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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Vor Umzung nach Frankreich in DE gekaufter Neuwagen - erneute Versteuerung in F?
« am: 25. April 2022, 19:45:55 »
Vielen Dank für den Vorschlag @moni
Das Problem hat sich aber erledigt - war wohl ein Fehler/Missverständnis vom franz. Finanzamt. Auf meine Rückfrage vom Samstag hin, habe ich heute per eMail die Quitus Nummer bekommen
Jetzt muss nur noch meine Antrag bei der franz. Krankenversicherung durchgehen, damit ich eindlich eine franz. Sozialversicherungsnummer bekomme und dann sollte ich über France Connect mein Auto endlich hier in F anmelden können FREU
Liebe Grüße
Aleksandar
Das Problem hat sich aber erledigt - war wohl ein Fehler/Missverständnis vom franz. Finanzamt. Auf meine Rückfrage vom Samstag hin, habe ich heute per eMail die Quitus Nummer bekommen
Jetzt muss nur noch meine Antrag bei der franz. Krankenversicherung durchgehen, damit ich eindlich eine franz. Sozialversicherungsnummer bekomme und dann sollte ich über France Connect mein Auto endlich hier in F anmelden können FREU
Liebe Grüße
Aleksandar
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Vor Umzung nach Frankreich in DE gekaufter Neuwagen - erneute Versteuerung in F?
« am: 24. April 2022, 17:30:12 »
Erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Das Auto ist 2018 Erstzulassung - Baujahr vermutlich auch, müsste ich aber nachschauen wenn das entscheident ist.
Ich hatte das Formular "Demande de certificat d'acquisition d’un véhicule en provenance de l’Union Européenne ("quitus fiscal")
par un particulier (ou son mandataire)" (1993-part-d_3666.pdf) ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt.
Ich denke das Problem ist, dass man in dem Formular nur den Kaufpreis und den km-Stand zum Kaufzeitpunkt angegben kann. Da dieser natürlich einem Neuwagen entspricht, stuft das Formular mein Auto als Neuwagen ein und berechnet eine entsprechende Steuer-Forderung. Der Umstand, dass der Kauf über 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, ich damals noch in DE gewohnt habe, und das Auto mittlerweile über 60.000 km drauf hat wird von dem Formular leider nicht berücksichtigt ...
Um CO2 Taxe und Malus kann es sich eigentlich garnicht handeln, weil die ja erst bei der Zulassung selbst fällig werden, soweit komme ich aber bis jetzt ja garnicht, weil mir die "Quitus fiscale" noch fehlt ... für die ich Stand jetzt fast 3000 Euro berappen soll.
Ich habe jetzt per eMail (auf die Forderung von knapp 3000 Euro hin) nochmal geantwortet und darum gebeten, zu Prüfen ob der Betrag in Anbetracht der Umstände, dass der Wagen mittlerweile über 3 Jahre alt ist und über 60.000 km drauf hat denn wirklich stimmt. Mal sehen ob ich diesmal darauf eine Antwort bekomme ...
Falls nicht werde ich dann wahrscheinlich @moni Rat folgen und zu einem Zulassungsservice gehen. Kennst du zufüllig einen guten im Raum Strasbourg?
Danke und liebe Grüße
Aleksandar
p.s. es geht um einen Citroen C3 (Kleinwagen) mit 110 PS - nur um die Beträge besser einschätzen zu können
Das Auto ist 2018 Erstzulassung - Baujahr vermutlich auch, müsste ich aber nachschauen wenn das entscheident ist.
Ich hatte das Formular "Demande de certificat d'acquisition d’un véhicule en provenance de l’Union Européenne ("quitus fiscal")
par un particulier (ou son mandataire)" (1993-part-d_3666.pdf) ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse servicenationalquitus.part@dgfip.finances.gouv.fr geschickt.
Ich denke das Problem ist, dass man in dem Formular nur den Kaufpreis und den km-Stand zum Kaufzeitpunkt angegben kann. Da dieser natürlich einem Neuwagen entspricht, stuft das Formular mein Auto als Neuwagen ein und berechnet eine entsprechende Steuer-Forderung. Der Umstand, dass der Kauf über 3 Jahre in der Vergangenheit liegt, ich damals noch in DE gewohnt habe, und das Auto mittlerweile über 60.000 km drauf hat wird von dem Formular leider nicht berücksichtigt ...
Um CO2 Taxe und Malus kann es sich eigentlich garnicht handeln, weil die ja erst bei der Zulassung selbst fällig werden, soweit komme ich aber bis jetzt ja garnicht, weil mir die "Quitus fiscale" noch fehlt ... für die ich Stand jetzt fast 3000 Euro berappen soll.
Ich habe jetzt per eMail (auf die Forderung von knapp 3000 Euro hin) nochmal geantwortet und darum gebeten, zu Prüfen ob der Betrag in Anbetracht der Umstände, dass der Wagen mittlerweile über 3 Jahre alt ist und über 60.000 km drauf hat denn wirklich stimmt. Mal sehen ob ich diesmal darauf eine Antwort bekomme ...
