Woher will die Stadt SB ohne französische Amtshilfe wissen, wo jemand mit französischem Kennzeichen in F wohnt? Ich würde da überhaupt nichts bezahlen.
Weil schon seit langem jede Ordnungsbehörde in EU ohne Probleme jederzeit die Halterangaben von allen EU zugelassenen Autos abfragen kann (Ist daß nicht sogar eine der Funktionen der gemeinsamen Europol Datenbank?). Also darfst davon ausgehen, daß du den Behörden in D namentlich bekannt bist, alles was fehlt ist nur bisher nur die Amtshilfe - sprich das jemand das Knöllchen jenseits der Grenze auch eintreibt. Trotzdem super Idee, da überhaupt nicht zu zahlen - solltest halt am besten die nächsten Jahre nie in irgendeine Polizeikontrolle geraten, sonst wird das Ganze womöglich noch richtig teuer mit Zinsen usw... (Wobei Deutsche Knöllchen noch günstig sind, in anderen Länder vervielfacht sich das Ganze auch ohne dein Wissen bis du der Polizei irgendwann aus Zufall über den Weg läufst)
Die französische Polizei klingelt mit Sicherheit nicht an deiner Haustüre und verlangt 15€ fürs Falschparken in Deutschland. Was hätte der französische Staat auch von einer solchen Aktion, ausser Kosten rein gar nichts.
Amtshilfe auf Gegenseitigkeit? Warum wohl treibt ein Münchner Gerichtsvollzieher das Knöllchen vom Parkvergehen in Hamburg ein, wo es doch die Stadt Hamburg in den Sack steckt?
Verwarngelder sollen, wie du richtig geschrieben hast, erst ab 01.10. und nur bei einer Höhe von über 70€ im EU-Ausland eingetrieben werden können. Hier wäre allerdings zu erwähnen, das dies auch rückwirkend für die letzten zwei Jahre erfolgen kann.
Ob das klappt ist allerdings fraglich, gab schon mal ein Versuch aber wurde abgebalsen, Macht wohl einige verfassungsrfechtliche Probleme, in D hast du ein Recht drauf, daß Deutsch mit dir gesprochen wird, in F eben französisch - wenn eine franz.Behörde bspweise ein bulgarisches Knöllchen eintreiben will, muß die französcihe Behörde das auf franz, machen, sprich es muß übersetzt sein (was noch automatisch/Formbrief) ginge, aber du könntest natürlich einen 20seitigen Widerspruch selbstverständlich auf Franz. einlegen, der dann wohl erst ins Bulgarische übersetzt werden müßte, um von den dortigen Behörde beabeitet zu werden. Ob sich das lohnt ? Man wird sehen, wie die das Problem umschiffen wollen...