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Autor Thema: Führerschein in Frankreich beantragen!!!  (Gelesen 8943 mal)

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Offline Markus84

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Führerschein in Frankreich beantragen!!!
« am: 25. Januar 2015, 08:03:34 »
Hallo.
Habe mein Führerschein in Deutschland entzogen bekommen.
Meine Strafe ist bereits abgelaufen und jetzt muss ich ja mein Führerschein in Frankreich beantragen da Deutschland nicht mehr zuständig ist.
Weiß jemand welche Unterlagen ich genau brauche und was da auf mich zu kommt.
Wollte mein Führerschein in forsch beantragen die sagten jedoch das sie nicht zuständig sind und ich nach Metz müsste.

Offline Uwastääna

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Re: Führerschein in Frankreich beantragen!!!
« Antwort #1 am: 30. Juli 2015, 23:01:55 »
Hallo Markus

Ich stand zu Beginn des Jahres 2015 vor der gleichen Problematik. Da ich hier im Forum keine klaren , verbindlichen Aussagen fand, versuche ich meine Erfahrungen zu schildern um dem nächsten hilfesuchenden die langwierige Prozedur oder Entscheidung zu erhellen bzw zu erleichtern.
Führerschein in D wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,11 Promille abgegeben, zur MPU Vorbereitung Abstinenznachweise über Haar und Urin geführt. Umzug nach F. Durch den Wohnortwechsel wurde die Prefecture in Metz (Übergeordnet) und zum Beantragen die Prefecture in Saargemünd zuständig. Nun zum komplizierten Behördenwirrwarr......
Auf der Prefecture in Saargemünd war eine sehr sehr hilfsbereite Dame mit recht guten Deutschkenntnissen, dort das blaue Formular :"No 14880`01 Permis de Conduire-Avis Medical" ausgefüllt, Passbilder abgegeben und die Auskunft erhalten, dass ich zu einer einmaligen Blutuntersuchung wegen dem Gamma GT Wert eingeladen werde und es dann zur Anordnung einer Medizinischen Untersuchung kommt, bei der ein gewisser Zeitrahmen eingehalten werden muss ( Blutwerte und Untersuchung im Rahmen eines Monats). Bei komplett positiver Entscheidung würde mir der Französische Führerschein ausgestellt. Hier aufgemerkt...erste Falle!!!
Nun denn...los gehts...Mit dem unauffälligen Gamma GT Wert zur Untersuchung nach Saargemünd, dort empfingen mich zwei deutsch sprechende Ärzte, kurze Untersuchung Herz abgehört, Blutdruck, Puls, Lunge abgehört. Paar Fragen beantwortet, einen provisorischen Sehtest durchgeführt und abschließend die Unterschriften auf das Formular. Nachfragen in Saargemünd wohin die Papiere nun gehen und wie es weiter abläuft. Alle gesammelten Dokumente müssen nach Metz und dort ist wegen einem rosa Formular : "No 14948`01 Demande de Permis de Conduire-Format de L´Union Europeenne" ein persönliches Erscheinen zum Unterschreiben unumgänglich.
Nach durchsicht der Akten wurde mir mitgeteilt, dass ich den Wohnsitz nicht nachweisen kann, obwohl ich zwei unterschiedliche Formulare über die Anmeldung in Frankreich , ausgestellt durch die örtliche Marie, beigelegt hatte. Es gibt in Frankreich kein Meldewesen dass zu vergleichen ist mit Deutschland. Franzosen belegen ihren Wohnsitz mit Rechnungen von Strom , Wasser oder Telefon, was in meinem Fall nicht vorhanden war wegen Einzug in einen bestehenden Haushalt. Möglich wäre noch den Bescheid des Finanzamts beizulegen oder einen Mietvertrag aufzusetzen.
Wieder im Bekanntenkreis und in Saargemünd Informationen eingeholt um das jetzt sicher unter Dach und Fach zu bekommen. Einen offiziell anerkannten Mietvertrag auf einer Allianzgeschäftsstelle besorgt, ausgefüllt und Rechnungen des Vermieters plus Überweisungsbestätigungen der französischen Bank beigefügt. Sechs Lohnzettel mit Adresse in F dazu und ein Schreiben des Finanzamt Saargemünd. Parallell habe ich einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister Original und beglaubigte Übersetzung ( nur am Gericht zugelassene Dolmetscher , Auswahl bereitgestellt vom Gericht in Saargemünd. Zeitaufwand und Kosten häufen sich langsam an, da ich zur Sicherheit die Abstinenznachweise in Deutschland weiterführte. :doppeld:
Jetzt folgt das lange Warten....Zwei Monate war ich bis zu diesem Zeitpunkt damit beschäfftigt, einerseits lag das an mir , andererseits benötigt der Amtsweg so seine Zeit...bis jetzt alles im grünen Bereich :pfeif:
Nach weiteren zwei Monaten, solange benötigte die Prefecture in Metz um eine Entscheidung zu treffen ( Ohne vollständige Unterlagen ist diesem Amt keine Aussage über den weiteren Verlauf oder die zu erwartende Entscheidung zu entlocken) der Rückschlag. Neuerteilung des Führerscheins nach ablegen einer Führerscheinprüfung und Durchführung einer MPU in Deutschland.
Recherche im Internet oder telefonische Beratung durch einen Anwalt um eventuell Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen waren nun die einzigen Möglichkeiten.
Meine Entscheidung lief darauf hinaus dass ich mich zurückgemeldet hab nach D und innerhalb eines Monats vom ummelden über FS beantragen nun die Mpu in D abgelegt hab.
Kurze Zusammenfassung: Wer nicht der französischen Sprache mächtig ist und die Kosten des französischen FS nicht finanzieren kann ( beläuft sich wohl über 1000Euro und dauert wieder ne Zeit) sollte die MPU in Deutschland machen. Wichtig!!!! Urteil des EuGH: Wenn der Wohnsitznachweis in F glaubhaft nachgewiesen wird in F, muss D den FS ohne MPU anerkennen. Schriftliche Info des Anwalts und nachzulesen im Internet unter EuGH Urteile Führerschein
Hoffe dies hilft euch um vorher zu Entscheiden :winkerwinker: