Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Behörden => Thema gestartet von: jk-fun am 24. Juli 2009, 19:32:48
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Ich habe die grenzgängerbescheinigung in der Firma ausfüllen lassen und möchte diese jetzt in Frankreich mit den benötigten Unterlagen beim Finanzamt einreichen.
Kann mir jemand die Anschrift des Finanzamtes in Forbach sagen?
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Hallo jk-fun,
CENTRE DES IMPOTS (TYPE C) FORBACH
1 RUE FELIX BARTH
BOITE POSTALE 50500
57609 FORBACH CEDEX
Wir waren vor einigen Wochen da und hatten wohl Pech, dass die Dame am Empfang einen schlechten Tag hatte. Sie meinte, dass wir Kopien von den Unterlagen (Abmeldung, Mietvertrag, Ausweis) bräuchten und auf meine Frage , ob sie vielleicht einen Kopierer im Haus hätten sagte sie nur, dass nicht weit weg ein Kopiercenter wäre :P
Naja, wir sind dann 2 Tage später mit den Kopien nochmal hin und alles hat gut geklappt (bei einer anderen Dame ;-)) Bei einem Arbeitskollegen von mir gab es diese Probleme nicht, da haben sie dort direkt alles kopiert.
Also vielleicht vorsichtshalber schonmal Kopien mitbringen. Oder hoffen, dass die Dame vom Empfang nicht mit dem falschen Fuß aufgestanden ist ;-)
Öffnungszeiten ab 9Uhr (weiss leider nicht mehr bis wann :anixwissen:)
Viele Grüße
Ch'ti
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:winkerwinker: Vielen Dank für die exakte Anschrift und die Tipps. Ist halt nicht immer so leicht mit dem berühmten"Leben wie Gott in Frankreich" :D :D :D
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Welche Bescheinungen braucht man da?
Und wo bekommt man sie?
Gruß
Wolfgang
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Ich hab´ dir mal das Formular angehängt.
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:doppeld:
Hey Vielen dank für das Formular
Ich habe mir mal 3 stück davon besorgt.
Gestern habe ich einen Mietvertrag unterschrieben
wie geht es jetzt weiter?
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Glückwunsch zum Mietvertrag!
Schau doch einfach mal ins Wiki und durchsuche das Forum nach deinen noch offenen Fragen.
Die Fragen die du hast wurden hier bestimmt schon öfter beantwortet!
Grüße
Bianca
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Kann man das Formular auch irgendwo hier im Netz ausfüllen?
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Hallo Woalbre,
du musst mal auf der Homepage von dem Finanzamt suchen welches zuständig für deinen Arbeitgeber ist. Dort habe ich eine pdf-Datei gefunden (Formular N° 5011) welche man auch ausfüllen konnte.
mfg
Timo
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kann mir jemand den genaue Abfolge erklären zwecks der Grenzgängerbescheinigung ?
Ich hab die Grenzgängerbescheinigung in 3 facher Ausführung von meinem AG ausfüllen lassen, was benötige ich noch alles für das frz. Finanzamt ?
Abmeldebestätigung und Mietvertrag für Frankreich ??
wäre nett wenn mir das jmd beantworten könnte
MFG
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du gehst mit den 3 Ausfertigungen auf das frz. Finanzamt . Dort wird ein Exemplar einbehalten und die anderen abgestempelt . Davon schickst du eins an das dt.Finanzamt und behälst eins für dich .
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Und das frz. Finanzamt möchte sonst keine Bescheinigungen von mir haben ?? brauch ich da eigentlich nen Termin auf dem frz Finanzamt ? oder kann ich da einfach so reinplatzen ?
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Termin braucht man nicht . In Saint-Avold muss man eine Nummer ziehen und warten bis man dran ist . Kannst , falls vorhanden , eine Rechnung mitnehmen .
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ich denke ja mal das, dass auch dem Finanzamt in Forbach genau so sein wird, mit nummer ziehen ;-) weisst du zufällig ob da jemand Deutsch spricht, denn leider ist mein frz noch nicht Alltagstauglich
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kann dir nicht sagen , ob man dort deutsch spricht , gehe aber davon aus . Würde aber trotzdem versuchen es erst mal auf französisch zu probieren , da das besser ankommt . In der Regel wir dir dann sowieso auf deutsch geantwortet .
