Mich hat das Thema auch interessiert, ich bin Herzkrank und das nächste Krankenhaus in Thionville ist 35 km entfernt.
Zur Klinik in Merzig sind es nur 11 km.
Also habe ich beim Rettungszweckverband Saarland nachgefragt und bekam umgehend folgende Antwort per E-Mail:
die rechtliche Grundlage für rettungsdienstliche Einsätze von französischen Kräften in Deutschland, bzw. dem deutschen Rettungsdienst in Frankreich wurde im Jahr 2005 in einem Rahmenabkommen und 2006 in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Lothringen und dem Saarland geschaffen. Sinn der Regelungen zur Vorgehensweise im grenzüberschreitenden Rettungsdienst ist es, gemeinsam eine optimale Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall und/oder Unfall in Grenznähe abzustimmen und bei Bedarf auch auf die jeweils anderen Einsatzkräfte zurückgreifen zu können.
Dieses Abkommen ermöglicht deshalb vom Grunde her den Einsatz von deutschen Rettungskräften in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen. Es bleibt aber festzuhalten, dass zunächst prinzipiell der Rettungsdienst des jeweiligen Landes zuständig ist. Bei einem auf französischem Gebiet befindlichen Einsatzort in bedeutet dies, dass zunächst die jeweils zuständige Leitstelle, in diesem Fall das „Centre de Regulation" in Metz informiert wird. Es wird in Abstimmung mit diesem entschieden, ob sich ein deutsches Fahrzeug deutlich näher am Einsatzort befindet und deshalb eine kürzere Anfahrtszeit hat oder zur Unterstützung bei mehreren Verletzten benötigt wird. Dann kann -nach Zustimmung der Französischen Leitstelle- der deutsche Rettungsdienst alarmiert und zur Einsatzstelle geschickt werden. Andernfalls wird das reguläre französische Rettungsfahrzeug entsandt. In Ihrem Falle befindet sich die nächste Rettungswache -nach unserem Kenntnisstand- in Bouzonville bzw. Sierck lB.
In Waldwisse wurden –wegen der absoluten Grenznähe- bereits einige Einsätze durch den deutschen Rettungsdienst abgewickelt, Bouzonville hingegen liegt zu weit hinter der Grenze, zumal dort Ressourcen vorgehalten werden.
Diese Regelung implementiert ausdrücklich n i c h t den Anspruch auf ein deutsches Rettungsmittel auf französischem Gebiet.
Der Notruf selbst kann dabei sowohl über die französische Leitzentrale "Centre 15" (Rufnummer 15 im französische Festnetz oder 112) oder über die deutsche Rettungsleitstelle Rufnummer 0049 681 19222 (oder Mobiltelefon 112, wenn in deutschen Funkzelle) in Saarbrücken erfolgen, von wo aus -wie oben beschrieben- das Hilfeersuchen zunächst nach Frankreich weiter vermittelt wird, u.U. unter Zu Hilfenahme von zweisprachigen Kollegen.
Die Wahl des Zielkrankenhauses hängt maßgeblich vom Patientenwille und von der Eignung des Zielkrankenhauses ab. Der Transport durch den französischen Rettungsdienst, z.B. nach Saarlouis stellt dabei kein Problem dar.