Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.
Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 »
181
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: EU PKW in France zulassen - NUR Probleme -
« am: 05. September 2018, 11:58:05 »
Den Quitus fiscale brauchst Du immer, wenn Du ein Fahrzeug importierst (da würde auch die Suche hier im Forum helfen ...). Das Formular findest Du im Internet, füllst es aus und gehst zu Deinem zuständigen Finanzamt. Dazu brauchst Du noch den Kaufvertrag (den Du ja sogar schon übersetzt hast), die Papiere, Deinen Ausweis und einen Wohnsitznachweis. Beim Quitus fiscale wird im Prinzip nur festgestellt, dass das Fahrzeug älter als 6 Monate ist und mehr als 6000 km drauf hat (also kein Neufahrzeug ist), damit Du nicht nochmal die Importsteuer zahlen musst.
Die in Haguenau können den Quitus fiscale nicht für Dich organisieren, da Du nicht zu dem Finanzamt in Haguenau gehörst. Aber sie können die restliche Abwicklung machen, wenn Du ihnen den Quitus mit den anderen Unterlagen schickst.
Die in Haguenau können den Quitus fiscale nicht für Dich organisieren, da Du nicht zu dem Finanzamt in Haguenau gehörst. Aber sie können die restliche Abwicklung machen, wenn Du ihnen den Quitus mit den anderen Unterlagen schickst.
182
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: EU PKW in France zulassen - NUR Probleme -
« am: 04. September 2018, 17:31:54 »
Sprichst du Französisch oder könnte jemand für Dich beim Carte Grise Cafe in Haguenau anrufen? Die machen schon auch viel online bzw. per Mail, aber sie könnten Dir sicher Auskunft zu Deinem Problem geben.
Sie können auch ein bisschen Deutsch, aber vermutlich sprechen sie das nicht so gerne am Telefon.
Viel Erfolg!
Sie können auch ein bisschen Deutsch, aber vermutlich sprechen sie das nicht so gerne am Telefon.
Viel Erfolg!
183
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: EU PKW in France zulassen - NUR Probleme -
« am: 02. September 2018, 19:48:30 »
Wie weit wohnst Du von Haguenau weg? Dort kann ich - wie schon mehrfach erwähnt - das Carte Grise Cafe empfehlen. Ist halt doch was anderes, wenn man persönlich vorbeigeht. Außerdem denke ich, dass die grenznahen Agenturen sich einfach besser mit dem Import auskennen.
Du kannst auch alles online beim Carte Grise Cafe einreichen.
Was ich nicht ganz verstehe: warum hat Dein Auto, das Du in Litauen gekauft hast, eine französische Immatrikulation?
Die Fragen, die Dein online Anbieter stellt, finde ich auch merkwürdig ...
Grüße
Moni
Du kannst auch alles online beim Carte Grise Cafe einreichen.
Was ich nicht ganz verstehe: warum hat Dein Auto, das Du in Litauen gekauft hast, eine französische Immatrikulation?
Die Fragen, die Dein online Anbieter stellt, finde ich auch merkwürdig ...
Grüße
Moni
184
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Zulassung neuer Anhänger - Import aus D
« am: 13. August 2018, 12:33:06 »
Guten Morgen,
Jetzt antworte ich mal selbst, weil ich nun weiß wie es geht. Ist halt schon ein sehr spezielles Thema, aber vielleicht betrifft es ja doch mal jemanden ...
Man muss ein Formular für die Immatriculation eines Neuwagens ausfüllen. Anfangs dachte ich, das geht gar nicht, denn da soll ein Teil vom Hersteller ausgefüllt werden, was mein deutscher Anhänger-Hersteller natürlich nicht macht. Aber den Teil füllt man halt nicht aus.
Richtig ist auf jeden Fall, dass es keinen Quitus fiscale und auch keine "Wartezeit" von 6 Monaten wie beim Gebrauchtauto-Kauf gibt.
Ich habe die Zulassung wieder über das Carte grise Cafe in Haguenau gemacht. Man braucht den Fahrzeugbrief, das COC, einen Wohnsitznachweis und eine Versicherungsbestätigung über 1 Monat. Das Formular und das Mandat wurde vor Ort ausgefüllt. Insgesamt eine Sache von 5 Minuten im Carte grise Cafe und nach einer Woche war die Carte grise schon in der Post.
Problematischer ist es mit der Versicherung: die wollten den Hänger nur für einen Tag versichern und auch das nur, weil ich dort schon länger Kundin bin. Nach langen Telefonaten mit der Groupama-Zentrale habe ich dann doch die Versicherung für einen Monat erhalten.
Na dann, viel Spaß beim Anhänger-Import!
moni
Jetzt antworte ich mal selbst, weil ich nun weiß wie es geht. Ist halt schon ein sehr spezielles Thema, aber vielleicht betrifft es ja doch mal jemanden ...
Man muss ein Formular für die Immatriculation eines Neuwagens ausfüllen. Anfangs dachte ich, das geht gar nicht, denn da soll ein Teil vom Hersteller ausgefüllt werden, was mein deutscher Anhänger-Hersteller natürlich nicht macht. Aber den Teil füllt man halt nicht aus.
Richtig ist auf jeden Fall, dass es keinen Quitus fiscale und auch keine "Wartezeit" von 6 Monaten wie beim Gebrauchtauto-Kauf gibt.
Ich habe die Zulassung wieder über das Carte grise Cafe in Haguenau gemacht. Man braucht den Fahrzeugbrief, das COC, einen Wohnsitznachweis und eine Versicherungsbestätigung über 1 Monat. Das Formular und das Mandat wurde vor Ort ausgefüllt. Insgesamt eine Sache von 5 Minuten im Carte grise Cafe und nach einer Woche war die Carte grise schon in der Post.
Problematischer ist es mit der Versicherung: die wollten den Hänger nur für einen Tag versichern und auch das nur, weil ich dort schon länger Kundin bin. Nach langen Telefonaten mit der Groupama-Zentrale habe ich dann doch die Versicherung für einen Monat erhalten.
Na dann, viel Spaß beim Anhänger-Import!

moni
185
Steuern / Re: Steuererklärung ausfüllen
« am: 27. Juli 2018, 11:57:26 »
Wir lassen unsere französische (und deutsche) Steuererklärung seit Jahren bei der Kanzlei Ehl & Partner machen und sind sehr zufrieden. Die haben Büros in Karlsruhe, Kandel und Scheibenhardt.
Grüße
moni
Grüße
moni
186
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Alternative zum ADAC / franz. Versicherung
« am: 27. Juli 2018, 11:55:17 »
Also wir leben seit 13 Jahren in Frankreich waren vorher schon beim ADAC und sind auch seitdem beim ADAC. Wir haben einen Plus-Schutzbrief. Der ADAC weiß, dass wir in F wohnen und wir haben die Pannenhilfe auch schon mal in Anspruch genommen. Habe noch nie gehört, dass das nicht geht?
Aber die französischen Auto-Versicherungen bieten die Pannenhilfe auch oft an, kostet ein paar Euro mehr.
Grüße
moni
Aber die französischen Auto-Versicherungen bieten die Pannenhilfe auch oft an, kostet ein paar Euro mehr.
Grüße
moni
187
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Zurück nach Deutschland (1.Wohnsitz) mit meinem Auto mit franz.Kennzeichen
« am: 22. Juli 2018, 13:59:09 »
Salut Chipette,
Da Du das Auto vor 2 Jahren in F zugelassen hattest, hast Du bestimmt die neue "Carte Grise". Da ist das nicht mehr so mit dem Ecke abschneiden. Du müsstest damals einen Code für die Zulassung bekommen haben. Wenn Du den nicht mehr hast, dann kannst Du ihn über die ANTS anfordern. Kommt innerhalb von 10 min per Mail und dann noch mal per Post (aus meiner Sicht völlig unnötig). Damit kommst Du auf die Zulassungsdaten Deines Fahrzeugs und kannst dort die Cession de vehicule weiterbetreiben. Dazu auch das Cession Formular im Internet herunterladen. Diese ganze Abmeldung wäre dann online.