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Ich habe dieses Jahr (letzten Montag) zum ersten Mal die Gehaltsbescheinigung vom Dezember
(da stehen bei uns in der Fussnote die Auflaufwerte drin) beim franz. FA mit abgeben muessen.
Laut meinem Arbeitgeber muss ich diese auch beim deutschen FA mit abgeben.
Auf dem franz. FA hatte die sich gefreut, dass ich den alten Steuerbescheid mit dabei hatte,
so musste sie, weiss nicht genau was, nicht raussuchen. Sie hat sich sogar extra bedankt,
auf Elsaessisch: "des machts eufacher".
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Schicks doch einfach mit der Post hin, ne Woche später hast Dus wieder. Machen wir seit ewig so.
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Hello, ich hab die Grenzgängerbescheinigung nicht auf dem dt. FA abgeben müssen. Wozu? :winkerwinker:
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mir wurde gesagt das ich eine wieder bei meinem AG abgeben soll, der wiederrum wird die Bescheinigung mit Antrag auf Steuerfreistellung ans dt. Finanzamt senden, ansonsten weiss ja der AG nicht ob er die Lohnsteuer berechnen muss oder nicht
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mir wurde gesagt das ich eine wieder bei meinem AG abgeben soll, der wiederrum wird die Bescheinigung mit Antrag auf Steuerfreistellung ans dt. Finanzamt senden, ansonsten weiss ja der AG nicht ob er die Lohnsteuer berechnen muss oder nicht
Bei mir sieht das Prozedere immer folgendermaßen aus:
Ich fülle Teil "I" aus und schicke es an meinen Arbeitgeber, der dann Teil "II" ausfüllt. Dann bekomme ich alle drei Exemplare zurück und gehe damit zum französischen Finanzamt. Die füllen dort ohne Termin den Teil "III" aus und behalten eine Ausfertigung. Eine Ausfertigung schicke ich dann an meiner Arbeitgeber, welcher diese dann an das Betriebsstättenfinanzamt weiterschickt und eine Ausfertigung behalte ich für mich.
Da das deutsche Finanzamt als Grundlage zur Freistellungsbescheinigung von der deutschen Lohnsteuer die Grenzgängerbescheinigung braucht, muss natürlich sehr wohl eine Ausfertigung über den Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet werden.
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Hello, ich hab die Grenzgängerbescheinigung nicht auf dem dt. FA abgeben müssen. Wozu? :winkerwinker:
Also auf dem "Durchschlag2" steht "Ausfertigung fuer die deutsche Steuerbehoerde"
Der Arbeitgeber ueberweist ja die Steuern je Steuer-ID, und da gibt es ja welche die kommen mit Null, und da muss
das FA.de schon wissen warum - oder?
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Steht doch alles auf der letzten Seite und ist seit zig Jahren unverändert:
spät. alle 3 Jahre oder bei AG-Wechsel alle 3 Ausfertigungen ausfüllen und vom AG ergänzen lassen. Alle 3 abs FA in F, 2 kommen zurück, 1 behalten und das verbleibende ans für den AG zuständige dt. FA senden. Von dort bekommt der AG einen Freistellungsbescheid und erst (!!!) dann kann der AG von der Abführung der Lohnsteuer ans dt. FA absehen. Kopie dieses Bescheids geben lassen und rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre einen neuen Antrag stellen. Rechtzeitig ist >= 1 Monat.
Noch Probleme offen?
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Ja genau, mein Arbeitgeber hat die Grenzgängerbescheinigung von mir bekommen, mehr musste ich nicht machen. :winkerwinker:
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ja genau, mein AG wollte die Bescheinigung auch wieder haben, auf der LGA haben sie zu mir gesagt das sie das ans deutsche Finanzamt weiterleiten
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spät. alle 3 Jahre
3 Jahre ist auch relativ. Wir wohnen jetzt ueber 14 Jahren im Elsass, und die erste habe ich gemacht nach dem Zuzug.
Die naechste 1 Jahr spaeter. Dann hatte ich es schon fast vergessen, die naechste kam nach fast 8 Jahren,
und nun die naechste dieses Jahr.
