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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Welcher CO2 Wert gilt bei den Zulassungskosten?
« am: 05. September 2019, 15:59:59 »
Hi Saarbrücker,
Danke für die Links, aber die kenne ich. Bei der Kalkulation muss man den CO2 Wert angeben. Im anderen Link ist unser Fahrzeug nicht vertreten.
ABER: das nützt ohnehin nichts, da man inzwischen den Wert aus dem COC eintragen muss und für jede Ausstattungsvariante gibt es einen unterschiedlichen CO2 Wert. Der kann für ein und dasselbe Modell 20g/km Unterschied haben. Verrückt ...
Im COC stehen aber 2 Werte, eben der NEFZ und der WLTP. Und es ist mir nicht klar, welcher Wert derzeit bei der Immatriculation herangezogen wird.
Meine Hoffnung war/ist, dass jemand kürzlich ein Fahrzeug zugelassen hat und mal vergleichen kann, welcher Wert aus dem COC unter V7 in der Carte grise eingetragen ist.
Grüße
moni
Danke für die Links, aber die kenne ich. Bei der Kalkulation muss man den CO2 Wert angeben. Im anderen Link ist unser Fahrzeug nicht vertreten.
ABER: das nützt ohnehin nichts, da man inzwischen den Wert aus dem COC eintragen muss und für jede Ausstattungsvariante gibt es einen unterschiedlichen CO2 Wert. Der kann für ein und dasselbe Modell 20g/km Unterschied haben. Verrückt ...
Im COC stehen aber 2 Werte, eben der NEFZ und der WLTP. Und es ist mir nicht klar, welcher Wert derzeit bei der Immatriculation herangezogen wird.
Meine Hoffnung war/ist, dass jemand kürzlich ein Fahrzeug zugelassen hat und mal vergleichen kann, welcher Wert aus dem COC unter V7 in der Carte grise eingetragen ist.
Grüße
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Welcher CO2 Wert gilt bei den Zulassungskosten?
« am: 05. September 2019, 11:46:48 »
Hallo allerseits!
Wir planen, ein Fahrzeug gebraucht in Deutschland zu kaufen (Bj 8/2018) und in Frankreich zuzulassen. Nun gibt es ja mindestens zwei unterschiedliche CO2-Werte: NEFZ und WLTP, wobei WLTP wohl das neuere Messverfahren ist, die Werte daher schlechter ... bei manchem Hersteller.
Mir hat jetzt gerade ein deutsches Autohaus gesagt, dass für die Zulassung im Ausland oft noch der NEFZ herangezogen wird und erst ab nächstem Jahr der WLTP Wert gilt.
Weiß jemand, welcher Wert derzeit für den Malus herangezogen wird? Im COC stehen beide drin ...
Vielen Dank schonmal!
moni
Wir planen, ein Fahrzeug gebraucht in Deutschland zu kaufen (Bj 8/2018) und in Frankreich zuzulassen. Nun gibt es ja mindestens zwei unterschiedliche CO2-Werte: NEFZ und WLTP, wobei WLTP wohl das neuere Messverfahren ist, die Werte daher schlechter ... bei manchem Hersteller.
Mir hat jetzt gerade ein deutsches Autohaus gesagt, dass für die Zulassung im Ausland oft noch der NEFZ herangezogen wird und erst ab nächstem Jahr der WLTP Wert gilt.
Weiß jemand, welcher Wert derzeit für den Malus herangezogen wird? Im COC stehen beide drin ...
Vielen Dank schonmal!
moni
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Wohnen / Re: Kosten Ehevertrag
« am: 19. Juli 2019, 08:13:50 »
Das glaube ich nicht, denn in Frankreich spielt das Vermögen keine Rolle beim Ehevertrag. Wir hatten damals unser Haus schon gekauft ...
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Wohnen / Re: Kosten Ehevertrag
« am: 17. Juli 2019, 16:48:42 »
Wir haben auch einen Ehevertrag auf Anraten eines Notars gemacht. Das war 2011 und es hat 305 EUR gekostet (aber den Notar gibt es nicht mehr).