Falls nicht werde ich dann wahrscheinlich @moni Rat folgen und zu einem Zulassungsservice gehen. Kennst du zufüllig einen guten im Raum Strasbourg?
Danke und liebe Grüße
Aleksandar
p.s. es geht um einen Citroen C3 (Kleinwagen) mit 110 PS - nur um die Beträge besser einschätzen zu können
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Vor Umzung nach Frankreich in DE gekaufter Neuwagen - erneute Versteuerung in F?
« am: 23. April 2022, 14:52:59 »
Hallo zusammen,
ich bin leicht (oder erhlich gesagt sogar ziemlich xD) verwirrt.
Ich habe mir 2018 in Deutschland einen Neuwagen gekauft und diesen in Deutschland logischerweie auch voll versteuert (MwSt.) da ich damals ja noch in Deutschland gewohnt habe.
Anfang 2020 bin ich dann nach Frankreich gezogen, da das Auto damals noch bei einer dt. Autobank finanziert war, war eine Ummeldung nach Frankreich damals leider so nicht möglich, weshalb ich das Auto notgedrungen dann auf meine Mutter die in DE lebt angemeldet habe.
Da ich den Kredit bei der dt. Autobank aber mittlerweile abgelöst habe und deshalb jetzt auch alle erforderlichen dt. Papiere (ZB 1 und 2) habe, wollte ich das Auto endlich "ordentlich" hier in Frankreich anmelden.
Also hab ich alle erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse die mir das franz. Finanzamt genannte hatte geschickt und bekam als Antwort, dass ich für den Wagen noch kapp 3000 Euro französische MwSt. bezahlen soll. Das entspricht dann wohl der französischen MwSt. auf den deutschen BRUTTO Neupreis den ich 2018 für den Wagen bezahlt hatte!
Kann das so wirklich korrekt sein oder liegt hier ein Irrtum vor?
Wenn ich den Wagen (fiktiv) jetzt gebraucht aus Deutschland gekauft hätte bräuchte ich ja dafür in Frankreich soweit ich weiß garkeine Steuer zu bezahlen und wenn ich mir jetzt in Deutschland einen Neuwagen kaufen würde, müsste ich die französiche MwSt. ja auch nur auf den deutschen Nettopreis bezahlen und müsste dafür keine deutsche MwSt. bezahlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ich hier so viel schlechter gestellt sein soll, nur weil ich das Auto vor meinem Umzug nach Frankreich neu gekauft hatte, oder?
Wenn dem wirklich so ist, dann bleibt mir eigentlich nur die Option das Auto in DE zu verkaufen und mir dann (wahrscheinlich am besten direkt hier in FR) ein neues zu kaufen. Denn ich werde ganz sicher keine knapp 3000 Euro + Anmeldgebühr mehr für ein Auto bezahlen was mit derzeitigem KM Stand mit viel Glück vieleicht noch 10.000 Euro Wert ist ...
Danke und viele Grüße
Aleksandar
ich bin leicht (oder erhlich gesagt sogar ziemlich xD) verwirrt.
Ich habe mir 2018 in Deutschland einen Neuwagen gekauft und diesen in Deutschland logischerweie auch voll versteuert (MwSt.) da ich damals ja noch in Deutschland gewohnt habe.
Anfang 2020 bin ich dann nach Frankreich gezogen, da das Auto damals noch bei einer dt. Autobank finanziert war, war eine Ummeldung nach Frankreich damals leider so nicht möglich, weshalb ich das Auto notgedrungen dann auf meine Mutter die in DE lebt angemeldet habe.
Da ich den Kredit bei der dt. Autobank aber mittlerweile abgelöst habe und deshalb jetzt auch alle erforderlichen dt. Papiere (ZB 1 und 2) habe, wollte ich das Auto endlich "ordentlich" hier in Frankreich anmelden.
Also hab ich alle erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse die mir das franz. Finanzamt genannte hatte geschickt und bekam als Antwort, dass ich für den Wagen noch kapp 3000 Euro französische MwSt. bezahlen soll. Das entspricht dann wohl der französischen MwSt. auf den deutschen BRUTTO Neupreis den ich 2018 für den Wagen bezahlt hatte!
Kann das so wirklich korrekt sein oder liegt hier ein Irrtum vor?
Wenn ich den Wagen (fiktiv) jetzt gebraucht aus Deutschland gekauft hätte bräuchte ich ja dafür in Frankreich soweit ich weiß garkeine Steuer zu bezahlen und wenn ich mir jetzt in Deutschland einen Neuwagen kaufen würde, müsste ich die französiche MwSt. ja auch nur auf den deutschen Nettopreis bezahlen und müsste dafür keine deutsche MwSt. bezahlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ich hier so viel schlechter gestellt sein soll, nur weil ich das Auto vor meinem Umzug nach Frankreich neu gekauft hatte, oder?
Wenn dem wirklich so ist, dann bleibt mir eigentlich nur die Option das Auto in DE zu verkaufen und mir dann (wahrscheinlich am besten direkt hier in FR) ein neues zu kaufen. Denn ich werde ganz sicher keine knapp 3000 Euro + Anmeldgebühr mehr für ein Auto bezahlen was mit derzeitigem KM Stand mit viel Glück vieleicht noch 10.000 Euro Wert ist ...
