Hallo ihr Lieben,
zwischendurch mal ein aktuelles Update.
Bei Pôle-Emploi kann ich mich erst melden/einschreiben, wenn mein letzter Gehaltsnachweis vorliegt.
Sprich nicht vor Ende Mai. Das ist wohl ganz anders als in DE wo man umgehend nach Erhalt der Kündigung vorstellig werden muss.
Naja gut, ich habe dann jetzt Zeit die Papiere zusammen zu sammeln,die ich ohnehin auch brauchen werde.
Meine Krankenkasse schrieb mir heute bezüglich Versicherung folgendes:
"Sofern Sie sich in Frankreich arbeitslos melden und die Voraussetzungen erfüllen, kann dort das Formular E 303 beantragt werden. Für genauere Informationen setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt in Verbindung"
http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-300er/e-303/Erschließt sich mir offen gestanden nicht 100% da ich dachte das E303 sei nur dafür da wenn man im Ausland sucht.
Vielleicht dadurch dass ich Grenzgänger bin und ohnehin in DE auch suchen werde ? Schauen wir mal
Zu einigen Fragen hier....ja man kann Zusatzleistungen beantragen.
Und zwar z.B. Wohngeld:
http://www.caf.fr/aides-et-services/les-services-en-ligne/estimer-vos-droitsHier kann man online eine Simulation durchführen. Sehr hilfreich und ich habe errechnet dass ich ca. 377 Euro Unterstützung erhielte wenn ich dann arbeitslos bin. Das ist natürlich nicht schlecht. Besser als in DE. Der o.g. Betrag entspricht ja fast dem H4 Satz.
Für ganz Bedürftige gibt es auch Essenskarten bei der Mairie mit welchen man in bestimmten Läden (Leclerc z.B.) bezahlen kann.
Gilt aber NUR für Lebensmittel (kein Alkohol , Zigaretten etc.)
Man sitzt nicht auf der Strasse in FR wenn man keine Rücklagen hat !!!!
Es gibt auch Institutionen welche Wohnungen vermitteln für Geringverdiener (ohne Kaution, ggf. sogar mit Umzug)
Leider habe ich vergessen wie die heißen, ich weiß nur noch das sie in Schiltigheim sitzen. Vielleicht finde ich es noch ;-)
So, das war's für's erste....
Ich halte Euch auf dem Laufenden und vielen lieben Dank noch mal an dieser Stelle
LG
Mel