Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: Ralph am 10. Dezember 2020, 22:28:27
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Quelle: Info Traffic Bas-Rhin inkl. korrigierter deutscher Übersetzung von FB
Informations
Comme prévu, Jean Castex (Premier Ministre) a pris la parole ce soir concernant les mesures en place à partir du 15 décembre dans le cadre de la pandémie de #COVID19 :
Fin des attestations de déplacement en journée mais instauration d’un couvre entre 20h et 06h dès le mardi 15 décembre avec obligation de posséder une attestation de déplacement dans cette tranche horaire. Seule exception, le 24 décembre au soir.
Pas d'exception pour la soirée du Nouvel An, couvre-feu à partir 20h le 31 décembre.
Les déplacements entre les régions seront autorisés.
Les lieux culturels (cinémas, musées, théâtres, salles de spectacles...) resteront fermés au moins jusqu’au 7 janvier.
Les règles pour les lieux de culte ne seront pas revues à la hausse.
Pas de retour des supporters dans les stades avant janvier.
Comme par le passé, en cas de non-respect du couvre feu vous risquez une amende forfaitaire de 135€. Les contrôles seront renforcés pendant le couvre-feu.
Infos
Wie geplant hat Jean Castex (Premierminister) heute Abend zu den Maßnahmen gesprochen, die ab dem 15. Dezember im Rahmen der #COVID19-Pandemie ergriffen wurden:
Ende der Reisebescheinigungen tagsüber, aber ab Dienstag, den 15. Dezember, eine Ausgangssperre zwischen 20 und 06 Uhr mit Verpflichtung, eine Reisebescheinigung innerhalb dieser Zeit zu besitzen. Die einzige Ausnahme am 24. Dezember abends.
Keine Ausnahme für Silvesterabend, Ausgangssperre ab 20 Uhr am 31. Dezember.
Reisen zwischen den Regionen sind erlaubt.
Kulturstätten (Kinos, Museen, Theater, Shows usw.) bleiben mindestens bis zum 7. Januar geschlossen.
Die Regeln für die Kirchen/ Religionsversammlungen werden nicht nach oben korrigiert.
Keine Rückkehr von Fans in den Stadien vor Januar.
Wie in der Vergangenheit riskieren Sie bei Nichteinhaltung der Ausgangssperre eine Pauschalstrafe von 135 €. Die Kontrollen werden während der Ausgangssperre verstärkt.
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Eine Frage hätte ich dazu.
Es gibt ja die Ausnahme für den 24. Dezember, da muss man nicht um 20 Uhr wieder zuhause sein. Wenn man jetzt z.B. Familie in Deutschland besucht, wann muss man dann wieder zuhause sein im Elsass? da die Ausnahmeregelung nach meinem Verständnis nur für den 24. Dezember gilt, muss man wohl wieder um 23.59 Uhr zuhause sein? So würde ich die Regelung verstehen.
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die Antwort wird schwierig da ja in D auch Ausgangssperren eingeführt werden.
Also für F verstehe ich das so das die nächtliche Ausgangssperre für den 24.12. wegfällt. Die geht ja sonst von 20 - 6 Uhr.
Demnach müßtest Du offiziell am 25.12. um 20 uhr wieder zuhause sein.
Aber wie gesagt - das wird wohl eher ein deutsches Problem.
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Moin Zusammen und einen schönen 3 Advent,
ich muss nun auch mal nachfragen ob jemand schon was weiss.
In D gilt ja ab Mittwoch auch der strengere Lockdown,dürfen die Fam Angehörigen an Weihnachten nach F? Wie sieht es anders herum aus ? Soll heissen darf ich von F nach D an Weihnachten?
Wünsche Euch allen Gesundheit und vorab ein frohes Fest.
PS ,LG an Ralph
Gruss
Micha
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die Antwort wird schwierig da ja in D auch Ausgangssperren eingeführt werden.
Also für F verstehe ich das so das die nächtliche Ausgangssperre für den 24.12. wegfällt. Die geht ja sonst von 20 - 6 Uhr.
Demnach müßtest Du offiziell am 25.12. um 20 uhr wieder zuhause sein.
Aber wie gesagt - das wird wohl eher ein deutsches Problem.
