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Autor Thema: CMU de base  (Gelesen 4671 mal)

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Offline spirou

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CMU de base
« am: 19. Dezember 2015, 09:56:39 »
Hallo,

nachdem in der letzten Woche hier ein Thema aufgemacht wurde wie man von der PKK in die ges. franz. wechseln kann habe ich mich auch mal wieder mit diesem Thema auseinandergesetzt, da mir meine PKK schon lange auf den Geist geht.
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, daß man nur mit einer Anstellung in F oder als selbstst. in die franz Sozialsysteme kommt.
Die CMU de base hielt ich für etwas spezielles CH Grenzgänger betreffendes. Nachdem ich jetzt mal die Seiten auf ameli.fr und cmu.fr durchgelesen habe
schaut es ja eigentlich so aus, daß jeder der länger als 3 Monate in F wohnt und nicht ges. vers. ist diese CMU de base haben muß.
D.h. ja auch, wie kembser es sagt daß alle, die in F wohnen und  eine PKV haben, egal aus welchem Land auch immer  in die  CMU de base eintreten müßten, da ja PKV logischerweise keine ges. KK sind.
Wenn mich jetzt noch jemand von den Experten über die Kosten aufklären könnte und mir das bestätigen könnte was ich auf ameli.fr gelesen habe wäre ich schon fast bereit in die CMU de base zu wechseln. Was mich halt so stutzig macht ist das alle CH Grenzgänger sich so vehement gegen die CMU de base  wehren, ich finde das gar nicht so teuer. So wie ich es verstanden habe berechnet sich der Beitrag aus Arbeitseinkommen zuzüglich 50% aus allen anderen Einkommensarten abzüglich €9601 Freibetrag und davon 8%. Das wären dann bei mir knapp € 60/Monat mehr wie die PKK jedoch hätte ich keine € 1500 Selbstbeteiligung/Jahr mehr aber auch noch keine Zusatzkasse. Und wenn ich dann bedenke daß ich als Rentner nur ca. 700€ Rente zu erwarten habe da ich seit Jahren nichts einzahle und den Rest aus anderen Quellen finanzieren muß wäre die CMU de base eigentlich optimal.

Danke für eine Antwort

 

Offline kembser

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Re: CMU de base
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2015, 14:56:15 »
Hallo spirou,

Ich weiß nicht, ob es geht, so wie von dir bzw. im anderen Thread beschrieben. Es könnte aber sein, dass du damit die "Büchse der Pandora" öffnest und die CMU dann tatsächlich auf die Idee kommt, alle aufnehmen zu wollen, die in D nicht gesetzlich versichert sind. Ich bin mir nicht sicher, ob das jedem Recht wäre.

Was die Kosten beträgt, hast du Recht. Warum wir CH-Grenzgänger uns vehement wehren, kann ich dir erklären. Ganz abgesehen von der Art und Weise, wie das ganze abgelaufen ist (nach dem Motto: "Ihr habt euch definitiv für eine Versicherung in F entschieden, jetzt ändern wir das System, denn ihr kommt ja nicht mehr raus..."), konnten wir vorher eine private Versicherung abschließen, die - complémentaire eingeschlossen - sehr günstig war. Ich habe z.B. ca. 150 EUR / Monat gezahlt und war dafür rundum versichert, Arztkosten bis 200% des sécu-Tarifs, Zahnersatz, Brille usw. Mit einem schweizerischen Gehalt in gehobener Position kommst du bei 8% schnell auf über 500 EUR / Monat. Klar, jemand, der weniger verdient, mit einem/r Partner/in, der/die zu Hause ist, mehreren Kindern usw. ist die CMU sicher günstiger. Es gibt daher auch eine ganze Reihe CH-Grenzgänger, die nun in der CMU sind und für die eine Versicherung in der CH (ca. 300 EUR / Monat / Person) nicht interessant ist. Für mich persönlich wäre es deutlich teurer in der CMU als in der Schweiz.

Hinzu kommt: Als CH-Grenzgänger mit einer CH-Versicherung bekommst du die franz. Carte Vitale mit régime local, also 90% Erstattung. Die CMU de base erstattet nur 70% nach régime général. Die complémentaire ist dann also auch noch teurer. Weiterhin gilt: Ist man im franz. Sozialsystem, muss man auch CSG/CRDS auf seine weiteren Einkünfte zahlen (siehe das Urteil de Ruyter kürzlich). Und man weiß nicht, was noch alles kommt.

Ich würde mir diesen Schritt gut überlegen.

Viele Grüße,
der Kembser

« Letzte Änderung: 19. Dezember 2015, 14:57:57 von kembser »

Offline Nicod3mus

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Re: CMU de base
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2015, 16:54:01 »
Ich sehe die Sache rechtlich (als Rechtslaie) anders.

Auch die PKV ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht für jeden der in Deutschland einer Beschäftigung nachgeht (selbstständig u. unselbständig):

§§ 5ff des V. Sozialgesetzbuches in Verbindung mit § 193 Versicherungsvertragsgesetz

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit lt. Artikel 11 (3) a) i.V. mit Artikel 14 (2) und (4)  unterliegt eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung ausübt, den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats.

Ich interpretiere das so: Wer in Deutschland arbeitet wird sozialversicherungstechnisch so gestellt, als würde er in Deutschland wohnen.

Insofern besteht damit eigentlich keine Möglichkeit ins französische System zu wechseln, selbst nicht für Franzosen. Für die gesetzlich Versicherten besteht nur die Möglichkeit die Carte Maladie zu beantragen, um die grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen zu vereinfachen.

Offline kembser

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Re: CMU de base
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2015, 11:27:41 »
Hallo Nicod3mus,

ich bin völlig einverstanden mit dir. Ich sage ja auch nur: Momentan traue ich der französischen Administration alles zu! Wie gesagt, schau dir an, wie die CMU mit uns schweizerischen Grenzgänger umgeht. Sie setzen sich über eindeutige Regelungen der EU hinweg, in der Hoffnung, dass viele die juristische Auseinandersetzung scheuen (und das ist tatsächlich so). Und alle, die kämpfen (dazu zähle ich mich), haben einen langen, zermürbenden Kleinkrieg vor sich. Sollte die CMU erstinstanzlich Recht bekommen, so müssen wir vorläufig zunächst mal zusätzlich zur Schweizer KV auch noch CMU-Beiträge zahlen. Sollten wir dann schlussendlich vor dem EuGH Recht bekommen (was ich hoffe), muss man uns diese Beiträge zurückerstatten. Aber das kann dauern... Und damit rechnet Frankreich. Die Kohle wird erstmal auf der Haben-Seite verbucht. Bis dann zurückgezahlt wird, ist vielleicht schon wieder eine andere Regierung an der Macht.

Viele Grüße,
der Kembser