ABER: es funktioniert leider nicht. Bei Verkauf ins Ausland erwartet das online-System eine Postleitzahl, aber es gibt gar kein Feld, diese einzutragen. ANTS weiß das wohl, unternimmt aber nichts. Ich habe letztens hier im Forum einen Thread wegen eines Verkaufs eines Anhängers nach Deutschland eröffnet. Und ich würde Dir das empfehlen, was Ralph mir empfohlen hat: Füll das Cession-Formular aus und schicke das zusammen mit einer Kopie Deiner durchgestrichenen Carte grise (schräger Strich über die Vorderseite und mit Datum und Uhrzeit unterschreiben) and die zuständige Prefecture. Da Du das Auto ja behältst, kann nix passieren, dass jemand Deine Kennzeichen weiterbenutzt und Blödsinn damit macht.
Viel Erfolg!
moni
Da Du das Auto vor 2 Jahren in F zugelassen hattest, hast Du bestimmt die neue "Carte Grise". Da ist das nicht mehr so mit dem Ecke abschneiden. Du müsstest damals einen Code für die Zulassung bekommen haben. Wenn Du den nicht mehr hast, dann kannst Du ihn über die ANTS anfordern. Kommt innerhalb von 10 min per Mail und dann noch mal per Post (aus meiner Sicht völlig unnötig). Damit kommst Du auf die Zulassungsdaten Deines Fahrzeugs und kannst dort die Cession de vehicule weiterbetreiben. Dazu auch das Cession Formular im Internet herunterladen. Diese ganze Abmeldung wäre dann online.
ABER: es funktioniert leider nicht. Bei Verkauf ins Ausland erwartet das online-System eine Postleitzahl, aber es gibt gar kein Feld, diese einzutragen. ANTS weiß das wohl, unternimmt aber nichts. Ich habe letztens hier im Forum einen Thread wegen eines Verkaufs eines Anhängers nach Deutschland eröffnet. Und ich würde Dir das empfehlen, was Ralph mir empfohlen hat: Füll das Cession-Formular aus und schicke das zusammen mit einer Kopie Deiner durchgestrichenen Carte grise (schräger Strich über die Vorderseite und mit Datum und Uhrzeit unterschreiben) and die zuständige Prefecture. Da Du das Auto ja behältst, kann nix passieren, dass jemand Deine Kennzeichen weiterbenutzt und Blödsinn damit macht.
Viel Erfolg!
moni
188
Versicherungen / Re: Versicherungsmakler fürs Auto L'bourg und Umgebung
« am: 17. Juli 2018, 23:30:31 »
Normalerweise macht es Sinn, die Fahrzeuge dort zu versichern, wo man auch Haftpflicht und Hausversicherung etc hat.
Eine andere Variante ist, bei der Hausbank nachzufragen.
Ich habe vor Kurzem bzgl. einer Versicherung für ein Motorrad recherchiert und die Vergleichsportale im Internet probiert. Bei unserer Versicherung war es mit Abstand am günstigsten, weil die berücksichtigen, dass man bei ihnen mehrere Verträge hat.
Grüße
moni
Eine andere Variante ist, bei der Hausbank nachzufragen.
Ich habe vor Kurzem bzgl. einer Versicherung für ein Motorrad recherchiert und die Vergleichsportale im Internet probiert. Bei unserer Versicherung war es mit Abstand am günstigsten, weil die berücksichtigen, dass man bei ihnen mehrere Verträge hat.
Grüße
moni
189
Behörden / FranceConnect - klappt das bei Euch noch?
« am: 13. Juli 2018, 15:40:45 »
Hallo an alle, die FranceConnect nutzen und nicht in F arbeiten,
Ich hatte einen FranceConnect Zugang über LaPoste eingerichtet, der bis vor Kurzem auch weitgehend funktionierte. Nun kommt die Fehlermeldung "12". Anfangs war es wohl ein Bug, aber der ist behoben und die Fehlermeldung kommt weiter. Als Erklärung kommt, dass das persönliche Profil nicht mit dem bei INSEE hinterlegten Profil übereinstimmt. Weiterhin wird erläutert, dass FranceConnect nur für Personen, die Frankreich arbeiten oder studieren (noch 2 andere Vorgaben ...) funktioniert. Ich arbeite in Deutschland ...
Nun frage ich mich, ob es etwas mit meinen Zugangsdaten/Profil zu tun hat oder ob tatsächlich alle rausgeflogen sind, die in D arbeiten.
Und ich frage mich, wie ich je wieder ein Fahrzeug in F selbst zulassen kann, wenn ich FranceConnect nicht nutzen kann (außer über Zulassungsagenturen) ...
