Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Gesundheitswesen => Thema gestartet von: Dieter am 17. Juli 2008, 09:43:01
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Hallo zusammen,
meine Freundin ist Schwanger.
Wir sind beide Grenzgänger von daher könnte das Kind in D oder F zur Welt kommen.
Nun stellt sich die Frage was ist besser? Wie ist das mit der Staatsbürgerschaft? Bedeutet eine Geburt in Frankreich auch automatisch eine französiche Staatsbürgerschaft obwohl beide Elternteile D sind ?
Vielleicht kann jemand etwas Licht ins dunkele bringen?
Gruß
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Bedeutet eine Geburt in Frankreich auch automatisch eine französiche Staatsbürgerschaft obwohl beide Elternteile D sind ?
Jein. Erst wenn das Kind volljährig ist, wird es automatisch Franzose, unter der Voraussetzung, dass es seit seinem 11. Lebensjahr mindestens 5 Jahre in F gelebt hat. Unter den gleichen Bedingungen kann es ab dem 16. Lebensjahr die f Staatsbürgerschaft beantragen.
Hier genauere Infos: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F295.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8&n=Etrangers%20:%20nationalit%C3%A9%20fran%C3%A7aise&l=N111
Grüße,
der Kembser
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Hallo,
habt ihr keine Bedenken wegen der Sprache.
Unsere Kinder sind beide in Deutschland zur Welt gekommen.Sie gehen aber jetzt hier zur Schule und sie können später selbst entscheiden,ob sie Deutsche bleiben wollen .
Gruß
Eric
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soweit ich weiß, gibt es bzgl. des Staatsbürgerrechts neue Regelungen. Wenn man eine andere EU-Staatsbürgerschaft annimmt, muss man nach deutschem Gesetz die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr abgeben!
(siehe Seiten der Deutschen Botschaft bzw Auswärtiges Amt)
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also ich kanns nur von mir sagen wie es gewesen ist ..habe 3 kinder davon sind 2 in wissenbourg geboren und das letzte ist in rastatt geboren.
hat aber direkt die französische staatsbürgerschaft bekommen weil mein exmann franzose ist.......und die kinder alle auf ihn angmeldet sind da ich nicht gearbeitet habe.
Grüsse aus Seltz
Manuela