Grenzgaenger Forum

Umfrage

Wo ist das zuständige Finanzamt für Oeting/Forbach?

ja
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nein
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Stimmen insgesamt: 0

Umfrage geschlossen: 03. August 2009, 19:32:48

Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 46899 mal)

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Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #15 am: 04. April 2014, 17:11:54 »
Ich habe dieses Jahr (letzten Montag) zum ersten Mal die Gehaltsbescheinigung vom Dezember
(da stehen bei uns in der Fussnote die Auflaufwerte drin) beim franz. FA mit abgeben muessen.
Laut meinem Arbeitgeber muss ich diese auch beim deutschen FA mit abgeben.

Auf dem franz. FA hatte die sich gefreut, dass ich den alten Steuerbescheid mit dabei hatte,
so musste sie, weiss nicht genau was, nicht raussuchen. Sie hat sich sogar extra bedankt,
auf Elsaessisch: "des machts eufacher".
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #16 am: 04. April 2014, 22:10:07 »
Schicks doch einfach mit der Post hin, ne Woche später hast Dus wieder. Machen wir seit ewig so.

Offline Alice

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #17 am: 04. April 2014, 23:42:55 »
Hello, ich hab die Grenzgängerbescheinigung nicht auf dem dt. FA abgeben müssen. Wozu?  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Auswanderer86

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #18 am: 05. April 2014, 02:01:44 »
mir wurde gesagt das ich eine wieder bei meinem AG abgeben soll, der wiederrum wird die Bescheinigung mit Antrag auf Steuerfreistellung ans dt. Finanzamt senden, ansonsten weiss ja der AG nicht ob er die Lohnsteuer berechnen muss oder nicht

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #19 am: 05. April 2014, 07:09:17 »
mir wurde gesagt das ich eine wieder bei meinem AG abgeben soll, der wiederrum wird die Bescheinigung mit Antrag auf Steuerfreistellung ans dt. Finanzamt senden, ansonsten weiss ja der AG nicht ob er die Lohnsteuer berechnen muss oder nicht

Bei mir sieht das Prozedere immer folgendermaßen aus:

Ich fülle Teil "I" aus und schicke es an meinen Arbeitgeber, der dann Teil "II" ausfüllt. Dann bekomme ich alle drei Exemplare zurück und gehe damit zum französischen Finanzamt. Die füllen dort ohne Termin den Teil "III" aus und behalten eine Ausfertigung. Eine Ausfertigung schicke ich dann an meiner Arbeitgeber, welcher diese dann an das Betriebsstättenfinanzamt weiterschickt und eine Ausfertigung behalte ich für mich.

Da das deutsche Finanzamt als Grundlage zur Freistellungsbescheinigung von der deutschen Lohnsteuer die Grenzgängerbescheinigung braucht, muss natürlich sehr wohl eine Ausfertigung über den Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet werden.   

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #20 am: 05. April 2014, 07:35:58 »
Hello, ich hab die Grenzgängerbescheinigung nicht auf dem dt. FA abgeben müssen. Wozu?  :winkerwinker:
Also auf dem "Durchschlag2" steht "Ausfertigung fuer die deutsche Steuerbehoerde"

Der Arbeitgeber ueberweist ja die Steuern je Steuer-ID, und da gibt es ja welche die kommen mit Null, und da muss
das FA.de schon wissen warum - oder?
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #21 am: 05. April 2014, 09:34:14 »
Steht doch alles auf der letzten Seite und ist seit zig Jahren unverändert:
spät. alle 3 Jahre oder bei AG-Wechsel alle 3 Ausfertigungen ausfüllen und vom AG ergänzen lassen. Alle 3 abs FA in F, 2 kommen zurück, 1 behalten und das verbleibende ans für den AG zuständige dt. FA senden. Von dort bekommt der AG einen Freistellungsbescheid und erst (!!!) dann kann der AG von der Abführung der Lohnsteuer ans dt. FA absehen. Kopie dieses Bescheids geben lassen und rechtzeitig vor Ablauf der 3 Jahre einen neuen Antrag stellen. Rechtzeitig ist >= 1 Monat.