Freue mich auf Rückmeldung!
moni
Ich hatte einen FranceConnect Zugang über LaPoste eingerichtet, der bis vor Kurzem auch weitgehend funktionierte. Nun kommt die Fehlermeldung "12". Anfangs war es wohl ein Bug, aber der ist behoben und die Fehlermeldung kommt weiter. Als Erklärung kommt, dass das persönliche Profil nicht mit dem bei INSEE hinterlegten Profil übereinstimmt. Weiterhin wird erläutert, dass FranceConnect nur für Personen, die Frankreich arbeiten oder studieren (noch 2 andere Vorgaben ...) funktioniert. Ich arbeite in Deutschland ...
Nun frage ich mich, ob es etwas mit meinen Zugangsdaten/Profil zu tun hat oder ob tatsächlich alle rausgeflogen sind, die in D arbeiten.
Und ich frage mich, wie ich je wieder ein Fahrzeug in F selbst zulassen kann, wenn ich FranceConnect nicht nutzen kann (außer über Zulassungsagenturen) ...
Freue mich auf Rückmeldung!
moni
190
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Fahrzeugverkauf ins Ausland - Probleme bei online Abmeldung - und die Lösung
« am: 10. Juli 2018, 16:00:02 »
Sooo, der Innenminister hat geantwortet 
Unten steht die Antwort ausführlich. Hier die Kurzfassung für alle, die mal ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen:
Also man logged sich bei ANTS ein und klickt dann auf "faire une autre demande"/"je n arrive pas à déclarer ma cession...". Dort hängt man eine Ausweiskopie und die Declaration de cession an. Den Rest macht das Amt.
Was ich schon ziemlich schwach finde: sie sind sich der Fehler des Systems bewusst, weisen aber nicht darauf hin. Klar ist auf jeden Fall: derzeit funktioniert die online Abmeldung eines Fahrzeugs bei Verkauf ins Ausland nicht.
Bonjour, Nous comprenons parfaitement les difficultés que vous rencontrez, et nous nous en excusons. Les services de l ANTS mettent quotidiennement leur site en évolution, afin qu à terme, les usagers puissent effectuer leurs démarches avec un outil le plus intuitif et performant possible. Concernant votre demande, le site demande en effet de remplir des champs obligatoires ; il est vrai qu il arrive parfois d être dans l impossibilité d insérer certains noms de voie, de communes ou de codes postaux, notamment à l étranger (le système ne les reconnaissant pas pour des raisons encore inconnues à ce jour). Nous vous invitons ici d abandonner cette démarche xxx (car nous ne pouvons pas valider en l état votre demande en téléprocédure spécifique). Puis de formuler une nouvelle démarche en ligne dans "faire une autre demande"/"je n arrive pas à déclarer ma cession..." en y joignant la copie de votre pièce d identité et la copie de votre déclaration de cession de véhicule dûment complétée, afin que nous puissions l enregistrer directement dans notre base. Dans l espoir qu une solution rapide vous soit trouvée et dans l attente de pouvoir traiter votre nouvelle demande dans les meilleurs délais. Cordialement.
Le ministère de l'Intérieur

Unten steht die Antwort ausführlich. Hier die Kurzfassung für alle, die mal ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen:
Also man logged sich bei ANTS ein und klickt dann auf "faire une autre demande"/"je n arrive pas à déclarer ma cession...". Dort hängt man eine Ausweiskopie und die Declaration de cession an. Den Rest macht das Amt.
Was ich schon ziemlich schwach finde: sie sind sich der Fehler des Systems bewusst, weisen aber nicht darauf hin. Klar ist auf jeden Fall: derzeit funktioniert die online Abmeldung eines Fahrzeugs bei Verkauf ins Ausland nicht.
