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Neue Coronaregeln Frankreich ab 15.12.20

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Ralph:
Quelle: Info Traffic Bas-Rhin inkl. korrigierter deutscher Übersetzung von FB

Informations

Comme prévu, Jean Castex (Premier Ministre) a pris la parole ce soir concernant les mesures en place à partir du 15 décembre dans le cadre de la pandémie de #COVID19 :

Fin des attestations de déplacement en journée mais instauration d’un couvre entre 20h et 06h dès le mardi 15 décembre avec obligation de posséder une attestation de déplacement dans cette tranche horaire. Seule exception, le 24 décembre au soir.

Pas d'exception pour la soirée du Nouvel An, couvre-feu à partir 20h le 31 décembre.

Les déplacements entre les régions seront autorisés.

Les lieux culturels (cinémas, musées, théâtres, salles de spectacles...) resteront fermés au moins jusqu’au 7 janvier.

Les règles pour les lieux de culte ne seront pas revues à la hausse.

Pas de retour des supporters dans les stades avant janvier.

Comme par le passé, en cas de non-respect du couvre feu vous risquez une amende forfaitaire de 135€. Les contrôles seront renforcés pendant le couvre-feu.

Infos

Wie geplant hat Jean Castex (Premierminister) heute Abend zu den Maßnahmen gesprochen, die ab dem 15. Dezember im Rahmen der #COVID19-Pandemie ergriffen wurden:

Ende der Reisebescheinigungen tagsüber, aber ab Dienstag, den 15. Dezember, eine Ausgangssperre zwischen 20 und 06 Uhr mit Verpflichtung, eine Reisebescheinigung innerhalb dieser Zeit zu besitzen. Die einzige Ausnahme am 24. Dezember abends.

Keine Ausnahme für Silvesterabend, Ausgangssperre ab 20 Uhr am 31. Dezember.
Reisen zwischen den Regionen sind erlaubt.

Kulturstätten (Kinos, Museen, Theater, Shows usw.) bleiben mindestens bis zum 7. Januar geschlossen.

Die Regeln für die Kirchen/ Religionsversammlungen werden nicht nach oben korrigiert.

Keine Rückkehr von Fans in den Stadien vor Januar.

Wie in der Vergangenheit riskieren Sie bei Nichteinhaltung der Ausgangssperre eine Pauschalstrafe von 135 €. Die Kontrollen werden während der Ausgangssperre verstärkt.

Mat68:
Eine Frage hätte ich dazu.

Es gibt ja die Ausnahme für den 24. Dezember, da muss man nicht um 20 Uhr wieder zuhause sein. Wenn man jetzt z.B. Familie in Deutschland besucht, wann muss man dann wieder zuhause sein im Elsass? da die Ausnahmeregelung nach meinem Verständnis nur für den 24. Dezember gilt, muss man wohl wieder um 23.59 Uhr zuhause sein? So würde ich die Regelung verstehen.

Ralph:
die Antwort wird schwierig da ja in D auch Ausgangssperren eingeführt werden.
Also für F verstehe ich das so das die nächtliche Ausgangssperre für den 24.12. wegfällt. Die geht ja sonst von 20 - 6 Uhr.
Demnach müßtest Du offiziell am 25.12. um 20 uhr wieder zuhause  sein.
Aber wie gesagt - das wird wohl eher ein deutsches Problem.

Der Norden:
Moin Zusammen und einen schönen 3 Advent,
ich muss nun auch mal nachfragen ob jemand schon was weiss.
In D gilt ja ab Mittwoch auch der strengere Lockdown,dürfen die Fam Angehörigen an Weihnachten nach F? Wie sieht es anders herum aus ? Soll heissen darf ich von F nach D an Weihnachten?
Wünsche Euch allen Gesundheit und vorab ein frohes Fest.
PS ,LG an Ralph
Gruss
Micha

Mat68:

--- Zitat von: Ralph am 11. Dezember 2020, 20:46:35 ---die Antwort wird schwierig da ja in D auch Ausgangssperren eingeführt werden.
Also für F verstehe ich das so das die nächtliche Ausgangssperre für den 24.12. wegfällt. Die geht ja sonst von 20 - 6 Uhr.
Demnach müßtest Du offiziell am 25.12. um 20 uhr wieder zuhause  sein.
Aber wie gesagt - das wird wohl eher ein deutsches Problem.

--- Ende Zitat ---

In Baden-Württemberg gibt es eine Ausnahme für Weihnachten.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-verschaerfung-corona-auflagen-100.html#Weihnachten

Daher wäre nur noch die Frage, ob man am 24. Dezember noch vor Mitternacht wieder zurück zuhause in Frankreich sein muss.

Hier steht nur, dass in Frankreich die Ausgangssperre für den Abend des 24. Dezembers nicht gilt.
https://www.bfmtv.com/politique/couvre-feu-reveillon-de-noel-et-du-jour-de-l-an-ce-qu-a-annonce-jean-castex_AN-202012100290.html

Da kann man es in der Tat so interpretieren wie Du Ralph, dass die Sperre von 20 bis 6 Uhr einfach nicht greift oder eben nur für den 24, also bis Mitternacht. Wobei dieses Jahr wollen wir sowieso nicht so lange feiern, dann sollte man es wieder zurück schaffen bis Mitternacht.

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