Danke und viele Grüße
Aleksandar
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« am: 22. August 2020, 23:38:09 »
Ach so ist das, wäre ja auch schon fast zu schön gewesen, wenn eine Kopie ausreichend gewesen wäre.
Aber nur damit es keine Missverständnisse gibt:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt versucht die Bank zu täuschen. Ich habe denen (telefonisch und schriftlich) sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass es in Frankreich kein mit der dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 vergleichbares Dokument gibt und dass die dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit der Ummeldung nach Frankreich ungültig wird. Da sie mir aber bereits im Februar schriftlich schon bestätigt haben, dass sie mit der Anmeldung in F einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt (da hatten die aber wohl wirklich gedacht, dass das nix anderes als eine Ummeldung auf eine andere Adresse in D ist und sich an der Zulassungsbescheinigung 2 bis auf die Adresse nix ändert) kommen sie aus der Sache jetzt halt nur schlecht wieder raus ohne völlig ihr Gesicht zu verlieren ...
Auf jeden Fall muss ich dann wohl am Montag nochmal mit der Bank telefonieren ... Wenn die ihre schriftlich erteile Zusage jetzt dann doch widerrufen, fände ich das aber höchst unprofessionell.
Wenn es ganz dumm läuft muss ich dann wirklich einen Barkredit bei meiner Bank in F aufnehmen um damit das Auto bei der Autobank in D abzulösen.
Oder ich melde es auf meine Mutter um die noch in D lebt (vorausgesetzt die Bank in D erlaubt das) - wollte ich zwar eigentlich nicht, aber da ich das Auto wahrscheinlich eh nur noch ca. 1 Jahr fahren möchte, wäre das unter Umständen wirklich die einfachste & günstigste Lösung. Dann könnte ich mir nächstes Jahr das neue Auto direkt hier in F kaufen und hätte dann den ganzen Stress mit der Ummeldung nicht.
Mal sehen was die Bank am Montag sagt.
Und ja, dass ich mit einem abgemeldeten Auto nicht mehr fahren darf war mir eigentlich klar, auch dass es alternativen gibt Wollte nur nochmal nachhaken ob ich nicht evtl. doch etwas falsch verstanden habe.
Vielen lieben Dank für die Aufklärung!
Das wäre sonst ganz schön dumm ausgegangen wenn ich das ohne die Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 versucht hätte.
Viele Grüße
Aleksandar
Aber nur damit es keine Missverständnisse gibt:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt versucht die Bank zu täuschen. Ich habe denen (telefonisch und schriftlich) sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass es in Frankreich kein mit der dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 vergleichbares Dokument gibt und dass die dt. Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit der Ummeldung nach Frankreich ungültig wird. Da sie mir aber bereits im Februar schriftlich schon bestätigt haben, dass sie mit der Anmeldung in F einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt (da hatten die aber wohl wirklich gedacht, dass das nix anderes als eine Ummeldung auf eine andere Adresse in D ist und sich an der Zulassungsbescheinigung 2 bis auf die Adresse nix ändert) kommen sie aus der Sache jetzt halt nur schlecht wieder raus ohne völlig ihr Gesicht zu verlieren ...
Auf jeden Fall muss ich dann wohl am Montag nochmal mit der Bank telefonieren ... Wenn die ihre schriftlich erteile Zusage jetzt dann doch widerrufen, fände ich das aber höchst unprofessionell.
Wenn es ganz dumm läuft muss ich dann wirklich einen Barkredit bei meiner Bank in F aufnehmen um damit das Auto bei der Autobank in D abzulösen.
Oder ich melde es auf meine Mutter um die noch in D lebt (vorausgesetzt die Bank in D erlaubt das) - wollte ich zwar eigentlich nicht, aber da ich das Auto wahrscheinlich eh nur noch ca. 1 Jahr fahren möchte, wäre das unter Umständen wirklich die einfachste & günstigste Lösung. Dann könnte ich mir nächstes Jahr das neue Auto direkt hier in F kaufen und hätte dann den ganzen Stress mit der Ummeldung nicht.
Mal sehen was die Bank am Montag sagt.
Und ja, dass ich mit einem abgemeldeten Auto nicht mehr fahren darf war mir eigentlich klar, auch dass es alternativen gibt Wollte nur nochmal nachhaken ob ich nicht evtl. doch etwas falsch verstanden habe.
Vielen lieben Dank für die Aufklärung!
Das wäre sonst ganz schön dumm ausgegangen wenn ich das ohne die Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 versucht hätte.
Viele Grüße
Aleksandar
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« am: 22. August 2020, 19:01:00 »
Hallo Ralph,
danke für deine ausführliche Antwort Trotzdem habe ich immer noch Fragen :(
-die original Zulassungsbescheinigung 2 werden mir die in der Zulassungsstelle in Offenburg ganz sicher nicht aushändigen - ich hoffe aber dass die mir davon eine Kopie/Scan machen können
-da die Anmeldung in F ja so wie so online erfolgt, sollte für diesen Zweck eine Kopie/Scan ja völlig ausreichen, oder sehe ich das falsch und ich brauche doch zwingend das Original-Dokument?