Bonjour, Nous comprenons parfaitement les difficultés que vous rencontrez, et nous nous en excusons. Les services de l ANTS mettent quotidiennement leur site en évolution, afin qu à terme, les usagers puissent effectuer leurs démarches avec un outil le plus intuitif et performant possible. Concernant votre demande, le site demande en effet de remplir des champs obligatoires ; il est vrai qu il arrive parfois d être dans l impossibilité d insérer certains noms de voie, de communes ou de codes postaux, notamment à l étranger (le système ne les reconnaissant pas pour des raisons encore inconnues à ce jour). Nous vous invitons ici d abandonner cette démarche xxx (car nous ne pouvons pas valider en l état votre demande en téléprocédure spécifique). Puis de formuler une nouvelle démarche en ligne dans "faire une autre demande"/"je n arrive pas à déclarer ma cession..." en y joignant la copie de votre pièce d identité et la copie de votre déclaration de cession de véhicule dûment complétée, afin que nous puissions l enregistrer directement dans notre base. Dans l espoir qu une solution rapide vous soit trouvée et dans l attente de pouvoir traiter votre nouvelle demande dans les meilleurs délais. Cordialement.
Le ministère de l'Intérieur
191
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Fahrzeugverkauf ins Ausland - Probleme bei online Abmeldung
« am: 09. Juli 2018, 11:54:27 »
Hallo zusammen,
Hat jemand von Euch schon erfolgreich ein Fahrzeug nach Deutschland verkauft und im neuen ANTS online-System abgemeldet? Ich habe es nun zigmal versucht und bekomme immer dieselbe Fehlermeldung. Für mich sieht es nach einem Bug aus ...
Man gibt die Adresse des Käufers ein. Da sind als Pflichtfelder nur die Straße, das Land und der Ort gefragt (man kann aber auch die Hausnummer eingeben etc.). Ein Feld für die Postleitzahl gibt es nicht. Wenn ich dann auf "weiter" klicke, bekomme ich eine Fehlermeldung, dass die Postleitzahl nicht zugeordnet werden kann.
Habe alle Tricks probiert: z.B. steht bei Verkauf innerhalb Frankreichs an der Stelle die PLZ, wo bei Verkauf ins Ausland das Land eingetragen werden muss. Hab dort die PLZ eingetragen. Aber das hilft auch nicht.
Daher meine Frage: hat das schon mal jemand im neuen System geschafft?
Was gibt es für Alternativen für die Abmeldung, wenn es online nicht klappt?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
moni
Hat jemand von Euch schon erfolgreich ein Fahrzeug nach Deutschland verkauft und im neuen ANTS online-System abgemeldet? Ich habe es nun zigmal versucht und bekomme immer dieselbe Fehlermeldung. Für mich sieht es nach einem Bug aus ...
Man gibt die Adresse des Käufers ein. Da sind als Pflichtfelder nur die Straße, das Land und der Ort gefragt (man kann aber auch die Hausnummer eingeben etc.). Ein Feld für die Postleitzahl gibt es nicht. Wenn ich dann auf "weiter" klicke, bekomme ich eine Fehlermeldung, dass die Postleitzahl nicht zugeordnet werden kann.
Habe alle Tricks probiert: z.B. steht bei Verkauf innerhalb Frankreichs an der Stelle die PLZ, wo bei Verkauf ins Ausland das Land eingetragen werden muss. Hab dort die PLZ eingetragen. Aber das hilft auch nicht.
Daher meine Frage: hat das schon mal jemand im neuen System geschafft?
Was gibt es für Alternativen für die Abmeldung, wenn es online nicht klappt?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
moni
192
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf nach Deutschland
« am: 26. Juni 2018, 11:37:51 »
Hallo zusammen!
Dazu noch eine Frage: wie kann das Fahrzeug in Deutschland wieder zugelassen werden, wenn es in Frankreich nicht abgemeldet wurde? Brauchen die keine Abmeldebestätigung?
Weiß jemand, was es ansonsten noch zu beachten gibt, wenn jemand ein in F zugelassenes Fahrzeug in D zulassen möchte? Reichen Kopien der alten deutschen Papiere und das COC oder nur das COC und der Kaufvertrag?
Ist bei uns gerade aktuell, daher wäre es prima, wenn jemand bald antworten könnte ...
Danke!
moni
Dazu noch eine Frage: wie kann das Fahrzeug in Deutschland wieder zugelassen werden, wenn es in Frankreich nicht abgemeldet wurde? Brauchen die keine Abmeldebestätigung?
Weiß jemand, was es ansonsten noch zu beachten gibt, wenn jemand ein in F zugelassenes Fahrzeug in D zulassen möchte? Reichen Kopien der alten deutschen Papiere und das COC oder nur das COC und der Kaufvertrag?
Ist bei uns gerade aktuell, daher wäre es prima, wenn jemand bald antworten könnte ...