Eigentlich wollten wir beim Notar ein Testament anfertigen lassen (eben aus genau dem Grund, den Ralph beschreibt, dass ein Berliner Testament in F nicht gültig ist). Der Notar hat uns dann zum Ehevertrag geraten, weil in diesem - auch wie Ralph beschreibt - geregelt ist, dass der Ehepartner alles erbt. Der Notar meinte aber auch, wenn man ein Berliner Testament "auf deutschem Boden" schreibt, gilt es. Prinzipiell würde es reichen, wenn man bei der Unterschrift dann halt z.B. "Karlsruhe, den xx.xx.xxxx" ins Testament schreibt, dann würde auch das Berliner Testament gelten. Besser wäre, man würde noch einen deutschen Zeugen unterschreiben lassen und am allerbesten wäre, man unterschreibt es vor einem Notar, der das dann bestätigt.
Sicherheitshalber haben wir dann doch den Ehevertrag gewählt. Im französischen Erbrecht ist es ja nicht nur so, dass die Kinder automatisch erben, sondern durchaus auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder. Die eigenen Kinder gehen zwar vor, aber wir haben keine Kinder und damit wäre z.B. ein Neffe in der nahen Erbfolge. Das kann durch den Ehevertrag wohl verhindert werden ... laut Notar.
Grüße
moni
Eigentlich wollten wir beim Notar ein Testament anfertigen lassen (eben aus genau dem Grund, den Ralph beschreibt, dass ein Berliner Testament in F nicht gültig ist). Der Notar hat uns dann zum Ehevertrag geraten, weil in diesem - auch wie Ralph beschreibt - geregelt ist, dass der Ehepartner alles erbt. Der Notar meinte aber auch, wenn man ein Berliner Testament "auf deutschem Boden" schreibt, gilt es. Prinzipiell würde es reichen, wenn man bei der Unterschrift dann halt z.B. "Karlsruhe, den xx.xx.xxxx" ins Testament schreibt, dann würde auch das Berliner Testament gelten. Besser wäre, man würde noch einen deutschen Zeugen unterschreiben lassen und am allerbesten wäre, man unterschreibt es vor einem Notar, der das dann bestätigt.
Sicherheitshalber haben wir dann doch den Ehevertrag gewählt. Im französischen Erbrecht ist es ja nicht nur so, dass die Kinder automatisch erben, sondern durchaus auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder. Die eigenen Kinder gehen zwar vor, aber wir haben keine Kinder und damit wäre z.B. ein Neffe in der nahen Erbfolge. Das kann durch den Ehevertrag wohl verhindert werden ... laut Notar.
Grüße
moni
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Wohnen / Re: Haus in Frankreich kaufen?
« am: 06. Juni 2019, 09:13:57 »
Hey Jay,
Mal ganz pauschal gesagt: es ist alles ein bisschen anders in Frankreich als in Deutschland (und sicher auch als in der Schweiz), aber es gibt keinen Kostenfaktor in F, der so viel höher ist als in D, als dass es einem Angst machen müsste. Für das Haus gibt es Taxe d'Habitation und Taxe Fonciere, aber solche Abgaben hat man ja auch in D. Und pauschal sagen lässt sich da nix, da es auf Haus- und Grundstücksgröße und den Ort ankommt.
Nach meiner Erfahrung im Nordelsass ist es so: Strom ist generell günstiger, Wasser - keine Ahnung, aber gut bezahlbar, Müll je nach Region gleich oder teurer, Telefon teurer, KFZ-Versicherung bei langjährigem Schadensfreiheitsrabatt in F eher teurer (es gibt maximal 50% Bonus), TÜV hängt vom Fahrzeug und der TÜV-Station ab, aber bezahlbar.
Noch ein paar Tipps:
- TÜV ist in F ganz unbarmherzig, was Terminüberziehen angeht. Auf dem TÜV-Bäpperle steht ein Datum und das ist der letzte Tag an dem der TÜV gemacht werden darf (danach könnte es Strafe kosten, wenn die Gendarmerie das mitbekommt)
- wenn Du ein Fahrzeug von D oder CH nach F rübernimmst, mach es am besten über eine Carte grise Agentur.
- such Dir eine Bank, bei der Du einen deutschen Ansprechpartner bekommen kannst. Praktisch alle Banken bieten Versicherungen an. Je mehr Versicherungen Du bei einem Anbieter hast, desto günstiger. Die Credit Mutuel hat eine deutsche Website und in Grenznähe fast immer deutsche Ansprechpartner. Ein Konto in F brauchst Du eh. Mein Rat wäre, zunächst mal Konto und Versicherungen zusammen bei der Bank Deiner Wahl abzuschließen. Wenn Du dann mehr F-Erfahrung hast und was nicht passt, kannst Du immer noch wechseln.
