Grenzgaenger Forum

Umfrage

Wo ist das zuständige Finanzamt für Oeting/Forbach?

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Stimmen insgesamt: 0

Umfrage geschlossen: 03. August 2009, 19:32:48

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 46896 mal)

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banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #30 am: 05. April 2014, 16:50:00 »
Matthias, bitte schau auf Deinen Freistellungsbescheid. Dort steht '.. gültig bis xx'. Heisst, danach ist Dein AG nicht mehr berechtigt, die Lohnsteuer nicht in D abzuführen, egal, ob Du noch in F wohnst. Punkt.
Wenn Du durchs Forum suchst, ich hab vor Jahren mal einen Scan eines solchen Bescheids gepostet.

Warum wehrst Du Dich so gegen das Prozedere? Ich hab mir schon vor Jahren das Formular als pdf runtergeladen, am Rechner ausgefüllt und muss es jetzt nur nich ausdrucken, vom AG bestätigen lassen und verschicken. Es ist kein grosser Aufwand.

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #31 am: 05. April 2014, 16:52:07 »
Ergänzung:
die jährliche Vorlage will niemand haben. Die Franzosen freuen sich über Deine Zahlung, die dt. Steuerbehörden musst Du zufrieden stellen, die haben ein Auge drauf...

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #32 am: 05. April 2014, 17:03:37 »
Hallo Dirk,
vollkommen falsch verstanden. Ich wehre mich nicht, mir geht es mehr um Optimierung :pfeif:
(ich trags mir nun aufgrund der Diskussion in mein PIM zur Wiedervorlage in 3 Jahren ein - aber verstehen, und vorallem RICHTIG, will ich es trotzdem)

Also ich habe mir, da in BW arbeitend, diesen Bescheid runtergeladen:
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/pb/site/pbs-bw/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/fo/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf
Da steht NICHTS von einem Gueltigkeitsdatum. Auch auf meinem ausgefuellten, durch den Arbeitgeber abgestempelten, durch das franz.Fa abgestempelten Bescheid steht nix von einer Gueltigkeit.
Und ich habe auch noch nie was von meinem deutschen FA geschickt bekommen, wo eine Gueltigkeit draufsteht. Mal eine deutsche Steuernummer, sonst hoere und sehe ich nix von denen.
Ich bezahle auch in .de keine Steuern, da ist noch nie was abgezogen worden seit wir hier wohnen.
Ich bekomme mal immer wieder in hoechst unregelmaessigen Abstaenden, wie bereits gepostet, von meinem AG ein Mail mit dem o.a. Link mit dem Hinweis - fuell doch mal aus.
Wie gesagt wohne schon fast ewig hier. Ich hatte es nicht anders gelernt.
 
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #33 am: 05. April 2014, 17:11:14 »
Dann habe ich Dich falsch verstanden, sorry.
Das Formular ist korrekt, aber es ist der Antrag, nicht der Bescheid.
Den Bescheid bekommt nach Abgabe des Anteags beim dt . FA nur Dein AG! Dort kannst Du Dir ne Kopie holen.
Der Bescheid sieht so aus:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=872;image

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #34 am: 05. April 2014, 18:20:14 »
Ralph, nein, das ist in D nicht so. In D muss der AG per Gesetz die Lohnsteuer von abhängige Beschäftigten abführen (die Kirchensteuer im Übrigen auch), deshalb bekommt auch immer der AG den Freistellungsbescheid, er stellt im Sinne des Wortes von dieser Abführung frei.

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #35 am: 06. April 2014, 08:59:05 »
Dann habe ich Dich falsch verstanden, sorry.
Das Formular ist korrekt, aber es ist der Antrag, nicht der Bescheid.
Den Bescheid bekommt nach Abgabe des Anteags beim dt . FA nur Dein AG! Dort kannst Du Dir ne Kopie holen.
Der Bescheid sieht so aus:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=4247.0;attach=872;image
Super Danke - jetzt isses klar. Diesen Bescheid (auch wenn er winzigklein war und kaum zu lesen) habe ich noch NIE bekommen, deshalb weiss ich auch nichts von einem Gueltigkeitsdatum.

Aber um auch ein anders Zitat von dir zurueckzukommen:
Ich würde schon sagen, dass die korrekte Zahlung von Lohnsteuer Aufgabe des AN ist. Du bist der Steuerpflichtige, in D wird die Aufgabe nur idR von AG durchgeführt. In anderen Ländern - siehe F - ist es gänzlich AN-Sache.
Wenn Dein AG Dich auffordert, macht er einen guten Job!
Ich kann dein Argument nach vollziehen und es ist schluessig fuer mich, aber trotzdem,
- ich soll auf ein Datum achten das ich nicht kenne,
- von einem Bescheid der NUR meinem Arbeitgeber zugeschickt wird,
- von dem ich nur durch dieses tolle Forum :respekt: (muss auch mal sein) erfahre,
hier ist doch die Prozesskette nicht geschlossen, oder sehe ich das falsch?

gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #36 am: 06. April 2014, 11:11:58 »
Na ja Matthias,
Du hast schon recht, aber es prallen hier 2 Steuersysteme aufeinander, zumindest was die Grenzgänger betrifft. In D hat man es dem AG aufgebrummt, in F dem AN. Und da hängen die Grenzgänger irgendwo dazwischen.

