Hallo Eli,
das hat mir ein Mitglied des saarländischen Innenministeriums geschrieben, als ich nachfragte, ob der Perso mit Eintrag "Wohnsitz im Ausland" o.ä. für alle Reisen (auch Flug) innerhalb der EU ausreichend wäre:
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung) vom 19. Oktober 2007, BGBl I S. 2386, geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 13.11.2008, BGBl I S. 2201, sind Personalausweise und vorläufige Personalausweise für Deutsche als Passersatz zugelassen. Diese Ausweise genügen der Ausweispflicht für die Ein- und Ausreise in Länder der Europäischen Union.
Ich denke mal, dass das auch für noch gültige Ausweise mit der alten deutschen Adresse gilt...
lg
Stini