Hallo Gabrielle,
vielen Dank für die Info.
Ich kannte das bisher so nicht, daß ich aufgefordert werde eine freie Stellungnahme abzugeben.
Ein Übergabeprotokoll existiert leider natürlich nicht. Hier hat man einander vertraut. Und wie man nun sieht...
Ich habe mal was runtergeschrieben. Sollte ich diese persönliche Anmerkung und die "Gespräche" weglassen?
"Mein Name ist XXXXXX und ich bin eine Freundin der Familie XXXXX.
Selbstverständlich war ich sowohl vor und zum Einzug als auch zum Auszug der Familie in und aus dem Anwesen (Adresse) anwesend.
Weiterhin war ich regelmäßig ca. 1 mal die Woche im Hause XXXXX zu Besuch.
Beim Betreten der Wohnung ist mir nach und nach folgendes aufgefallen:
- Sockelleisten im Eingangsbereich waren ab Tag 1 nicht vorhanden und wurden auch bis zum Auszugstag nie gesehen
- Rolladen im WZ (Tür) defekt
- Die beiden Terassentüren liessen sich nicht öffnen.
- Diverse Fliesenschäden im Bereich des Waschbeckens im Gäste WC
- Unsaubere handwerkliche Arbeiten im Bereich der Dusche im Gäste WC
- Lüfter im Gäste WC defekt
- Defekte Rolladenabdeckung im Schlafzimmer
- Gelbe Flecken über den Türrahmen im Bereich der Schlafzimmer /Bad
- Massive Hinterlassenschaften der Handwerker in der gesamten Wohnung ( Maler- und Klebereste an Wänden, Türen und Böden, Dreck, Staub)
- Kein vorhandener Türöffner an der Haustür
- Im späteren Verlauf kam noch eine defekte Klingel hinzu
- Schlechter Zustand von Garten und Teich
- Kein vorhandener Telefon / Internetanschluss
- Geruchsbelästigung im Hausflur durch Abwasserrohre
Die Wohnung wurde beim Einzug in einem völlig unprofessionell „renovierten“ Zustand vom Vermieter an den Mieter übergeben.
Diverse Arbeiten wie die defekten Rolladenabdeckungen, die beiden Terassentüren und eine massive Grundreinigung wurden von den Mietern und deren Helfer (hier war ich auch anwesend) wieder repariert bzw. gesäubert, sofern dies überhaupt möglich war. Am Auszugstag habe ich die leergeräumte Wohnung in einem besenreinen Zustand inkl. der noch vorhandenen Mängel (siehe obige Liste), sofern sie nicht vom Mieter selbst beseitigt wurden, verlassen. Der Vermieter hat bis zum Auszugstag die Mängel nicht behoben.
Gespräche zwischen den Mietern und mir:
Die Mieter erzählten mir in dieser Zeit regelmäßig, daß sie Herrn XXXXX immer wieder mündlich, persönlich, telefonisch dazu aufgefordert haben die vorhanden Mängel zu beheben. Bei einem Telefonat war ich zugegen und kann dies bestätigen.
Ebenso wurde mir erzählt, daß mündlich von Hr. XXXX zugesagt wurde, daß sowohl die Kernbohrung in der Küche als auch der Internetanschluss mit seiner Zustimmung installiert werden dürfen. Den Internetzugang lehnte er zunächst ab, hat aber zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung dafür gegeben.
Persönliche Anmerkung:
Ich bin überrascht, daß Herr XXXX beim AUSZUG die Wohnung sehr detailiert begutachtet und dokumentiert hat. Hier stellt sich die Frage warum er beim EINZUG dieser Sorgfalt NICHT nachgekommen ist. "
Was meinst du dazu?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Schnäggschje