-TÜV ist kein Problem, da das Fahrzeug noch nicht mal 2 Jahre alt ist
-das mit den WW Kennzeichen in F hört sich ganz gut an, aber dafür brauche ich ja so wie ich dich verstanden habe schon eine französische KFZ Versicherung, oder? Meine französische Bankberaterin sagt aber sie kann diese für mich erst abschließen wenn sie die Rabatt-Bestätigung von der dt. Versicherung hat. Oder ist das eine spezielle Versicherung nur für die WW Kennzeichen (so wie bei dt. Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen) die mit der "normalen" endgültigen KFZ Versicherung nix zu tun hat? Falls ja, gibt es für solche WW Kennzeichen dann auch eine Vollkasko-Versicherung? Denn mit dem doch noch recht neuem Auto würde ich wie gesagt nur äußerst ungern Wochenlange mit nur Haftpflicht herumfahren.
-wenn ich das Auto erst in OG abmelde, dann kann ich danach damit ja nicht mehr nach F fahren um dort die WW Kennzeichen zu beschaffen?!
Liebe Grüße
Aleksandar
danke für deine ausführliche Antwort Trotzdem habe ich immer noch Fragen :(
-die original Zulassungsbescheinigung 2 werden mir die in der Zulassungsstelle in Offenburg ganz sicher nicht aushändigen - ich hoffe aber dass die mir davon eine Kopie/Scan machen können
-da die Anmeldung in F ja so wie so online erfolgt, sollte für diesen Zweck eine Kopie/Scan ja völlig ausreichen, oder sehe ich das falsch und ich brauche doch zwingend das Original-Dokument?
-TÜV ist kein Problem, da das Fahrzeug noch nicht mal 2 Jahre alt ist
-das mit den WW Kennzeichen in F hört sich ganz gut an, aber dafür brauche ich ja so wie ich dich verstanden habe schon eine französische KFZ Versicherung, oder? Meine französische Bankberaterin sagt aber sie kann diese für mich erst abschließen wenn sie die Rabatt-Bestätigung von der dt. Versicherung hat. Oder ist das eine spezielle Versicherung nur für die WW Kennzeichen (so wie bei dt. Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen) die mit der "normalen" endgültigen KFZ Versicherung nix zu tun hat? Falls ja, gibt es für solche WW Kennzeichen dann auch eine Vollkasko-Versicherung? Denn mit dem doch noch recht neuem Auto würde ich wie gesagt nur äußerst ungern Wochenlange mit nur Haftpflicht herumfahren.
-wenn ich das Auto erst in OG abmelde, dann kann ich danach damit ja nicht mehr nach F fahren um dort die WW Kennzeichen zu beschaffen?!
Liebe Grüße
Aleksandar
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« am: 22. August 2020, 00:04:34 »
Ich hoffe es ist OK wenn ich mich in diesen Thread einklinke.
Ich bin ja bereits Ende Februar von D nach Strasbourg umgezogen. Hatte es gerade noch so geschafft die Sache mit der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt zu erledigen, die Woche darauf wollte ich mich dann eigentlich um die Ummeldung meines Autos kümmern - aber dann kam Corona :(
Da ich dann zwischenzeitlich auch noch geschundheitliche Probleme (Diabetes Diagnose) hatte und meine alte Wohnung in Deutschland noch endgültig auflösen musste (was jetzt zum Glück endlich erledigt ist) ist mein Auto leider immer noch auf meine (mittlerweile aufgelöste) alte Adresse in Deutschland zugelassen.
Die Tatsache dass der Wagen finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 deshalb bei der Bank liegt macht das Ganze nicht einfacher. Die Bank hatte mir zwar schon im Februar schriftlich bestätigt, dass sie mit der Ummeldung nach Frankreich einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt - nun hat sich aber leider herausgestellt, dass die "Experten" bei der Bank wohl tatsächlich der Meinung waren, dass eine Ummeldung nach Frankreich nix anderes ist als eine "normale" Ummeldung/Adressänderung innerhalb Deutschlands lol
Ich hab zwar schon viel zu dem Thema recherchiert, aber um so mehr man sucht um so mehr unterschiedliche/widerspüchliche Antworten findet man leider. Nachdem was ich verstanden habe wollte ich jetzt eigentlich so vorgehen:
-Zulassungsbescheingung 2 / KFZ Brief wurde von der Bank an die Zulassungstelle in Offenburg geschickt
-ich richte mir dieses WE einen France Connect Account ein (da in meinen Handy Vertrag bei Orange habe sollte das ja relativ problemlos gehen, soweit ich gelesen habe)
-am Montag morgen fahre ich zum Finanzamt in Strasbourg (wo ich auch schon wegen der Grenzgängerbescheinigung war) und lasse mir dort die "quitus fiscal" ausstellen (unter der Annahme, dass die Zulassungsbescheinigung 1, die Rechnung des Wagens sowie ein Wohnsitznachweise dafür ausreichend ist)
-am Donnerstag habe ich einen Termin in der Zulassungsstellen in Offenburg, dort melde ich das Auto dann ab und lasse Ausfuhrkennzeichen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausstellen -auserdem werde ich in der Zulassungstelle um eine Kopie/Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bitten
-mit dieser Kopie des ZB1, der uitus fiscal" und den anderen Dokumenten sollte ich dann online bei ANTS die Anmeldung beantragen können
-bis die "durch" ist kann ich mit den dt. Ausfuhrkennzeichen sowohl in F als auch in D fahren und waehrend dieser Zeit wird meine französische Bankberaterin auch eine französische KFZ-Versicherung für mich abschließen - dafür braucht sie aber wohl zwingend eine Rabatt-Bestätiung meiner alten Versicherung in D, und diese will ich erst anfordern nachdem das Auto in D abgemeldet ist.