Ich hatte die Diskussion von hier noch im Kopf und habe die wirklich sehr nette Dame im Finanzamt gefragt was den
so der Rhytmus sei. Antwort: Normal waeren 3 Jahre, manche machen es jaehrlich, und wieder andere lassen
sich viel Zeit, selbst 10 Jahre kaemen immer mal wieder vor.
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Lass Dir vom AG den Freistellungsbescheid geben, da steht ein Gültigkeitsdatum drauf. Danach muss der AG dt. Lohnsteuer abführen. Wenn ers nicht tut -> Steuerhinterziehung.
Da gibts eigentlich nix zu diskutieren oder auszulegen. Wenn Du bisher keine Probleme damit hattest, Glück gehabt.
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Wenn Du bisher keine Probleme damit hattest, Glück gehabt.
Meinst du an der Stelle den Arbeitnehmer?
Ich habe bisher immer die Aufforderung vom AG bekommen. Muss ich mich selbst darum kuemmern?
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Ich würde schon sagen, dass die korrekte Zahlung von Lohnsteuer Aufgabe des AN ist. Du bist der Steuerpflichtige, in D wird die Aufgabe nur idR von AG durchgeführt. In anderen Ländern - siehe F - ist es gänzlich AN-Sache.
Wenn Dein AG Dich auffordert, macht er einen guten Job!
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Ich habe mich bisher schon immer selbst um die neue Grenzgängerbescheinigung gekümmert und werde dies auch in Zukunft tun. Es liegt doch in meinem Interesse, dass ich von der deutschen Lohnsteuer freigestellt werde.
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Gut das wir mal drueber sprechen.
Allerdings steht im Abschnitt 5 der Beiblattes folgendes:
Die Freistellungsbescheinigung wird im allgemeinen fuer 3 Jahre erteilt, wenn der Arbeitgeber nicht gewechelt wird.
Im "Allgemeinen" bedeutet fuer mich mehr ein Kann als ein Muss, auf jeden Fall ist es nicht zwingend - Wir haben doch Anwaelte hier. Was meinen die dazu?
Weiter steht da:
Der Grenzgaenger laesst sich jedoch jaehrlich die Angaben im Abschnitt II der ersten Ausfertigung des Vordruckes vom Arbeitgeber bestaetigen und legt sie dem fuer ihn in Frankreich zustaendigen Chef de centre des impots vor
Das habe ich noch nie gemacht, oder gibt es da eine Alternative dazu? Kann man das auch anders erfuellen? oder wird das mit der Steuererklaerung implizit erledigt?
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Matthias, bitte schau auf Deinen Freistellungsbescheid. Dort steht '.. gültig bis xx'. Heisst, danach ist Dein AG nicht mehr berechtigt, die Lohnsteuer nicht in D abzuführen, egal, ob Du noch in F wohnst. Punkt.
Wenn Du durchs Forum suchst, ich hab vor Jahren mal einen Scan eines solchen Bescheids gepostet.
Warum wehrst Du Dich so gegen das Prozedere? Ich hab mir schon vor Jahren das Formular als pdf runtergeladen, am Rechner ausgefüllt und muss es jetzt nur nich ausdrucken, vom AG bestätigen lassen und verschicken. Es ist kein grosser Aufwand.
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Ergänzung:
die jährliche Vorlage will niemand haben. Die Franzosen freuen sich über Deine Zahlung, die dt. Steuerbehörden musst Du zufrieden stellen, die haben ein Auge drauf...
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Hallo Dirk,
vollkommen falsch verstanden. Ich wehre mich nicht, mir geht es mehr um Optimierung :pfeif:
(ich trags mir nun aufgrund der Diskussion in mein PIM zur Wiedervorlage in 3 Jahren ein - aber verstehen, und vorallem RICHTIG, will ich es trotzdem)
Also ich habe mir, da in BW arbeitend, diesen Bescheid runtergeladen:
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
Da steht NICHTS von einem Gueltigkeitsdatum. Auch auf meinem ausgefuellten, durch den Arbeitgeber abgestempelten, durch das franz.Fa abgestempelten Bescheid steht nix von einer Gueltigkeit.