- Frag mal Deinen Makler, ob er bei Strom/Wasser/Müll/Telefon Anmeldung helfen kann. Unser Makler hatte eine Mitarbeiterin, die das alles für uns erledigt hat. Das hat anfangs sehr geholfen.
Viel Glück!
moni
Mal ganz pauschal gesagt: es ist alles ein bisschen anders in Frankreich als in Deutschland (und sicher auch als in der Schweiz), aber es gibt keinen Kostenfaktor in F, der so viel höher ist als in D, als dass es einem Angst machen müsste. Für das Haus gibt es Taxe d'Habitation und Taxe Fonciere, aber solche Abgaben hat man ja auch in D. Und pauschal sagen lässt sich da nix, da es auf Haus- und Grundstücksgröße und den Ort ankommt.
Nach meiner Erfahrung im Nordelsass ist es so: Strom ist generell günstiger, Wasser - keine Ahnung, aber gut bezahlbar, Müll je nach Region gleich oder teurer, Telefon teurer, KFZ-Versicherung bei langjährigem Schadensfreiheitsrabatt in F eher teurer (es gibt maximal 50% Bonus), TÜV hängt vom Fahrzeug und der TÜV-Station ab, aber bezahlbar.
Noch ein paar Tipps:
- TÜV ist in F ganz unbarmherzig, was Terminüberziehen angeht. Auf dem TÜV-Bäpperle steht ein Datum und das ist der letzte Tag an dem der TÜV gemacht werden darf (danach könnte es Strafe kosten, wenn die Gendarmerie das mitbekommt)
- wenn Du ein Fahrzeug von D oder CH nach F rübernimmst, mach es am besten über eine Carte grise Agentur.
- such Dir eine Bank, bei der Du einen deutschen Ansprechpartner bekommen kannst. Praktisch alle Banken bieten Versicherungen an. Je mehr Versicherungen Du bei einem Anbieter hast, desto günstiger. Die Credit Mutuel hat eine deutsche Website und in Grenznähe fast immer deutsche Ansprechpartner. Ein Konto in F brauchst Du eh. Mein Rat wäre, zunächst mal Konto und Versicherungen zusammen bei der Bank Deiner Wahl abzuschließen. Wenn Du dann mehr F-Erfahrung hast und was nicht passt, kannst Du immer noch wechseln.
- Frag mal Deinen Makler, ob er bei Strom/Wasser/Müll/Telefon Anmeldung helfen kann. Unser Makler hatte eine Mitarbeiterin, die das alles für uns erledigt hat. Das hat anfangs sehr geholfen.
Viel Glück!
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autozulassung Import aus D - Selber machen oder Agentur
« am: 12. Mai 2019, 10:28:20 »
Guten Morgen,
Wir haben kürzlich ein deutsches Fahrzeug über eine Agentur zugelassen. Ebenfalls erst mit WW-Kennzeichen, dann "richtig". Ralph schreibt, dass man die Originalpapiere behalten kann. Das war bei uns nicht so.
Selbst zulassen setzt voraus, dass man ein France Connect Konto hat. Das geht, wenn man das Conncet-Konto entweder über Zugangsdaten für die Steuererklärung (das geht bei mir nicht, weil das der Steuerberater nutzt) oder über die Sozialversicherungsnummer (Ameli; geht bei mir nicht, da privat versichert und bislang keine Chance, eine franzöische Sozialversicherungsnummer zu ergattern) laufen hat. Für mich geht ausschließlich über Agentur, auch wenn das online-Verfahren einfach und natürlich viel billiger ist (es gab Zeiten, da konnte ich auf France Connect zugreifen).
Grüße,
moni
Wir haben kürzlich ein deutsches Fahrzeug über eine Agentur zugelassen. Ebenfalls erst mit WW-Kennzeichen, dann "richtig". Ralph schreibt, dass man die Originalpapiere behalten kann. Das war bei uns nicht so.
Selbst zulassen setzt voraus, dass man ein France Connect Konto hat. Das geht, wenn man das Conncet-Konto entweder über Zugangsdaten für die Steuererklärung (das geht bei mir nicht, weil das der Steuerberater nutzt) oder über die Sozialversicherungsnummer (Ameli; geht bei mir nicht, da privat versichert und bislang keine Chance, eine franzöische Sozialversicherungsnummer zu ergattern) laufen hat. Für mich geht ausschließlich über Agentur, auch wenn das online-Verfahren einfach und natürlich viel billiger ist (es gab Zeiten, da konnte ich auf France Connect zugreifen).
