Hallo,
ich benötige mal Hilfe. Wir sind Grenzgänger, leben in Frankreich und ich arbeite in Deutschland und bin dort krankenversichert.
Meine Frau war bis dato während ihrem Studium in Deutschland privat versichert, ist jetzt allerdings fertig mit dem Studium und soll daher mit in meine Krankenkasse.
Dort habe ich die Aussage bekommen, das wir uns erst beide in Frankreich bei der allgemeinen Krankenkasse anmelden müssten und das Formular S1 eingereicht werden muss. Wenn dann von der französischen Kasse der Anspruch zur Familienversicherung bestätigt wird, wird meine Frau auch von der deutschen Kasse in die Familienversicherung bei mir aufgenommen.
Das kommt mir erst einmal sehr komplex vor? Ist das richtig so?
Und für den Fall - ich habe die Seite ameli.fr gefunden, wo man dann ggf. mit der französischen Krankenkasse korrespondieren kann. Um sich dort anzumelden, benötigt man allerdings auch eine französische Sozialversicherungsnummer. Das haben wir natürlich ebenso nicht.
Ist es wirklich notwendig, das wir uns erst bei der französischen Sozialversicherung anmelden, um uns dann bei der französischen Krankenkasse anzumelden, damit meine Frau dann in die deutsche Familienversicherung bei der deutschen Krankenkasse kann?
Und wenn ja, wie und wo können wir die Anmeldungen auf französischer Seite beantragen?
Leider wurde nach Beendigung des Studiums der Beitrag zur privaten Krankenversicherung auch direkt stark erhöht, sodass Eile geboten ist. Ich dachte einfach in meiner Krankenkasse anmelden und gut ist, aber es wurde mal wieder kompliziert. Nun sitze ich in einer schwierigen Situation und möchte natürlich meine Frau keine Sekunde ohne Krankenversicherung lassen.
Daher vielen Dank schonmal im Vorfeld für jeden Tip
Grüße
Thomas