Und ich habe auch noch nie was von meinem deutschen FA geschickt bekommen, wo eine Gueltigkeit draufsteht. Mal eine deutsche Steuernummer, sonst hoere und sehe ich nix von denen.
Ich bezahle auch in .de keine Steuern, da ist noch nie was abgezogen worden seit wir hier wohnen.
Ich bekomme mal immer wieder in hoechst unregelmaessigen Abstaenden, wie bereits gepostet, von meinem AG ein Mail mit dem o.a. Link mit dem Hinweis - fuell doch mal aus.
Wie gesagt wohne schon fast ewig hier. Ich hatte es nicht anders gelernt.
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Dann habe ich Dich falsch verstanden, sorry.
Das Formular ist korrekt, aber es ist der Antrag, nicht der Bescheid.
Den Bescheid bekommt nach Abgabe des Anteags beim dt . FA nur Dein AG! Dort kannst Du Dir ne Kopie holen.
Der Bescheid sieht so aus:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=872;image
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Ralph, nein, das ist in D nicht so. In D muss der AG per Gesetz die Lohnsteuer von abhängige Beschäftigten abführen (die Kirchensteuer im Übrigen auch), deshalb bekommt auch immer der AG den Freistellungsbescheid, er stellt im Sinne des Wortes von dieser Abführung frei.
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Dann habe ich Dich falsch verstanden, sorry.
Das Formular ist korrekt, aber es ist der Antrag, nicht der Bescheid.
Den Bescheid bekommt nach Abgabe des Anteags beim dt . FA nur Dein AG! Dort kannst Du Dir ne Kopie holen.
Der Bescheid sieht so aus:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=872;image
Super Danke - jetzt isses klar. Diesen Bescheid (auch wenn er winzigklein war und kaum zu lesen) habe ich noch NIE bekommen, deshalb weiss ich auch nichts von einem Gueltigkeitsdatum.
Aber um auch ein anders Zitat von dir zurueckzukommen:
Ich würde schon sagen, dass die korrekte Zahlung von Lohnsteuer Aufgabe des AN ist. Du bist der Steuerpflichtige, in D wird die Aufgabe nur idR von AG durchgeführt. In anderen Ländern - siehe F - ist es gänzlich AN-Sache.
Wenn Dein AG Dich auffordert, macht er einen guten Job!
Ich kann dein Argument nach vollziehen und es ist schluessig fuer mich, aber trotzdem,
- ich soll auf ein Datum achten das ich nicht kenne,
- von einem Bescheid der NUR meinem Arbeitgeber zugeschickt wird,
- von dem ich nur durch dieses tolle Forum :respekt: (muss auch mal sein) erfahre,
hier ist doch die Prozesskette nicht geschlossen, oder sehe ich das falsch?
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Na ja Matthias,
Du hast schon recht, aber es prallen hier 2 Steuersysteme aufeinander, zumindest was die Grenzgänger betrifft. In D hat man es dem AG aufgebrummt, in F dem AN. Und da hängen die Grenzgänger irgendwo dazwischen.
Im eigenen Interesse kann ich nur empfehlen, sich selbst drum zu kümmern und sich eine Kopie des Bescheids im Personalbüro zu holen und rechtzeitig den Antrag erneut zu stellen, so 1-2 Monate vor Ablauf. Am Ende bist Du es nämlich dann, für den das Rudern anfängt, nicht Dein AG ;)
Hab den Bescheid nochmal lesbarer angehängt:
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Na ja Matthias,
Du hast schon recht, aber es prallen hier 2 Steuersysteme aufeinander, zumindest was die Grenzgänger betrifft. In D hat man es dem AG aufgebrummt, in F dem AN. Und da hängen die Grenzgänger irgendwo dazwischen.