Grüße,
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto geblitzt, obwohl ich bei der Arbeit war
« am: 26. März 2019, 08:16:24 »
Guten Morgen,
Ist schon ne Weile her, aber bei mir war mal was Ähnliches, allerdings Parken im Parkverbot (aber auch ordentlich teuer; angeblich in Toulouse), nicht geblitzt. Unsere Nachbarin hatte bei der Stelle angerufen und gefragt, was zu tun ist. Wir mussten einen Brief schreiben, da kam dann "Ce n'etait pas mon vehicule" vor. Dazu mussten wir ein Foto unseres Fahrzeugs, worauf das Kennzeichen lesbar war, beifügen und haben den Brief dann per Einschreiben an die Stelle geschickt.
Normalerweise soll man den Betrag erst bezahlen und dann bekommt man ihn erstattet. Darauf haben wir uns aber nicht eingelassen, sondern im Prinzip um Einstellung des Verfahrens gebeten. Wir haben leider nie eine Bestätigung oder irgendetwas erhalten, aber der Fall war wohl erledigt.
Ich würde Dir eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen, einen Nachbarn wirst Du doch auch haben, der helfen kann.
Ich denke nicht, dass Du im ersten Schritt Nachweise brauchst, dass Du während der Zeit bei der Arbeit warst. Denn es muss ja ein anderes Fahrzeug gewesen sein.
Viel Erfolg!
moni
Ist schon ne Weile her, aber bei mir war mal was Ähnliches, allerdings Parken im Parkverbot (aber auch ordentlich teuer; angeblich in Toulouse), nicht geblitzt. Unsere Nachbarin hatte bei der Stelle angerufen und gefragt, was zu tun ist. Wir mussten einen Brief schreiben, da kam dann "Ce n'etait pas mon vehicule" vor. Dazu mussten wir ein Foto unseres Fahrzeugs, worauf das Kennzeichen lesbar war, beifügen und haben den Brief dann per Einschreiben an die Stelle geschickt.
Normalerweise soll man den Betrag erst bezahlen und dann bekommt man ihn erstattet. Darauf haben wir uns aber nicht eingelassen, sondern im Prinzip um Einstellung des Verfahrens gebeten. Wir haben leider nie eine Bestätigung oder irgendetwas erhalten, aber der Fall war wohl erledigt.
Ich würde Dir eine ähnliche Vorgehensweise empfehlen, einen Nachbarn wirst Du doch auch haben, der helfen kann.
Ich denke nicht, dass Du im ersten Schritt Nachweise brauchst, dass Du während der Zeit bei der Arbeit warst. Denn es muss ja ein anderes Fahrzeug gewesen sein.
Viel Erfolg!
moni
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Versicherungen / Re: Kfz Versicherungen
« am: 19. März 2019, 08:38:27 »
Hallo Zaren,
Wir haben vor ca 6 Monaten mal ein paar Versicherungen verglichen, da hat die Groupama (bei der wir aber auch schon waren) deutlich am besten abgeschnitten, obwohl wir unser Bankkonto bei der CM haben. Meist macht es halt Sinn, die KFZ-Versicherung dort abzuschließen, wo auch Haftpflicht und ggf Hausversicherung sind.
Groupama hat eine Filiale in Wissembourg.
Grüße
moni
Wir haben vor ca 6 Monaten mal ein paar Versicherungen verglichen, da hat die Groupama (bei der wir aber auch schon waren) deutlich am besten abgeschnitten, obwohl wir unser Bankkonto bei der CM haben. Meist macht es halt Sinn, die KFZ-Versicherung dort abzuschließen, wo auch Haftpflicht und ggf Hausversicherung sind.
Groupama hat eine Filiale in Wissembourg.
Grüße
moni
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Technik / Re: Telefonleitung frei schalten???
« am: 10. Januar 2019, 12:11:41 »
Hallo Marc,
Es ist zwar schon 14 Jahre her, aber wir hatten ein ähnliches Problem, sogar ohne Providerwechsel. Unser Vorgänger hatte Orange, wir haben Orange. Beim Vorgänger hat das Telefon funktioniert, bei uns nicht.
