Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - soso

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 »
1
Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 26. Februar 2017, 12:45:27 »
Eben, so was in der Art war auch unsere Idee, Wohnrecht drauf z.B. als Last bzw Kaufpreis splitten und uns beide als Eigentümer. Aber da muss dann wohl doch ein frz Notar zusätzlich her.
Aber ein Abeitskollege deutete auch so was an, dass man seit Neuestem wählen darf, wo man besteuert wird, wusste aber nicht mehr, wo er das her hatte (wobei das dann im Zweifel nicht mal neu ist...)
Danke nochmal an alle für die Antworten.@ Gabrielle: Dein Notar kann auch Deutsch? Mir wärs egal, aber die Mama kann kein Frz...
Also man kann das Erbrecht wählen (Also nach welche Regeln vererbt wird) - Das wo man besteuert wird kann man nicht wählen (wär zu schön und kaum lang zu überlegen  ;)).
In eurem Fall Mutter (Deutsche) und lebt in Deutschland gibts sowieso keine Wahl und gilt sowieso deutsches Erbrecht. Warum und für wen Gabrielle in deinem Fall einen franz. 'Erbvertrag' (eher Testament) will, hab ich nicht so ganz verstanden  :anixwissen:

Auch alle Grundbucheintragungen (Wohnrecht, Besitzer usw) in D. kann nur ein deutscher Notar eintragen. Also sehe nicht so wirklich, warum du deine Mutter zu einem franz.Notar schleppen solltest.

Selber hingehen zum franz.Notar/Anwalt und sich dort beraten lassen dagegen macht auf alle Fälle Sinn!! Irgendwie hat in den letzten 50jahren fast nix, inzwischen aber bald jeden Tag was. Auf der anderen Seite kann das was heute gilt morgen schon wieder nicht mehr gelten (Wert des Haus senken macht dagegen sicher Sinn).
Aber heikel sind die Ideen 2Besitzer/wohnrecht unter Umständen auch: Du als 2 Besitzer und nur deine Mutter da wohnhaft - dürfte dazu führen, daß das dt.Finanzamt dich als Vermieter deiner Hälfte sieht und du da entsprechend Steuern zahlst. Dich da anmelden geht ja nicht (Verlust Grenzgänger). Frage ob sie dir bereits bei Wohnrecht da, dort einen Wohnsitz unterstellen (dürfen)?  Einen deutscher Steuerberater zu kontaktieren wär auch nicht schlecht! 

Einen schönen Sonntag an Alle

2
Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 25. Februar 2017, 01:34:32 »
Da gibt es doch ein Abkommen zwischen D und F zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften vom 12.10.2006. Darin findet man eine Bestimmung, die dem Wohnsitzland des Erben auch die Versteuerung einer im Ausland gelegenen Immobilie erlaubt. Konkret der Artikel 11, (1) c.
Gilt der nicht mehr, wird der nicht mehr angewandt ? Wäre mir neu.
 
Warum soll das nicht mehr angewandt werden oder meinem Beitrag widersprechen? Also bei dem Prinzip Immobilienvermögen nach Belegenheit zu besteuern handelt es sich um ein französches Rechtsprinzip und das hat erst mal nix mit irgendwelchen Doppelbesteuerungsabkommen zu tun.
Auch das von dir genannte Abkommen und insbesondere der von dir genannte Artikel 11,(1)c ändern daran nix. Der Artikel legt ja lediglich fest, daß Frankreich frei nach seine Gesetzen dort lebenden Erben besteuern kann. Wie gesagt KANN! Nach seinen Regeln! (Naja eigentlich geht es darin ja nicht um was er zu besteuern hat, sondern nur um wie Doppelbesteuerung vermieden wird - die Regel Anrechnen deutsche Steuer etcectetc ).
(Nur nebenbei: Artikel 5 legt fest, daß Immobilienvermögen sehr wohl nach Belegenheit besteuert werden darf.)

Wir haben genau dieses vor ein paar Jahren so durchexerziert. Familienangehörige (deutsch) mit Wohnsitz F gestorben,  Nachkommen in F und D wohnhaft. Grundbesitz in D und F ... volles Programm