In Baden-Württemberg gibt es eine Ausnahme für Weihnachten.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-verschaerfung-corona-auflagen-100.html#Weihnachten
Daher wäre nur noch die Frage, ob man am 24. Dezember noch vor Mitternacht wieder zurück zuhause in Frankreich sein muss.
Hier steht nur, dass in Frankreich die Ausgangssperre für den Abend des 24. Dezembers nicht gilt.
https://www.bfmtv.com/politique/couvre-feu-reveillon-de-noel-et-du-jour-de-l-an-ce-qu-a-annonce-jean-castex_AN-202012100290.html
Da kann man es in der Tat so interpretieren wie Du Ralph, dass die Sperre von 20 bis 6 Uhr einfach nicht greift oder eben nur für den 24, also bis Mitternacht. Wobei dieses Jahr wollen wir sowieso nicht so lange feiern, dann sollte man es wieder zurück schaffen bis Mitternacht.
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PS ,LG an Ralph
Gruss
Micha
Danke - liebe Grüße zurück Micha.
Du darfst nach BaWü für max. 24 std. ohne in Quarantäne zu müssen.
Das gilt auch umgekehrt. Das soll wohl so bestehenbleiben lt. Ministerpräsident.
So mein Kenntnisstand.
Wenn Du dann noch die nächtliche Ausgangssperre hüben wie Drüben einhälst dürfte nix anbrennen.
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Hallo,
sind die 6 Personen die am 24.12 in F erlaubt sind nur eine Empfehlung (von der Nachbarin) oder Gesetz vom Bäcker)? Habe zwar schon im Netz gesucht, aber so genau nichts gefunden dazu.
Merci
Utz
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Die Nachbarin hat recht....
Auf der Seite https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus findest Du Antworten.
Les rassemblements de plus de 6 personnes sur la voie publique sont interdits à l’exception des manifestations revendicatives déclarées auprès des autorités préfectorales, des cérémonies funéraires ou encore des cérémonies patriotiques qui devront garantir le respect des mesures barrières.
Das ist das Gesetz. Allerdings ist Deine Wohnung ja kein öffentlicher Raum.
Deshalb ist es für den Privatbereich eine „Empfehlung“.
Siehe folgendes zum Silvester:
Y a-t-il une jauge préconisée pour fêter le Nouvel An chez soi ?
Comme pour toute réunion dans un domicile privé, il est recommandé de limiter le nombre de personnes à 6 adultes.
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Ich habe eben um 17:00 auf SWR die Nachricht gehört, dass der kleine Grenzverkehr zwischen
BaWü - F und BaWü - Schweiz eingeschränkt werden soll.
Im Netz finde ich nix. Wisst ihr etwas?
Nachtrag: Habe etwas gefunden:
https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/corona-bw-reisen-kleiner-grenzverkehr-schweiz-frankreich-baden-wuerttemberg-quarantaene-touristen-skifahren-ausflug-24-stunden-54022125.html
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Habe ich auch gerade gelesen, bei SWRAktuell / Südbaden. Es liest sich so, als würde das definitiv ab morgen kommen. Ziel: vermeiden, dass BaWü'er aus touristischen Gründen, oder zum Einkaufen nach F oder CH fahren. Das war ja abzusehen. Schon seit einigen Tagen haben Abgeordnete aus der Region Südbaden darüber gesprochen, dass die Grenzen "leider, leider" wohl wieder kontrolliert werden müssten. Deja-Vu?
Gruß Mathis
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Die Grenzen sollen NICHT geschlossen werden.
Kontrollen wäre nur durch die Bundespolizei möglich.
Es werden örtliche Kontrollen der Landespolizei geben, und das ganze soll ab Morgen greifen.
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Richtig, von einer Schließung wie z.B. mit UK war nicht die Rede. Aber auch im Frühjahr waren die Grenzen nicht völlig zu, nur stark kontrolliert. Ich traue der Bande nicht mehr, da die Zusicherungen immer nur eine Halbwertszeit von wenigen Tage haben.
Gruß Mathis
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Irgendwie merkwürdig...