Auch bei uns war ganz klar das Telefonkabel, das ins Haus ging, zu sehen.
Der Orange-Techniker kam, hat lange rumgemessen und dann außen vom Mast (bei uns gehen die Telefonkabel über Masten) ein neues Kabel gezogen, was nun quer (!) runter geht und in unserem Haus verschwindet.
Was auch sein kann: Frankreich stellt ja gerade alle alten Landleitungen auf VOIP um. Vielleicht ist da was bei Deinem Haus schon so veraltet, dass es nicht mehr funktioniert.
Es ist zu befürchten, dass Orange wenig Interesse zeigt, da Ihr ein Free Paket gebucht habt. Das könnte eine ganz schön zähe Angelegenheit werden.
Ich drück Euch die Daumen!
moni
Es ist zwar schon 14 Jahre her, aber wir hatten ein ähnliches Problem, sogar ohne Providerwechsel. Unser Vorgänger hatte Orange, wir haben Orange. Beim Vorgänger hat das Telefon funktioniert, bei uns nicht.
Auch bei uns war ganz klar das Telefonkabel, das ins Haus ging, zu sehen.
Der Orange-Techniker kam, hat lange rumgemessen und dann außen vom Mast (bei uns gehen die Telefonkabel über Masten) ein neues Kabel gezogen, was nun quer (!) runter geht und in unserem Haus verschwindet.
Was auch sein kann: Frankreich stellt ja gerade alle alten Landleitungen auf VOIP um. Vielleicht ist da was bei Deinem Haus schon so veraltet, dass es nicht mehr funktioniert.
Es ist zu befürchten, dass Orange wenig Interesse zeigt, da Ihr ein Free Paket gebucht habt. Das könnte eine ganz schön zähe Angelegenheit werden.
Ich drück Euch die Daumen!
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: ADAC?
« am: 07. Januar 2019, 18:31:45 »
Hallo Saarbrücker,
Was ich damit meinte, ist:
- eine Berufsrechtsschutz-Versicherung, die ich in Frankreich abschließe, kümmert sich nicht um Belange in Deutschland (wenn man in D arbeitet und in F wohnt)
- umgekehrt ist es dann so, dass eine deutsche Rechtsschutzversicherung (egal für was), mich nicht mehr versichert, wenn ich in Frankreich wohne
- bei manchem Grenzgänger spielt es auch für die Verkehrs-RV eine Rolle, nämlich bei denen mit in D zugelassenem Firmenwagen.
Es ist irgendwie verständlich, dass sich die RVs eines Landes nicht mit den Gesetzen des anderen Landes plagen wollen. Aber es lässt sich halt für Grenzgänger nicht mehr alles absichern.
Gut ist in Frankreich, dass bei praktisch jeder Versicherung (Auto, Haus) gleich eine Rechtsschutzversicherung dabei ist. Für mich ist es allerdings schwer, herauszufinden, was die alles abdeckt, insbesondere im Vergleich zu einer deutschen RV.
Und trotz regelmäßiger Französischkurse reichen meine Sprachkenntnisse sicher noch lange nicht, um sinnvoll mit einer RV zu diskutieren, wenn mal ein Schadensfall eintritt. Das ist in der Muttersprache schon schwer genug, aber doch besser machbar.
Schönen Abend,
moni
Was ich damit meinte, ist:
- eine Berufsrechtsschutz-Versicherung, die ich in Frankreich abschließe, kümmert sich nicht um Belange in Deutschland (wenn man in D arbeitet und in F wohnt)
- umgekehrt ist es dann so, dass eine deutsche Rechtsschutzversicherung (egal für was), mich nicht mehr versichert, wenn ich in Frankreich wohne
- bei manchem Grenzgänger spielt es auch für die Verkehrs-RV eine Rolle, nämlich bei denen mit in D zugelassenem Firmenwagen.
Es ist irgendwie verständlich, dass sich die RVs eines Landes nicht mit den Gesetzen des anderen Landes plagen wollen. Aber es lässt sich halt für Grenzgänger nicht mehr alles absichern.
Gut ist in Frankreich, dass bei praktisch jeder Versicherung (Auto, Haus) gleich eine Rechtsschutzversicherung dabei ist. Für mich ist es allerdings schwer, herauszufinden, was die alles abdeckt, insbesondere im Vergleich zu einer deutschen RV.