3
Behörden / Re: Französisches erbrecht?
« am: 24. Februar 2017, 16:15:53 »
Ihr müßt da etwas unterscheiden:

Es ist so wie Pifo sagt: Es kommen da  2 unterschiedliche Gesetze zum tragen kommen (beim Erben sind eben auch immer mind. 2 Personen beteiligt - der Erblasser und der Erbe) :
1. Erbrecht (Nimmt Bezug auf den Erblasser und seinen 'letzten Wohnort' (Eigentlich der einzige Abschnitt, der für den Erbe gilt  - er kann das Erbe annehmen oder ablehnen)) (Ansonsten genau so wie sable sagt) 
2. Erbschaftssteuerrecht. Hier kommt der Erbe und sein Wohnort ins Spiel: Im Falle von Suzette ist das dann franz.Recht (wenn die Mutter stirbt, deutsches Recht wenn die Mutter erben würde).  Das bedeutet aber für Suzette:
Bei einem Haus in D fallen ausschließlich die deutsche Erbschaftssteuer an.
Klingt eigenartig - ist aber eigentlich logisch:  In Frankreich gilt der Rechtsgrundsatz, daß Immobilien grundsätzlich nach Belegenheit besteuert werden. Französische Immobilien werden grundsätzlich und immer in Frankreich besteuert (egal wo der Erbe sitzt). Ausländisches Immobilienvermögen dagegen grundsätzlich nicht in Frankreich. Es fallen daher bei einer Immobilie in D nur die deutsche Erbschaftssteuer an.
Bei allem anderen (beweglichen Vermögen -Geld/Konten...) die französische Steuer. So weit auch D. Erbschaftssteuer verlangt, wird das wie Pifo sagt gegeneinander verrechnet (und/aber es kommt im Ende quasi immer der höhere franz.Steuersatz raus)




4
ich weis das Anhänger <500kg weder ein Nummernschild noch sonst irgendwelche papiere brauchen.
Entschuldige, aber Da weißt du leider falsch. Anhänger unter 500kg brauchen selbstverständlich ein Nummernschild (daß des Wagens), müssen nur homologisiert (abgenommen) sein, brauchen aber keine eigene Carte Grise. Anhänger mit 500kg und darüber brauchen eine eigene Carte Grise + Versicherung. Eine 800kg Grenze gibt's nicht wirklich. Papiere (Carte Grise/Versicherung) muß man bei der Kontrolle natürlich dabeihaben.

5
Eine Pauschalaussage von Ralf, ein deutscher Wagen muss über einen deutschen TÜV ist begrenzt richtig.

Kannste mal erklären, was an der Aussage von Ralph nur 'begrenzt' richtig sein soll?  :o

6
Technik / Re: Internetanschluss (plus evtl. Telefon)
« am: 10. Februar 2017, 12:02:55 »
Danke fuer die Infos! Das Haekchen hatte ich auch gesehen, aber ob ein vorhandener, bezahlter Anschluss schon reicht oder nicht, um es ankreuzen zu muessen, wusste ich nicht.
Aufpassen! - es ist genau umgekehrt: Wer es nicht ankreuzt zahlt die Redevance!

7
Technik / Re: Internetanschluss (plus evtl. Telefon)
« am: 09. Februar 2017, 15:38:13 »
Tja, dann wirst du Pech haben, denn die fernsehgebühr ist bei der wohnsteuer immer dabei. Das ist hier eine reine Haushaltsabgabe... so viel dazu.
Nicht wirklich!
Redevance wird nur dann fällig, wenn man einen Fernseher oder vergleichbares Gerät hat ('vergleichbar' = Beamer, DVDplayer mit Bildschirm etc - Computer selbst mit TV-Karte zählt komsicherweise dagegen nicht dazu (guckstu: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F88 ) !)

- Angeben tut man es im übrigen auf der Einkommensteuererklärung (Déclaration Revenus), wo sich gleich auf Seite 1 ein extra Kästchen findet ("Contribution à l'audiovisuel public - si aucune de vos résidences (principale ou secondaire) n'est équipée d'un téléviseur, cochez ici")   

- Das TV, daß in F bei fast jedem Internetzugang dabei ist, wird wohl zunächst mal vergleichbar einer Antennensteckdose gesehen. Es zählt ob und was dranhängt(Tv..) Nur weil du einen Antenne auf dem Dach hast, mußt du auch keine Redevance zahlen.   :zwinkern:

8
Ein in D zugelassenes Auto muss auch zum deutschen TÜV

Genau so isses!

