL und von der deutschen Bundespolizei die Bescheinigung für Berufspendler
oder? Und natürlich meinen Ausweis und den Nachweis über meine Wohnung in Frankreich (da hätte ich aktuell eine Stromrechnung zu bieten).
Vielen Dank und beste Grüße
Da ich jetzt erst in das Pendlergeschäft einsteigen werden muss (wohne jetzt bei meiner Partnerin in Frankreich), wollte ich bei euch nochmal sichergehen ob ich alle Formulare dafür zusammenhabe:
Ich brauche das JUSTIFICATIF DE DÉPLACEMENT PROFESSIONNEL und von der deutschen Bundespolizei die Bescheinigung für Berufspendler
oder? Und natürlich meinen Ausweis und den Nachweis über meine Wohnung in Frankreich (da hätte ich aktuell eine Stromrechnung zu bieten).
Vielen Dank und beste Grüße
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 16:57:26 »
Vielen Dank für deine Antwort! Mir geht es gar nicht um den steuerrechtlichen Grenzgängerstatus, denn den kann ich gar nicht bekommen da ich beim öffentlichen Dienst arbeite in Deutschland. Mir geht es nur um die Möglichkeit, überhaupt über die Grenze in meine Wohnung nach Frankreich zu kommen. Denn aktuell dürfen das vermutlich nur Personen, die auch ihren Wohnsitz in Frankreich angemeldet haben, oder? Aktuell läuft auf mich die Stromrechnung, das ist der einzige Nachweis den ich in F hätte.
Beste Grüße
Beste Grüße
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 21. April 2020, 12:01:20 »
Weiß jemand, ob die Bahn zwischen Straßburg und Offenburg noch fährt und wenn ja, wie dort kontrolliert wird?
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Behörden / Re: Wohnsitz in D und F
« am: 21. April 2020, 00:47:37 »
Hallo zusammen, ich wollte kein neues Thema aufmachen, denn hier kennen sich offensichtlich viele damit aus: ich würde gerne meinen "Haupt"wohnsitz nach Frankreich zu meiner Partnerin verlegen. Da ich in Deutschland arbeite werde ich dort aber auch eine Wohnung für teilweise unter der Woche behalten müssen. Nun habe ich aber in anderen Threads gelesen, dass ich zur Anmeldung in Frankreich zwingend eine Abmeldung aus Deutschland benötige?! Stimmt das? Wie kann ich dann gleichzeitig problemlos meine Wohnung in D behalten? Da mein Lebensmittelpunkt in F liegt brauche ich aber (vor allem auch in der aktuellen Situation) eine Art Grenzgängerstatus. Vielen Dank und beste Grüße!
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Behörden / Re: Freund möchte zu mir mach frankreich ziehen
« am: 19. April 2020, 15:37:05 »
Steuerrechtlich ist ein Grenzgänger aber auch etwas anderes, wie ein Grenzgänger bzgl. des Wohnortes, oder irre ich mich?
Um mal mein Beispiel zu bemühen: Da ich in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeite, zahle ich automatisch Steuern in Deutschland, das heißt selbst mit einem alleinigen Wohnsitz in Frankreich werde ich nicht zum Grenzgänger nach Steuerrecht. Aber wie dem auch sei: arbeitstechnisch benötige ich auch eine Wohnung in Deutschland, mein Lebensmittelpunkt wäre allerdings die gemeinsame Wohnung in Frankreich. Wie kann das dann funktionieren wenn ich mich in Deutschland abmelden muss?
Um mal mein Beispiel zu bemühen: Da ich in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeite, zahle ich automatisch Steuern in Deutschland, das heißt selbst mit einem alleinigen Wohnsitz in Frankreich werde ich nicht zum Grenzgänger nach Steuerrecht. Aber wie dem auch sei: arbeitstechnisch benötige ich auch eine Wohnung in Deutschland, mein Lebensmittelpunkt wäre allerdings die gemeinsame Wohnung in Frankreich. Wie kann das dann funktionieren wenn ich mich in Deutschland abmelden muss?