Bis heute morgen (als ich auf diesen Thread gestoßen bin) dachte ich eigentlich dass bei diesem Plan nicht viel schief gehen kann - dann habe ich hier voller Entsetzen gelesen, dass die Zulassungsanträge bei importierten Fahrzeugen 5-6 Wochen und mehr betragen. Da würde das 30 Tage Ausfuhrkennzeichen dann natuerlich nicht reichen um den Zeitraum zu ueberbruecken. Ein 60 oder gar 90 Tage Ausfuhrkennzeichen waere zwar theoretische eine Loesung, aber mit Vollkasko wuerde das dann mehr Kosten als eine "normale" Vollkasko-Versicherung fuer ein ganzes Jahr ... Und da das Auto noch nichtmal ganz 2 Jaher alt ist, möchte ich damit eigentlich nicht Wochenlang nur mit Haftpflicht herumfahren.
Habe auch schon gelesen, man soll das Auto in D erst abmelden, nachdem man es in F angemeldet hat - erscheint mir aber irgendwie unlogisch, da das Auto dann eine Zeit lang in D und in F voll (nicht nur mir Kurzzeit/Ausfuhrkennzeichen) zugelassen wäre. Geht das wirklich?
Wie würdet ihr das machen?
Danke und liebe Grüße
Aleksandar
Ich bin ja bereits Ende Februar von D nach Strasbourg umgezogen. Hatte es gerade noch so geschafft die Sache mit der Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt zu erledigen, die Woche darauf wollte ich mich dann eigentlich um die Ummeldung meines Autos kümmern - aber dann kam Corona :(
Da ich dann zwischenzeitlich auch noch geschundheitliche Probleme (Diabetes Diagnose) hatte und meine alte Wohnung in Deutschland noch endgültig auflösen musste (was jetzt zum Glück endlich erledigt ist) ist mein Auto leider immer noch auf meine (mittlerweile aufgelöste) alte Adresse in Deutschland zugelassen.
Die Tatsache dass der Wagen finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 deshalb bei der Bank liegt macht das Ganze nicht einfacher. Die Bank hatte mir zwar schon im Februar schriftlich bestätigt, dass sie mit der Ummeldung nach Frankreich einverstanden sind, sofern meine Bankverbindung in D bestehen bleibt - nun hat sich aber leider herausgestellt, dass die "Experten" bei der Bank wohl tatsächlich der Meinung waren, dass eine Ummeldung nach Frankreich nix anderes ist als eine "normale" Ummeldung/Adressänderung innerhalb Deutschlands lol
Ich hab zwar schon viel zu dem Thema recherchiert, aber um so mehr man sucht um so mehr unterschiedliche/widerspüchliche Antworten findet man leider. Nachdem was ich verstanden habe wollte ich jetzt eigentlich so vorgehen:
-Zulassungsbescheingung 2 / KFZ Brief wurde von der Bank an die Zulassungstelle in Offenburg geschickt
-ich richte mir dieses WE einen France Connect Account ein (da in meinen Handy Vertrag bei Orange habe sollte das ja relativ problemlos gehen, soweit ich gelesen habe)
-am Montag morgen fahre ich zum Finanzamt in Strasbourg (wo ich auch schon wegen der Grenzgängerbescheinigung war) und lasse mir dort die "quitus fiscal" ausstellen (unter der Annahme, dass die Zulassungsbescheinigung 1, die Rechnung des Wagens sowie ein Wohnsitznachweise dafür ausreichend ist)
-am Donnerstag habe ich einen Termin in der Zulassungsstellen in Offenburg, dort melde ich das Auto dann ab und lasse Ausfuhrkennzeichen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ausstellen -auserdem werde ich in der Zulassungstelle um eine Kopie/Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bitten
-mit dieser Kopie des ZB1, der uitus fiscal" und den anderen Dokumenten sollte ich dann online bei ANTS die Anmeldung beantragen können
-bis die "durch" ist kann ich mit den dt. Ausfuhrkennzeichen sowohl in F als auch in D fahren und waehrend dieser Zeit wird meine französische Bankberaterin auch eine französische KFZ-Versicherung für mich abschließen - dafür braucht sie aber wohl zwingend eine Rabatt-Bestätiung meiner alten Versicherung in D, und diese will ich erst anfordern nachdem das Auto in D abgemeldet ist.