Ich lebe zwar mehr als 180 Tage im Jahr in F, dennoch wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass meine offizielle Meldeadresse noch in D ist (habe mich da nie abgemeldet), und ich daher in D auch noch uneingeschränkt steuerpflichtig bin.
Zu dem 1 Wohnsitz in D = automatisch Erstwohnsitz für D Behörden findest du hier jede Menge
Threads. ;) Ansonsten haben die Deutschen auch kein Problem damit, daß du in D KFZ-Steuer/Versicherung zahlst  ;) Die Franzosen schon eher, aber wer will die 180 Tage schon überprüfen. Also ein CT hinzuhalten mit der Begründung das Auto kommt nie nach D ist da eher kontraproduktiv. (Mal abgesehen, daß nur der deutsche TÜV zählt )

Und das von dir erwähnte Spanien - ganz heißes Eisen! Die spanische Polizei ist ziemlich scharf auf abgelaufenen deutschen TÜV. Kommt daher, daß viele Deutsche Auswanderer sich die spanische Tax für Einfuhr sparen und lieber weiter mit deutschem Nummernschild rumfahren (läuft dann eben auf Freunde inD). Da die dortige Polizei wenig andere Handhabe hat, sind die richtig scharf auf Autos mit abgelaufener TÜV Plaktette (Die wissen genau Bescheid, auf was zu achten und dummerweise kann man es selbst bei einem geparkten Auto nicht verstecken).

9
Steuern / Re: "TO DO" Liste beim Auswandern
« am: 30. Januar 2017, 16:33:38 »
Hehe,

.. État de Domiciliation en France - kurz EDF ... die Abkürzung steht meist oben auf dem Dokument!  :zwinkern:

10
Steuern / Re: Deutsches Finanzamt will zusätzlich besteuern
« am: 30. Januar 2017, 14:03:01 »
Im Jahr 2012  ging ich wegen Krankheit in Rente. 
Bei der Steuererklärung gab ich natürlich die Rente (die aus Deutschland und nur Deutschland stammt) an.  Trotz der geringen Rente,  wurden Steuern  en France erhoben. Nun denn,  ist halt so.
Nene, genau da liegt die Krux. Eigentlich darf F eigentlich keine Steuer erheben - es gilt eigentlich das Prinzip: alle Zahlungen die von öffentlichen/staatlichen Stellen in dem Land zu versteuern sind, in dem sie gezahlt werden (Beamte,Rentner). Überlegung eben, daß nicht mit den Steuergeldern vom einen Staat, Steuern im anderen Staat bezahlt werden.
Frankreich hat sich da (wie gern mal - ich sag nur 'de Ruyter') wieder mal drüber weg gesetzt und einfach gesagt: Renten waren bis 2005 in D mehr oder weniger steuerfrei - na dann holen wir eben. Eigentlich nicht ok, aber wen hat's interessiert. Mit 2005 kamen die Probleme und inzwischen haben sich F und D geeinigt, daß D die Steuern verlangen darf (und F die gezahlten Steuern auf Antrag zurückerstattet).
Und jetzt schreibt eben das FA Neubrandenburg (Zuständig für alle Auslandsrentner) alle Rentern an, um die Steuern zu kassieren. In deinem Fall halt ab 2012. Hat auch nix mit irgendeiner Anzeige zu tun, wie Eliott mutmaßt, sondern dürfte einfach Datenaustausch BfA - Finanzamt sein. (Unterschrieben wird bei deutschen Finanzämter im Übrigen eigentlich nie irgendwas Standardschreiben (Aber ist in F ja eigentlich auch nicht anders)

Also hat wohl seine Richtigkeit. Du kannst aber im gleichen Zuge die franz.Steuern zurückholen. Zur Vorgehensweise schaust du hier:
https://www.infobest.eu/fileadmin/data/Publikationen/Rentenbesteuerung/Merkblatt_Steuererklaerung_2015.pdf

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber die deutsche Rentenversicherung veranstaltet zusammen mit der franz. CNAV regelmäßig Sprechstunden in F. Vielleicht dort al hingehen. (Sind zwar keine Steuerberater aber kennen sicher die Zusammenhänge):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Funktionen/InternationaleBeratungstage/Sprechtage_Ort.html?param_Land=Frankreich&param_Sort=Ort

Dann kommt es ganz dick:  Ich solle doch beantragen,  "unbegrenzt steuerpflichtig" zu werden,  des könne mir nützen!

Ein Schelm,  wer sich dabei was denkt.
Aufpassen, 'ein Schelm wer meint sich dabei was zu denken' und dabei nicht merkt wie er auf einen üblen  Euphemismus der dt.Steuerbehörden reinfällt! Gabrielle hat ihn ja bereits erklärt!

