Grenzgaenger Forum

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Wohnen / Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« am: 18. April 2020, 13:26:24 »
Hier ist alles sehr übersichtlich zusammengefasst, auch bzgl. Ferienhaus
https://meinfrankreich.com/corona-in-frankreich/

Ob ihr in anderen Fällen nach Frankreich einreisen dürft, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Auch da gilt wieder: Nur in dringlichen, unaufschiebbaren Fällen wird eine Einreise möglich sein.  Den Partner sehen zu wollen oder ein Ferienhaus auf Vordermann zu bringen, gehört nicht dazu. Bei solchen Gründen verweigert die französischen Polizei die Einreise.

Zweiwohnsitz oder Ferienhaus in Frankreich?

Nicht möglich während der Ausgangssperre sind Reisen von Deutschland aus – oder auch innerhalb – zum Ferienhaus. Nach dem Exodus von Paris aufs Land und dem Beginn der Osterferien erlassen immer mehr Kommunen ein Verbot, das Ferienhaus aufzusuchen. Dazu gehören beispielsweise die Küsten der Vendée sowie das gesamte Département Côtes d’Armor in der Bretagne..

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 17. April 2020, 14:50:10 »
@Antje:
Kannst Du uns Deine Symptome beschreiben? Wurde der Test in D oder in F gemacht?
Wie wurdest Du im Krankenhaus behandelt?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 18:20:41 »
Na hoffentlich hat der Luchs alle Einreisepapiere bei sich ...   

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 15:22:18 »
Die lassen Dich auch wieder zurück, BW-Koronaverordnung Paragraph 2 (5):

die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Perso- nen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbeson- dere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizini- sche Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.


Aber Achtung: das ist BW! Was RP (Lauterburg) macht, kann abweichen.

Wenn Du über Iffezheim fährst, kannst Du hier schauen (die beiden unteren Bilder), ob Stau Richtung F aufgrund blauer Fahrzeuge ist. Tipp: der Stau löst sich meist gg 16:30 auf.
Aktuell ist grad kein Stau  :pfeif:
http://frontieres.inforoute67.fr/cam/

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 16. April 2020, 14:49:55 »
Aber Du kannst doch einreisen, wenn Du Deinen primären Wohnsitz in F nachweisen kannst!

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Arbeiten / Re: Coronarisikogebiet
« am: 16. April 2020, 13:03:02 »
Schaut hier, hier ist Frage auch diskutiert:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behorden/grenzganger-corona/new/?topicseen#new

In Kürze: Keine Risikogebiete mehr, dafür Einreisesperrverordnung in BW.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. April 2020, 16:22:54 »
 nein, kenne leider niemanden und habs selbst auch noch nicht probiert.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. April 2020, 13:45:07 »
@Matthias:
kannst Du Deine Tabelle noch pimpen hinsichtlich prozentuales Verhältnis Einwohner und Infizierte? Wäre interessant..

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. April 2020, 13:40:37 »
Dazu brauchst Du das hier:
Voyage international depuis l’étranger vers la France métropolitaine

Und das übliche Formular zum Bewegen innerhalb Frankreichs:
Attestation de déplacement

Beides hier:
https://mobile.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 15. April 2020, 12:48:12 »

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Danke Löwin79,
genau das habe ich gesucht.
Das deckt sich mit der Aussage aus Nantes und ja, die Deutschen eilen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie fleißig voraus, der Rest wartet erst mal in Ruhe ab..

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Danke Dir, die Liste kenne ich. Sie gilt nur für Führerscheinangelegenheiten in Deutschland, nicht in Frankreich. Da Führerscheine Ländersache sind, gelten auch für dt. FS die französischen Umtauschfristen - und diese suche ich, falls es welche gibt.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. April 2020, 21:34:34 »
mag so sein, ich vergleiche die offizielle Quellen der Johns Hopkins Uni  bzw. der Regierungsseiten BW und Grand Est. F hat jedoch wesentlich mehr Todesfälle. Über die Gründe kann man nur mutmaßen.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. April 2020, 21:12:48 »
Dass Du nicht zum Arbeiten rüber darfst, es sei denn, die erfüllst die Ausnahme (gleiche Verordnung, und das sollte Dir Dein AG schriftlich bestätigen, wenn Du kommen sollst):

...
die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder
die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.



Und ich muss das nochmal wiederholen:
BW hat rund doppelt so viele Coronafälle als Grand Est.....

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 13. April 2020, 20:49:28 »
@ Nase:
korrekt - und dafür trat am Samstag diese verschärfte Verordnung in Kraft:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

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