Umso besser, das wir darueber diskutiert haben. Wir wohnen schon so viele Jahre hier (und geniesen es) und haben das nicht gewusst. Jede/Jeder neue hier im Forum kann sich nun schlau lesen.
Es bleibt mir nur, auch wenn ich mich wiederhole: Das Forum ist klasse: :respekt:
Im eigenen Interesse kann ich nur empfehlen, sich selbst drum zu kümmern und sich eine Kopie des Bescheids im Personalbüro zu holen und rechtzeitig den Antrag erneut zu stellen, so 1-2 Monate vor Ablauf. Am Ende bist Du es nämlich dann, für den das Rudern anfängt, nicht Dein AG ;)
das werde ich auf jeden Fall tun, auch wenn es die vielen Jahre bisher gut ging. Aber wie heisst es so schoen: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
Regeltermin im PIM und gut is - so einfach kann das sein :zwinkern:
Hab den Bescheid nochmal lesbarer angehängt:
Vielen Dank, nun kann ich als Altersichtige das auch lesen col - Generell: Danke an den Admin/MOD - gute Arbeit
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Hallo ich hatte eben ein Telefonat mit meiner Personalabteilung.
Ich hatte bei meiner Personalabteilung angefragt, ob eine Kopie des Bescheides haben kann.
Antwort: Ich kann nicht!
Beguendung: Meine Firma hat eine Pauschalregelung mit dem Finanzamt. Meine Firma pflegt und hegt die Grenzgaenger und kuemmert sich drum, dass die Steuern NICHT in .de abgefuehrt werden.
Meine Firma pflegt die Liste der Grenzgaenger und gibt deshalb den Antrag auch nicht an das Finanzamt weiter sondern archiviert ihn intern, falls das Finanzamt mal pruefen will.
Da sie nichts ans Finanzamt weitergeben, kommt auch kein Individueller Bescheid zurueck, und damit koennen sie mir auch nichts schicken.
Auch habe ich den Hinweis bekommen, ich soll NICHTS vorab an Antraegen schicken, sondern warten bis mich meine Persa auffordert diesen Grenzgaenger-Antrag wieder einmal auszufuellen.
Vielleicht ist es auch deshalb bei mir anders, weil meine Firma etwas groesser ist und sie deshalb scheinbar in der Lage sind mit den Finanzbehoerden Sondervereinbarungen abzuschliessen.
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ja, das kann gut sein bei Grösseren wie Mercedes/Bosch/Siemens etc, wo eine grössere Anzahl Grenzgänger beschäftigt ist.
Aber dann ists doch prima! Wenn alles klappt, dann hast Du ne Sorge weniger.
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Hallohalo,
ich wohne Seit 1.9 in Frankreich meine Freundinn wohnte schon hier, war heute mir ihr auf dem Finanzamt für meine Grenzgängerbescheinigung ausfüllen zu lassen und mich anzumelden. Da sagte die uns das ich erst 1 Jahr hier wohnen muss bevor das geht und ich solange in DE Steuern bezahle und die dann zurück bekomme. Aber Leute in der Firma bei uns und auch hier im Forum bekommen die ja direkt abgestempelt.
Haben wir da irgendwas falsch gemacht?
Normal hätte ich ja nun die 3 Blätter abgestempelt bekommen einen beim Arbeitgeber abgegeben und hätte dann nächstes Jahr in Frankreich steuern bezahlt... :xc:
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Das klingt ja seltsam....
Ich würde das vom dt. AG ausgefüllte Formular per Post ans fr. FA schicken. Die schickens dann gestempelt an Dich zurück.
Das die Franzosen kein Geld wollen, hmmm...,
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mich hat es auch verwundert.. aber wir haben auch gesagt das es um eine Anmeldung geht. Evtl hat Sie sich das deshalb nicht mehr richtig angeschaut
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aber eigentlich mehr verärgert da wir nun von Villing nach Metz gefahren sind umsonst...-.-
wussten nicht genau ob wir auch woanders hinkönnen
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per Post! Man muss nicht persönlich hin.
Kann eigentlich nur ne Verwechslung im Thema sein.
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Ja werd es dann wohl so machen.