Oder andersrum: in deinem Bsp. ~900*12 = 11000,-€ Einnahmen zahlst du bei beschränkt vom 1€ an =  ~26% EkSt= ~3000€ während du als unbeschränkt Steuerpflichtiger Freibeträge hast (kommen neben den 8tsd vielleicht auch noch Krankenkassenbeiträge !? hinzu) warscheinlich eher Richtung nix zahlen wirst.
Also 'unbeschränkt' macht auf alle Fälle Sinn, wenn du keine anderen Einnahmen hast.  Wenn du sonstige Einnahmen hast, wird's kompliziert und eine Rechenfrage - D will dann natürlich Steuern auf alle Einnahmen (wobei bspweise wiedrum keine auf Vermietung in F usw.) - also tricky und dann eher was für'n dt.Steuerberater !

11
Steuern / Re: "TO DO" Liste beim Auswandern
« am: 30. Januar 2017, 13:56:21 »
Nicht wirklich ernst nehmen! Die Hälfte von der was er schreibt - ist einfach nur Blödsinn. Hat's furchtbar wichtig, aber leider keine Ahnung (den größten Teil des Threads hat er uns erzählt wie's in F geht (oder zu gehen hat), ohne überhaupt in F zu leben). Leute mit echter F Erfahrung (Spriou/Dragon etc..) haben schon freundlich versucht, auf Fehler hinzuweisen, worauf er dann nur pampig wird. Also machen lassen, sich über Stories wie bei Groupama (die ihn haben LOL auflaufen lassen) zu amüsieren und ansonsten nicht wirklich ernst  nehmen.


12
Hallo duke-rastatt,
die Antwort auf deine Frage: Ja.
Das Fahrzeug das du mit Tageszulassung erwerben willst, ist per Definition ein Neuwagen. Sprich er ist jünger als ein halbes Jahr und hat weniger als 6000 km auf dem Tacho.
Nur wenn ein Wagen diese BEIDEN Kriterien übersteigt wird er zum Bebrauchten.
Mal 'ne dumme Frage: Was hat das mit der Ecotaxe zu tun, um die die Frage ging?

Die ist doch -völlig egal ob Gebraucht- oder Neuwagen- immer noch bei der ersten Zulassung in F fällig (*Außnahme alte Fzg vor 2008) Oder? Zumindest stehts so im Code général des impôts / Section IV bis : Malus applicable aux voitures particulières les plus polluantes §1011: "La taxe est due sur le premier certificat d'immatriculation délivré en France pour un véhicule de tourisme au sens de l'article 1010."

duke-rastatt könnte mal erklären wie er oder sein Bekannte am eigentlich -recht eindeutigen- Gesetz vorbeigekommen sein will.... Einfach nur zu sagen ich hab einen Bekannten, der hat einen Nachbarn, der hat einen kleinen Bruder und dessen Freundin kennt jemand, dessen Onkel hat das ganz sicher geschafft - ist halt'n bissel doof..  ;)

Viele Grüße

13
Hallo nochmals,
also "soso",ich muss dir da wiedersprechen,...
Na, dann frag doch einfach deinen Bekannten!

14
"Sie gilt eigentlich nur für Neufzg."

Nööö! Bonus-Malus wird beim erstmaligen Zulassen in F fällig! Eagl ob neu- oder Altwagen

15
@tara-naddl "Das Auto muss ja günstig sein" - äähöööm du weißt schon, daß es bei Tesla um ein Gürkchen für 100tsd+ € geht. Und nur 10% Unterschied machen erst richtig was aus, wenn das Auto richtig schön teuer ist.

Hi Andreas

An der Reaktion der Leute hier merkst du es vielleicht bereits, was dich bei der franz. Bürokratie erwartet. Würde sich hier keiner freiwilig wegen einem Auto ans Bein binden. (Dt. ist in vielem geradezu ein Traum an schlankem Staat)

So ganz werd ich allerdings auch aus dem, was Tesla da treibt nicht schlau. Also sie verkaufen dir ein Auto und verzichten mit Bezug auf die deutscher Vorsteuerabzugsberechtigung +/bzw. den Export nach D auf die TVA, nur um dann zu verlangen, daß es in F (erst-)zugelassen werden muß(reimportiert).

Die Franzosen werden das Auto aber sicher nicht zulassen, ohne das die TVA bezahlt ist (Mwst/TVA wird ja grundsätzlich im Erstzulassungstaat fällig (EU Reimport). Und sicher auch nicht drauf verzichten mit dem Hinweis auf dt.Vorsteuer, von denen sie ja keinen ct. sehen. ( Repräsentanz hat keine Rechstfähigkeit, darf keine Verträge abschließen und auf dem franz. Markt nicht gewerblich tätig werden (also auch keine (Vor-)Steuern(abzug))
Eigenartig genug, daß Tesla keine TVA verlangt für eine Auto, daß (zwangsweise) für den franz. Markt ist. 

Naja, wie auch immer - Viel Glück dir jedenfalls!

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 »