Danke!
moni
193
Vorstellungen / Re: Neu dabei
« am: 12. Juni 2018, 10:47:58 »
Auch wenn mir die Art der Vorstellung gar nicht gefallen hat, so hatte sie doch eine konkrete Frage und die auch korrekt in einer anderen Rubrik gestellt. Die Frage selbst finde ich in unserem Forum in Ordnung und sie hat ja auch schon Antworten erhalten.
Schwamm drüber, als Nicht-Grenzgängerin werden zukünftige Fragen kaum zu erwarten sein.
Schwamm drüber, als Nicht-Grenzgängerin werden zukünftige Fragen kaum zu erwarten sein.
194
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Zulassung neuer Anhänger - Import aus D
« am: 11. Juni 2018, 07:52:49 »
Hallo zusammen,
Wie die KFZ-Zulassung (also motorisiertes Fahrzeug) funktioniert, weiß ich ja mittlerweile. Nun habe ich eine Fragen zur Zulassung eines Anhängers.
Wir wollen einen Anhänger in D neu kaufen und fragen uns, wie das mit der Zulassung in F ist.
Bei einem Anhänger gibt es keinen Quitus fiscale. Einen Kilometerzähler hat er auch nicht
.
Ab wann gilt er als gebraucht, damit wir keine Importsteuer zahlen müssen? Zählt nur die Erstzulassung? Oder das Kaufdatum? Wenn das Kaufdatum zählen würde, dann wäre es ideal. Wir würden ihn 6 Monate stehen lassen und dann zum ersten Mal in F zulassen. Oder muss er schon mal in D zugelassen sein, dass man beim Import keine Steuern zahlen muss?
Danke schon mal und einen schönen Tag!
Moni
Wie die KFZ-Zulassung (also motorisiertes Fahrzeug) funktioniert, weiß ich ja mittlerweile. Nun habe ich eine Fragen zur Zulassung eines Anhängers.
Wir wollen einen Anhänger in D neu kaufen und fragen uns, wie das mit der Zulassung in F ist.
Bei einem Anhänger gibt es keinen Quitus fiscale. Einen Kilometerzähler hat er auch nicht
.Ab wann gilt er als gebraucht, damit wir keine Importsteuer zahlen müssen? Zählt nur die Erstzulassung? Oder das Kaufdatum? Wenn das Kaufdatum zählen würde, dann wäre es ideal. Wir würden ihn 6 Monate stehen lassen und dann zum ersten Mal in F zulassen. Oder muss er schon mal in D zugelassen sein, dass man beim Import keine Steuern zahlen muss?
Danke schon mal und einen schönen Tag!
Moni
195
Versicherungen / Re: Rechtsschutzversicherung
« am: 07. Juni 2018, 11:58:14 »
Hallo an alle, die das nette Schreiben ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben (Vertrag kündigen oder ruhen lassen).
Wie ist es bei Euch weitergegangen?
Ich habe das Schreiben einfach mal ignoriert (weil auch gerade eine Rechtsstreitigkeit läuft, bei der die ARAG noch mit den Anwälten diskutiert, ob sie die Kosten übernehmen), es kam bislang keine weitere Nachfrage.
Aber die Jahresgebühr für die Versicherung wurde abgebucht, d.h. meine Versicherung läuft nun bis 2019.
Komisch, oder? Es hat sich ja nun nix daran geändert, dass sie die Versicherungssteuer in F abführen müssen, was sie nicht wollten ...
Was habt Ihr seit dem Schreiben für Erfahrungen gemacht?
Grüße
moni
Wie ist es bei Euch weitergegangen?
Ich habe das Schreiben einfach mal ignoriert (weil auch gerade eine Rechtsstreitigkeit läuft, bei der die ARAG noch mit den Anwälten diskutiert, ob sie die Kosten übernehmen), es kam bislang keine weitere Nachfrage.
Aber die Jahresgebühr für die Versicherung wurde abgebucht, d.h. meine Versicherung läuft nun bis 2019.
Komisch, oder? Es hat sich ja nun nix daran geändert, dass sie die Versicherungssteuer in F abführen müssen, was sie nicht wollten ...
Was habt Ihr seit dem Schreiben für Erfahrungen gemacht?
Grüße
moni