Im eigenen Interesse kann ich nur empfehlen, sich selbst drum zu kümmern und sich eine Kopie des Bescheids im Personalbüro zu holen und rechtzeitig den Antrag erneut zu stellen, so 1-2 Monate vor Ablauf. Am Ende bist Du es nämlich dann, für den das Rudern anfängt, nicht Dein AG  ;)

Hab den Bescheid nochmal lesbarer angehängt:


« Letzte Änderung: 06. April 2014, 11:15:14 von -Dirk- »

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #37 am: 06. April 2014, 16:06:16 »
Na ja Matthias,
Du hast schon recht, aber es prallen hier 2 Steuersysteme aufeinander, zumindest was die Grenzgänger betrifft. In D hat man es dem AG aufgebrummt, in F dem AN. Und da hängen die Grenzgänger irgendwo dazwischen.
Umso besser, das wir darueber diskutiert haben. Wir wohnen schon so viele Jahre hier (und geniesen es) und haben das nicht gewusst. Jede/Jeder neue hier im Forum kann sich nun schlau lesen.
Es bleibt mir nur, auch wenn ich mich wiederhole: Das Forum ist klasse:  :respekt:

Im eigenen Interesse kann ich nur empfehlen, sich selbst drum zu kümmern und sich eine Kopie des Bescheids im Personalbüro zu holen und rechtzeitig den Antrag erneut zu stellen, so 1-2 Monate vor Ablauf. Am Ende bist Du es nämlich dann, für den das Rudern anfängt, nicht Dein AG  ;)
das werde ich auf jeden Fall tun, auch wenn es die vielen Jahre bisher gut ging. Aber wie heisst es so schoen: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
Regeltermin im PIM und gut is - so einfach kann das sein  :zwinkern:

Hab den Bescheid nochmal lesbarer angehängt:
Vielen Dank, nun kann ich als Altersichtige das auch lesen col - Generell: Danke an den Admin/MOD - gute Arbeit
gruss Matthias

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #38 am: 22. April 2014, 12:31:40 »
Hallo ich hatte eben ein Telefonat mit meiner Personalabteilung.
Ich hatte bei meiner Personalabteilung angefragt, ob eine Kopie des Bescheides haben kann.
Antwort: Ich kann nicht!
Beguendung: Meine Firma hat eine Pauschalregelung mit dem Finanzamt. Meine Firma pflegt und hegt die Grenzgaenger und kuemmert sich drum, dass die Steuern NICHT in .de abgefuehrt werden.
Meine Firma pflegt die Liste der Grenzgaenger und gibt deshalb den Antrag auch nicht an das Finanzamt weiter sondern archiviert ihn intern, falls das Finanzamt mal pruefen will.
Da sie nichts ans Finanzamt weitergeben, kommt auch kein Individueller Bescheid zurueck, und damit koennen sie mir auch nichts schicken.
Auch habe ich den Hinweis bekommen, ich soll NICHTS vorab an Antraegen schicken, sondern warten bis mich meine Persa auffordert diesen Grenzgaenger-Antrag wieder einmal auszufuellen.
Vielleicht ist es auch deshalb bei mir anders, weil meine Firma etwas groesser ist und sie deshalb scheinbar in der Lage sind mit den Finanzbehoerden Sondervereinbarungen abzuschliessen.
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #39 am: 22. April 2014, 12:40:31 »
ja, das kann gut sein bei Grösseren wie Mercedes/Bosch/Siemens etc, wo eine grössere Anzahl Grenzgänger beschäftigt ist.
Aber dann ists doch prima! Wenn alles klappt, dann hast Du ne Sorge weniger.

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #40 am: 07. September 2015, 19:06:16 »
Hallohalo,

ich wohne Seit 1.9 in Frankreich meine Freundinn wohnte schon hier, war heute mir ihr auf dem Finanzamt für meine Grenzgängerbescheinigung ausfüllen zu lassen und mich anzumelden. Da sagte die uns das ich erst 1 Jahr hier wohnen muss bevor das geht und ich solange in DE Steuern bezahle und die dann zurück bekomme. Aber Leute in der Firma bei uns und auch hier im Forum bekommen die ja direkt abgestempelt.

Haben wir da irgendwas falsch gemacht?

Normal hätte ich ja nun die 3 Blätter abgestempelt bekommen einen beim Arbeitgeber abgegeben und hätte dann nächstes Jahr in Frankreich steuern bezahlt... :xc:

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #41 am: 07. September 2015, 19:12:05 »
Das klingt ja seltsam....
Ich würde das vom dt. AG ausgefüllte Formular per Post ans fr. FA schicken. Die schickens dann gestempelt an Dich zurück.
Das die Franzosen kein Geld wollen, hmmm...,

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #42 am: 07. September 2015, 19:19:50 »
mich hat es auch verwundert.. aber wir haben auch gesagt das es um eine Anmeldung geht. Evtl hat Sie sich das deshalb nicht mehr richtig angeschaut

Offline Akapella81

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #43 am: 07. September 2015, 19:21:09 »
aber eigentlich mehr verärgert da wir nun von Villing nach Metz gefahren sind umsonst...-.-
wussten nicht genau ob wir auch woanders hinkönnen

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #44 am: 07. September 2015, 19:37:22 »
per Post! Man muss nicht persönlich hin.
Kann eigentlich nur ne Verwechslung im Thema sein.