In den verschiedenen Artikeln wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die 24h-Regel in beide Richtungen gestrichen wird, also dass man auch aus dem Elsass nicht mehr zum Einkaufen oder für touristische Zwecke nach Deutschland fahren darf, z. B. hier:
https://www.badische-zeitung.de/nun-also-doch-baden-wuerttemberg-schraenkt-den-grenzverkehr-ein
"Durch die Verschärfung der Regeln für den kleinen Grenzverkehr könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren oder im Elsass einkaufen noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg shoppen gehen."
oder hier...
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-schraenkt-grenzverkehr-ein-100.html
"Wer beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Ski-Ausflug in die Schweiz macht, muss danach ebenso zehn Tage in Quarantäne wie umgekehrt Schweizer oder Franzosen, die in Baden-Württemberg einkaufen."
Selbst in der Pressemitteilung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einschraenkung-der-24-stunden-regelung-in-grenzregionen/
heißt es:
"Gleiches gilt für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren."
Wenn man nun aber in die aktualisierte Quarantäneverordnung (22.12.2020) schaut, ist nur die Richtung BaWü -> F ausgeschlossen, aber nicht umgekehrt:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
"Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind,
- a Personen, die aus Grenzregionen gemäß der Anlage für bis zu 24 Stunden einreisen und in diesen Grenzregionen ihren Erst- oder Zweitwohnsitz haben oder
- b einreisen und sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Absatz 4 aufgehalten haben, sofern dies nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs geschieht"
Das liest sich für mich so, dass a für uns zutrifft und b für die Baden-Württemberger.
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Das liest sich für mich so, dass a für uns zutrifft und b für die Baden-Württemberger.
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Andererseits aber auch irgendwie logisch. Wie soll denn Baden-Württemberg eine zehntägige Quarantäne für Personen erzwingen, die im Elsass oder der Schweiz wohnen? Ich vermute es steht in der eigenen Pressemitteilung doch anders, weil es ihr Wunschdenken ist und um die eigene Bevölkerung ruhig zu halten (wie? die dürfen herkommen aber wir nicht rüberfahren?). Und die Medien lesen scheinbar nicht die Verordnung, sondern übernehmen einfach nur den Text der Pressemittelung.
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Wie soll denn Baden-Württemberg eine zehntägige Quarantäne für Personen erzwingen, die im Elsass oder der Schweiz wohnen?
Naja, sie könnten ja schon Bußgelder verhängen. Immerhin muss jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist und nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, eine Online - Einreisemeldung ausfüllen und sich direkt in Quarantäne begeben.
Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es genauso ist, wie du schreibst. Man will die Einkaufstouristen abschrecken, deswegen verbreitet man Halbwahrheiten.
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Naja, sie könnten ja schon Bußgelder verhängen. Immerhin muss jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist und nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, eine Online - Einreisemeldung ausfüllen und sich direkt in Quarantäne begeben.
Wenn sie Bußgelder verhängen wollen, müssen sie aber definitiv die Verordnung anders machen. Auf Grundlage einer Pressemitteilung werden Bußgelder rechtlich keinen Bestand haben.
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Ah, wenn man sich die pdf-Version der Quarantäne-Verordnung anschaut, und nicht die Webseite, dann liest es sich anders:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/201222_SM_CoronaVO_Einreise-Quarantaene.pdf
Da ist nämlich der Halbsatz "sofern dies nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs geschieht," nicht direkt hinter b, sondern in einem neuen Absatz, der sich dann wohl auf a und b bezieht.
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Ihr sprecht alle über BaWü. Was sagt denn RP dazu?
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Nun haben sie die Verordnung auf der Internetseite auch angepasst und einen Absatz eingefügt.
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wahrscheinlich liest von denen einer hier mit
Schöne Feiertage
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Schon gelesen?
Ausgangssperre ab dem 02.Januar 18:00 Uhr für einige Départements - u. anderen:
Meurthe-et-Moselle (54), lMeuse (55), Moselle (57), Haut-Rhin (68),
Bas-Rhin (67) ist nicht dabei.
Wünsche Euch einen guten Start ins neue Jahr
und bleibt Gesund.
Saarbrücker
01.01. 13:30
Haut_Rhin gehört jetzt nicht mehr dazu.
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Da hat 68 nochmal Glück gehabt.
:lach:
Allen Usern hier ein gutes neues Jahr und viel Gesundheit.