Noch Probleme offen?

Offline Alice

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #22 am: 05. April 2014, 11:13:59 »
Ja genau, mein Arbeitgeber hat die Grenzgängerbescheinigung von mir bekommen, mehr musste ich nicht machen. :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Auswanderer86

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #23 am: 05. April 2014, 11:31:51 »
ja genau, mein AG wollte die Bescheinigung auch wieder haben, auf der LGA haben sie zu mir gesagt das sie das ans deutsche Finanzamt weiterleiten

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #24 am: 05. April 2014, 12:14:07 »
spät. alle 3 Jahre
3 Jahre ist auch relativ. Wir wohnen jetzt ueber 14 Jahren im Elsass, und die erste habe ich gemacht nach dem Zuzug.
Die naechste 1 Jahr spaeter. Dann hatte ich es schon fast vergessen, die naechste kam nach fast 8 Jahren,
und nun die naechste dieses Jahr.
Ich hatte die Diskussion von hier noch im Kopf und habe die wirklich sehr nette Dame im Finanzamt gefragt was den
so der Rhytmus sei. Antwort: Normal waeren 3 Jahre, manche machen es jaehrlich, und wieder andere lassen
sich viel Zeit, selbst 10 Jahre kaemen immer mal wieder vor.
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #25 am: 05. April 2014, 13:10:42 »
Lass Dir vom AG den Freistellungsbescheid geben, da steht ein Gültigkeitsdatum drauf. Danach muss der AG dt. Lohnsteuer abführen. Wenn ers nicht tut -> Steuerhinterziehung.
Da gibts eigentlich nix zu diskutieren oder auszulegen. Wenn Du bisher keine Probleme damit hattest, Glück gehabt.

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #26 am: 05. April 2014, 15:57:35 »
Wenn Du bisher keine Probleme damit hattest, Glück gehabt.
Meinst du an der Stelle den Arbeitnehmer?
Ich habe bisher immer die Aufforderung vom AG bekommen. Muss ich mich selbst darum kuemmern?
gruss Matthias

banjo

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #27 am: 05. April 2014, 16:03:19 »
Ich würde schon sagen, dass die korrekte Zahlung von Lohnsteuer Aufgabe des AN ist. Du bist der Steuerpflichtige, in D wird die Aufgabe nur idR von AG durchgeführt. In anderen Ländern - siehe F - ist es gänzlich AN-Sache.

Wenn Dein AG Dich auffordert, macht er einen guten Job!

Offline Waylon57

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #28 am: 05. April 2014, 16:18:53 »
Ich habe mich bisher schon immer selbst um die neue Grenzgängerbescheinigung gekümmert und werde dies auch in Zukunft tun. Es liegt doch in meinem Interesse, dass ich von der deutschen Lohnsteuer freigestellt werde. 

Offline Matthias#28

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #29 am: 05. April 2014, 16:30:48 »
Gut das wir mal drueber sprechen.

Allerdings steht im Abschnitt 5 der Beiblattes folgendes:
Zitat
Die Freistellungsbescheinigung wird im allgemeinen fuer 3 Jahre erteilt, wenn der Arbeitgeber nicht gewechelt wird.
Im "Allgemeinen" bedeutet fuer mich mehr ein Kann als ein Muss, auf jeden Fall ist es nicht zwingend - Wir haben doch Anwaelte hier. Was meinen die dazu?
Weiter steht da:
Zitat
Der Grenzgaenger laesst sich jedoch jaehrlich die Angaben im Abschnitt II der ersten Ausfertigung des Vordruckes vom Arbeitgeber bestaetigen und legt sie dem fuer ihn in Frankreich zustaendigen Chef de centre des impots vor
Das habe ich noch nie gemacht, oder gibt es da eine Alternative dazu? Kann man das auch anders erfuellen? oder wird das mit der Steuererklaerung implizit erledigt?
gruss Matthias