Bis heute morgen (als ich auf diesen Thread gestoßen bin) dachte ich eigentlich dass bei diesem Plan nicht viel schief gehen kann - dann habe ich hier voller Entsetzen gelesen, dass die Zulassungsanträge bei importierten Fahrzeugen 5-6 Wochen und mehr betragen. Da würde das 30 Tage Ausfuhrkennzeichen dann natuerlich nicht reichen um den Zeitraum zu ueberbruecken. Ein 60 oder gar 90 Tage Ausfuhrkennzeichen waere zwar theoretische eine Loesung, aber mit Vollkasko wuerde das dann mehr Kosten als eine "normale" Vollkasko-Versicherung fuer ein ganzes Jahr ... Und da das Auto noch nichtmal ganz 2 Jaher alt ist, möchte ich damit eigentlich nicht Wochenlang nur mit Haftpflicht herumfahren.
Habe auch schon gelesen, man soll das Auto in D erst abmelden, nachdem man es in F angemeldet hat - erscheint mir aber irgendwie unlogisch, da das Auto dann eine Zeit lang in D und in F voll (nicht nur mir Kurzzeit/Ausfuhrkennzeichen) zugelassen wäre. Geht das wirklich?
Wie würdet ihr das machen?
Danke und liebe Grüße
Aleksandar
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Technik / Re: Gigset SL 450A GO Anschluss an Orange Livebox Fibre
« am: 21. August 2020, 23:24:58 »
Habe mir gerade mal die Anleitung von deinem Telefon angeschaut - so wie ich es sehe wird das mit direkter Internet Telefonie (zumindest über deine Orange Rufnummer) nix werden.
Dein Telefon kann zwar wohl direkte (d.h. ohne einen Router der von VOIP auf analoge Telefonie umsetzt) Internet-Telefonie nach dem SIP Standard, das Problem ist aber, dass Orange kein (normgerechtes) SIP verwendet. d.h. dein Telefon kann nicht direkt mit dem Orange VOIP Server "sprechen" weil das Telefon nur "normales" normgerechtes SIP kann und Orange aber eine propritäre Anmeldung/Authentifizierung nutzt.
Was gehen würde:
Du benutzt die VOIP Funktion deines Telefons nicht mit deiner Orange Rufnummer (und den zugehoerigen Flats) sondern mit einem anderen Anbieter (z.B. Sipgate) - diesen muesstest du dann aber natuerlich extra bezahlen was angesichts der so ziemlich All-In Flat die du bei deinem Orange Tarif wahrscheinlich dabei hast aus meiner Sicht wenig Sinn macht.
Es gibt/gab zwar einen (inoffiziellen) Proxy den man zwischen ein "normales" SIP Telefon und den Orange Server zwischenschalten kann aber da sollte man schon wirklich gute IT und Linux-Ketnisse haben wenn an sich da ran wagen möchte. Auserdem muss dieser Proxy dann auch immer laufen wenn man telefonieren möchte oder damit man angerufen werden kann. Wenn du nicht gerade ein IT-Nerd bist der eh schon einen Server daheim laufen hat ist das also wahrscheinlich eher nix fuer dich.
Was ich erst gemeint hatte (die direkte drahtlose Verbindung über CAT-iq ganz ohne die Basis) geht leider nicht, weil das dein Telefon nicht unterstützt.
Ich würde es an deiner Stelle so lassen wie du es jetzt angeschlossen hast.
Liebe Grüße
Aleksandar
Dein Telefon kann zwar wohl direkte (d.h. ohne einen Router der von VOIP auf analoge Telefonie umsetzt) Internet-Telefonie nach dem SIP Standard, das Problem ist aber, dass Orange kein (normgerechtes) SIP verwendet. d.h. dein Telefon kann nicht direkt mit dem Orange VOIP Server "sprechen" weil das Telefon nur "normales" normgerechtes SIP kann und Orange aber eine propritäre Anmeldung/Authentifizierung nutzt.
Was gehen würde:
Du benutzt die VOIP Funktion deines Telefons nicht mit deiner Orange Rufnummer (und den zugehoerigen Flats) sondern mit einem anderen Anbieter (z.B. Sipgate) - diesen muesstest du dann aber natuerlich extra bezahlen was angesichts der so ziemlich All-In Flat die du bei deinem Orange Tarif wahrscheinlich dabei hast aus meiner Sicht wenig Sinn macht.
Es gibt/gab zwar einen (inoffiziellen) Proxy den man zwischen ein "normales" SIP Telefon und den Orange Server zwischenschalten kann aber da sollte man schon wirklich gute IT und Linux-Ketnisse haben wenn an sich da ran wagen möchte. Auserdem muss dieser Proxy dann auch immer laufen wenn man telefonieren möchte oder damit man angerufen werden kann. Wenn du nicht gerade ein IT-Nerd bist der eh schon einen Server daheim laufen hat ist das also wahrscheinlich eher nix fuer dich.