Und trotz regelmäßiger Französischkurse reichen meine Sprachkenntnisse sicher noch lange nicht, um sinnvoll mit einer RV zu diskutieren, wenn mal ein Schadensfall eintritt. Das ist in der Muttersprache schon schwer genug, aber doch besser machbar.
Schönen Abend,
moni
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Steuern / Re: Nochmal Steuern ab 2019
« am: 07. Januar 2019, 13:29:41 »
Hallo Saarbrücker,
Ich hatte es auch schon ein paarmal, dass ich in einem Jahr deutlich mehr verdient habe, aber schon wusste, dass es im nächsten Jahr wieder weniger werden würde. Im Prinzip bekommt man es ja letztlich wieder, falls man zu viele Steuern zahlt, aber ist natürlich unerfreulich, wenn man erstmal in Vorleistung geht.
Bei mir hat der Steuerberater einen Brief an das Finanzamt geschickt, in dem das geschätzte Jahresgehalt genannt wurde und es wurde darum gebeten, die Steuerzahlung (ich zahle monatlich) anzupassen. Das ist dann auch geschehen, aber erst 2-4 Monate später. Auch für das Jahr 2019 hat er wieder so ein Schreiben an das FA geschickt.
Mein Steuerberater hat allerdings gewarnt, dass man hier keinesfalls zu niedrige Beträge nennen sollte, sonst wäre mit Strafzahlungen zu rechnen.
Grüße,
moni
Ich hatte es auch schon ein paarmal, dass ich in einem Jahr deutlich mehr verdient habe, aber schon wusste, dass es im nächsten Jahr wieder weniger werden würde. Im Prinzip bekommt man es ja letztlich wieder, falls man zu viele Steuern zahlt, aber ist natürlich unerfreulich, wenn man erstmal in Vorleistung geht.
Bei mir hat der Steuerberater einen Brief an das Finanzamt geschickt, in dem das geschätzte Jahresgehalt genannt wurde und es wurde darum gebeten, die Steuerzahlung (ich zahle monatlich) anzupassen. Das ist dann auch geschehen, aber erst 2-4 Monate später. Auch für das Jahr 2019 hat er wieder so ein Schreiben an das FA geschickt.
Mein Steuerberater hat allerdings gewarnt, dass man hier keinesfalls zu niedrige Beträge nennen sollte, sonst wäre mit Strafzahlungen zu rechnen.
Grüße,
moni
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: ADAC?
« am: 07. Januar 2019, 13:25:07 »
Hm. Ich habe noch nichts vom ADAC gehört, bin Plus-Mitglied.
Es ist ja echt verrückt, dass man als "grenzgängernder" EU-Bürger praktisch keine Chance hat, sich ordentlich zu versichern, zumindest was Berufsrechtsschutz und Verkehrsrecht angeht.
Es ist ja echt verrückt, dass man als "grenzgängernder" EU-Bürger praktisch keine Chance hat, sich ordentlich zu versichern, zumindest was Berufsrechtsschutz und Verkehrsrecht angeht.
163
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Am verzweifeln bei KFZ-Zulassung
« am: 15. Dezember 2018, 08:41:44 »
Hab Dir eine PM geschickt ...
Grüße
moni
Grüße
moni
164
Arbeiten / Re: Freelancer besser in DE oder F
« am: 11. Dezember 2018, 21:07:59 »
Je nach Geschäftstyp kann man sich als Sebstständiger selbst als Geschäftsführer anstellen und kann man wieder Grenzgänger sein. Natürlich nur sofern alle anderen Kriterien zutreffen ... also Wohnort im einen Land und Arbeitsstätte im anderen Land etc etc
Grüße
moni
Grüße
moni
165
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Tipp für Immatriculation von relativ neuen "CO2-Schleudern"
« am: 01. Dezember 2018, 01:37:41 »
Hi Zaren,
Bei der Kilometerleistung kommt es nur darauf an, dass Du mehr als 6000 km drauf hast, damit Du die Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahlen musst. Für die CO2 Geschichte zählt der Tag der Erstzulassung.
Grüße
moni
Bei der Kilometerleistung kommt es nur darauf an, dass Du mehr als 6000 km drauf hast, damit Du die Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahlen musst. Für die CO2 Geschichte zählt der Tag der Erstzulassung.
Grüße
moni