Wollte eigentlich diesen Monat keine deutsche Steuer mehr zahlen, so dauerts nun wohl dann bis in den nächsten, deshalb bin ich hingefahren.
Hab angst, das dies ein Riesenzirkus wird bis ich die deutschen Steuern von diesem Monat zurückbekomme.
Danke für die schnelle Antwort
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Wollte eigentlich diesen Monat keine deutsche Steuer mehr zahlen, so dauerts nun wohl dann bis in den nächsten, deshalb bin ich hingefahren.
Wollen? Du zahlst solange in D Steuern, bis Deinem AG der entsprechende Freistellungsbescheid vorliegt. Wann genau Du umgezogen bist ist dabei sekundär.
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Akapella, das ist komisch. Bei uns wurde die Grenzgängerbescheinigung vom AG und Finanzbehörde in F jeweils vor Arbeitsbeginn abgestempelt.
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Ich arbeite ja weiterhin bei Ford, durch die Bescheinigung bin ich ja nur von den deutschen Steuern befreit.
Vom AG hab ich die Bescheinigung schon ausgeüllt es hätte nur der Stempel des französischen Finanzamtes gefehlt.
War heute noch beim Betriebsrat und der meinte ich soll morgen nochmal hinfahren.
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Es stimmt nicht, was Du scheibst.
Dein deutscher Arbeitgeber ist vom Abführen Deiner Lohnsteuer an das deutsche Finanzamt befreit, wenn er vom dt. Finanzamt den Freustellungsbescheid erhalten hat. Erst dann! In D zahlt der AG die Lohnsteuer, in F (noch) der AN. Ergo wird in D der AG befreit und nicht der AN!
Das dt. Finanzamt stellt diesen Bescheid aus und sendet ihn (nur!) an Deinen Arbeitgeber, wenn Du Grenzgänger im Sinne des DBA bist und der Antrag abgestempelt vom AG und franz. FA beim dt. FA vorliegt.
deshalb immer 3 Ratschläge:
1. kümmere Dich selber drum und lass es nicht Dritte machen (nicht Deine Personalabteilung)
2. schicke den vom franz. FA abgestempelten Antrag *selber* an das für Deinen AG zuständige dt. Finanzamt
3. frage 2-3 Wochen später bei Deiner Personalabteilung nach, ob der Bescheid vom dt. FA vorliegt. Lass Dir eine Kopie geben.
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das Lohnbüro hat mich heute schon angeschrieben wann ich den Abgestempelten Grenzgängerbescheid bringe um von den Lohnsteuern befreit zu werden. Soll Freitag morgen nach der Schicht mal zu denen kommen.
Werde am Donnerstag mittag nochmal nach Metz fahren hoffe das klappt diesmal.
Und gib den dann Freitag morgen direkt ab, da hier jede menge Grenzgänger arbeiten denke ich ja mal das sollte vom Arbeitgeber her klappen.
Danke nochmals für die schnellen Antworten.
Werde mir aber auf jeden Fall eine Kopie geben lassen.
Dauert das 2-3 Wochen bis der Arbeitgeber das Papier zurück bekommt Oo?
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bist du sicher, dass du überhaupt nach Metz musst? Gibt es kein Finanzamt in Bouzonville und Umgebung?
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sicher nicht, aber hab mal beim BR nachgefragt der hat sich erkundigt und auch gemeint ich müsse nach Metz, Bouzonville hat keins.
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Ich hätte einen Nachbarn gefragt, wo die bei Steuerfragen hingehen.
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In F ist Metz für SLS zuständig, was den Grenzgängerbescheid angeht.
Frage aber mal nach, ob das FA in SLS oder eher das FA in Kölle (Hauptsitz von Ford?!) in D für die in der Regel auf drei Jahre befristete Befreiung zuständig ist.
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Also ich arbeite auch in Saarlouis und für mich ist Saint Avold zuständig.
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Ups - hat mit dem Wohnort zu tun. Zumindest für Raum Boulay, Bouzonville ist Metz zuständig. Allerdings gehört Waldwisse schon wieder zu Thionville.
Was das FA in D angeht - Arbeitgeber fragen