Was ich erst gemeint hatte (die direkte drahtlose Verbindung über CAT-iq ganz ohne die Basis) geht leider nicht, weil das dein Telefon nicht unterstützt.
Ich würde es an deiner Stelle so lassen wie du es jetzt angeschlossen hast.
Liebe Grüße
Aleksandar
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Technik / Re: Gigset SL 450A GO Anschluss an Orange Livebox Fibre
« am: 07. August 2020, 08:50:08 »
Willst du die Gigaset Basis mit einem Kabel mit der Livebox verbinden oder nach Möglichkeit lieber die Livebox als Basis benutzen und das Mobilteil (drahtlos) über CAT-iq verbinden?
Welche Livebox hast du?
Viele Grüße
Aleksandar
Welche Livebox hast du?
Viele Grüße
Aleksandar
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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 19. April 2020, 18:38:12 »
Ich (deutscher Staatsbürger) werde morgen das erste mal seit Beginn der Corona-Krise wieder von Strasbourg nach D fahren und wieder vor Ort bei meinem Arbeitgeber in Offenburg zu arbeiten.
Mit welchen Wartezeiten muss ich an der Grenze in Kehl rechnen?
Liebe Grüße
Aleksandar
Mit welchen Wartezeiten muss ich an der Grenze in Kehl rechnen?
Liebe Grüße
Aleksandar
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Technik / Re: Kostenlose Sender auch ohne TNTSAT Smartcard?
« am: 03. April 2020, 08:19:43 »
Hm also komplette TNT SAT Receiver mit Karte gibt es teilweise auch bei E.Leclerc (aber in der Regel halt für deutlich über 100 Euro) - die haben geöffnet.
Wenn die da keine haben, DVB-T Receiver und Zimmerantennen haben die ziemlich sicher.
Bei welchem Internet Provider bist du denn? Über diese kann man die Sender in der Regel auch empfangen.
In SD gibt es die Sender soweit ich weiß garnicht mehr - HD ist hier (wie in den meisten anderen Ländern auch) längst normal - nur in D kostet HD extra Geld.
Viele Grüße
Aleksandar
Wenn die da keine haben, DVB-T Receiver und Zimmerantennen haben die ziemlich sicher.
Bei welchem Internet Provider bist du denn? Über diese kann man die Sender in der Regel auch empfangen.
In SD gibt es die Sender soweit ich weiß garnicht mehr - HD ist hier (wie in den meisten anderen Ländern auch) längst normal - nur in D kostet HD extra Geld.
Viele Grüße
Aleksandar
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Technik / Disney Plus trotz Verschiebung auch jetzt schon in F benutzen
« am: 28. März 2020, 10:24:52 »
Obwohl Disney Plus hier in F ja offiziell erst am 7. April startet, kann man es mit einem kleinen Trick auch jetzt schon nutzen.
Der ganze Trick dabei ist, dass man die Registrierung mit einer D IP Adresse machen muss (am einfachsten über ein Handy mit dt. SIM Karte - da hat man nämlich auch wenn man in F ist eine D IP), eine Adresse in D muss man nicht angeben. Zum Bezahlen habe ich meine D Kreditkarte verwendet, ob eine F Kreditkarte oder F PayPal auch gehen würde weis ich daher nicht. Aber ich denke dass die meisten von uns wahrscheinlich noch eine D Kreditkarte oder Konto in D haben.
Sobald man sich dann registriert hat, kann man sich auch mit F IP Adresse ganz normal anmelden und Streamen!
Das Ganze hat ausserdem noch den Vorteil dass man auf diese Weise den D Disney Plus Katalog anstatt dem F Katalog bekommt. In D sind nämlich z.B. relativ aktuelle Kinofilme wie König der Löwen und Aladin enthalten die aufgrund der Rechtslage in F ziemlich sicher fehlen werden.
Einziger Nachteil:
Man muss sich ab und an (alle paar Wochen/Monate, weis ich jetzt nicht genau) mit dem Account mit einer D IP Adresse einloggen um zu zeigen dass man wieder aus dem Ausland zurück ist - aber das sollte für uns als Grenzgänger ja kein Problem sein.
Hoffe das hilft einigen von euch die in mitten von diesem ganzen Corona Wahnsinn etwas Unterhaltung/Ablenkung für sich oder ihre Kinder suchen!
Viele Grüße
Aleksandar
Der ganze Trick dabei ist, dass man die Registrierung mit einer D IP Adresse machen muss (am einfachsten über ein Handy mit dt. SIM Karte - da hat man nämlich auch wenn man in F ist eine D IP), eine Adresse in D muss man nicht angeben. Zum Bezahlen habe ich meine D Kreditkarte verwendet, ob eine F Kreditkarte oder F PayPal auch gehen würde weis ich daher nicht. Aber ich denke dass die meisten von uns wahrscheinlich noch eine D Kreditkarte oder Konto in D haben.
Sobald man sich dann registriert hat, kann man sich auch mit F IP Adresse ganz normal anmelden und Streamen!
Das Ganze hat ausserdem noch den Vorteil dass man auf diese Weise den D Disney Plus Katalog anstatt dem F Katalog bekommt. In D sind nämlich z.B. relativ aktuelle Kinofilme wie König der Löwen und Aladin enthalten die aufgrund der Rechtslage in F ziemlich sicher fehlen werden.
Einziger Nachteil:
Man muss sich ab und an (alle paar Wochen/Monate, weis ich jetzt nicht genau) mit dem Account mit einer D IP Adresse einloggen um zu zeigen dass man wieder aus dem Ausland zurück ist - aber das sollte für uns als Grenzgänger ja kein Problem sein.
Hoffe das hilft einigen von euch die in mitten von diesem ganzen Corona Wahnsinn etwas Unterhaltung/Ablenkung für sich oder ihre Kinder suchen!
Viele Grüße
Aleksandar
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Technik / Re: Pay TV
« am: 28. März 2020, 10:08:57 »
Kleiner Tipp in Zeiten von Corona und geschlossenen Grenzen.
Wenn ihr eine deutsche SIM Karte habt, habt ihr über diese auch wenn ihr in F seit eine dt. IP. d.h. um sich kurz mal anzumelden um zu bestätigen dass man wieder in D ist reicht das allemal.
Viele Grüße
Aleksandar
Wenn ihr eine deutsche SIM Karte habt, habt ihr über diese auch wenn ihr in F seit eine dt. IP. d.h. um sich kurz mal anzumelden um zu bestätigen dass man wieder in D ist reicht das allemal.
Viele Grüße
Aleksandar
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Technik / Re: Kostenlose Sender auch ohne TNTSAT Smartcard?
« am: 28. März 2020, 10:00:34 »
Also wenn du nur Astra 19.2 (die Orbitalposition über die man auch die D Sender enpfängt) empfängst, geht ohne TNT SAT Karte bei den F Sendern leider nix.
ABER:
Wenn du einen DVB-T Receiver hast oder ein solcher schon in deinem TV integriert ist (ist sehr häufig der Fall) kannst du damit alle großen F Sender unverschlüsselt in HD empfangen. Über die Hausantenne oder zur Not über eine Zimmerantenne. Und im Gegensatz zu D braucht man für die F Sender auch kein DVB-T2 und HEVC - ein ganz normaler DVB-T HD Receiver reicht aus.
Außerdem besteht meistens auch die Möglichkeit die Sender kostenlos über einen IPTV Receiver von deinem Internet Provider (Orange, SFR, Free usw.) zu empfangen. Selbst wenn du noch keinen solchen Receiver hast kann man die je nach Tarif teilweise für eine geringe einmalige Gebühr bekommen.
Viele Grüße
Aleksandar
btw hast du mal versucht ganz normal über die Website eine neue TNT SAT Karte zu bestellen? Im Laden gibt es soweit ich weiß grundsätzlich keine einzelnen Smartcards sondern immer nur als Bundle mit Receiver für deutlich über 100 Euro
ABER:
Wenn du einen DVB-T Receiver hast oder ein solcher schon in deinem TV integriert ist (ist sehr häufig der Fall) kannst du damit alle großen F Sender unverschlüsselt in HD empfangen. Über die Hausantenne oder zur Not über eine Zimmerantenne. Und im Gegensatz zu D braucht man für die F Sender auch kein DVB-T2 und HEVC - ein ganz normaler DVB-T HD Receiver reicht aus.
Außerdem besteht meistens auch die Möglichkeit die Sender kostenlos über einen IPTV Receiver von deinem Internet Provider (Orange, SFR, Free usw.) zu empfangen. Selbst wenn du noch keinen solchen Receiver hast kann man die je nach Tarif teilweise für eine geringe einmalige Gebühr bekommen.
Viele Grüße
Aleksandar
btw hast du mal versucht ganz normal über die Website eine neue TNT SAT Karte zu bestellen? Im Laden gibt es soweit ich weiß grundsätzlich keine einzelnen Smartcards sondern immer nur als Bundle mit Receiver für deutlich über 100 Euro
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Steuern / Re: Corona und Verletzungstage (HomeOffice)
« am: 28. März 2020, 09:46:44 »Als Ergänzung noch: https://www.frontaliers-grandest.eu/tinymce/source/Fiscalit%C3%A9%20frontaliers.pdf
Vielen Dank für die Information - schonmal eine große Sorge weniger!
Viele Grüße
Aleksandar
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Arbeiten / Re: Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 13. März 2020, 16:01:18 »
Heute kam die Order dass ich noch bis mindestens 30.03 aus dem Home-Office arbeiten muss.
Die französische Regierung macht für ja wohl für die Sozialversicherungen eine Ausnahmeregelung, weil sie es als höhere Gewalt sehen - siehe anderer Thread hier im Forum.
Hoffentlich sieht das dt. Finanzamt das dann auch ähnlich.
Viele Grüße
Aleksandar
Die französische Regierung macht für ja wohl für die Sozialversicherungen eine Ausnahmeregelung, weil sie es als höhere Gewalt sehen - siehe anderer Thread hier im Forum.
Hoffentlich sieht das dt. Finanzamt das dann auch ähnlich.
Viele Grüße
Aleksandar