Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld  (Gelesen 17848 mal)

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Offline Blue1904

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Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 16. März 2011, 16:35:39 »
Liebste Grenzgänger!
Ich gestehe, ich bin trotz Durchlesens des Forums leicht überfordert *g*
Mein Freund und ich sind Grenzgänger u. wohnen in Forbach. Wir erwarten Ende August unser erstes Kind :D!

Wie gehe ich nun am besten vor, damit alles reibungslos abläuft u. ich nicht Monate lang auf die Gelder warten muss?

- Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mir generell zuerst von der CAF bescheinigen lassen, dass ich von
  dort aus weder Kinder- noch Elterngeld bekommen, richtig? (wenn ja, wann beginne ich damit am besten?)
- Brauche ich für das Mutterschaftsgeld auch eine Bescheinigung von der CAF? Wahrscheinlich nicht, weil das ja über
  die Krankenkasse + Arbeitgeber läuft, oder...?!
- Weiß zufällig jemand, ob es in Forbach eine CAF gibt, bei der ich persönlich vorsprechen kann?
- Wann sollte ich mit den Formularbeantragungen am besten beginnen?
- Wenn ich den Nachweis von der CAF habe: wo genau beantrage ich Eltern- und Kindergeld? In Offenbach..?!

Ich würde mich sehr über reichlich Antworten freuen! Ich danke euch bereits jetzt ganz herzlich!

Liebe Grüße

Blue1904
« Letzte Änderung: 16. März 2011, 16:37:55 von Blue1904 »

Offline Waylon57

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #1 am: 16. März 2011, 19:58:26 »
Hallo Blue1904,

wie du schon richtig erkannt hast, bekommst du die Bescheinigung, das du kein Kindergeld aus Frankreich bekommst, von der CAF. Die sitzt in Metz, du kannst allerding zweimal die Woche auch in forbach vorsprechen. Infos gibt´s hier: http://www.caf.fr/web/Web571.nsf/VueLien/ACCFORBACH?opendocument   

Für das Kindergeld aus Deutschland kannst du dich an die Familienkasse in Saarbrücken wenden, die senden dir alle benötigten Unterlagen auch zu. Ein Teil muß der Arbeitgeber ausfüllen, ein Teil du selbst und ein anderer wird von der Mairie in Forbach ausgefüllt. Das alles mußt du dann mit der Bescheinigung der CAF und einer Geburtsurkunde nach Saarbrücken schicken und warten.

Zum Thema Mutterschaftsgeld kann ich dir leider nichts sagen da meine Frau Französin ist. Vom zeitlichen Ablauf her solltest du vielleicht bald mit den Sachen anfangen. Wenn man nämlich was von Behörden was will, kann das bisweilen etwas dauern.  ;)

Viel Glück.

Gruß Waylon57

Offline Blue1904

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #2 am: 16. März 2011, 22:54:29 »
Vielen Dank, damit hast du mir schon etwas gehofen :-)! Weißt du zufällig auch, wie das mit dem Elterngeld abläuft?
Viele liebe Grüße

Offline Waylon57

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #3 am: 17. März 2011, 05:41:45 »
Da hatten wir, aus den oben beschriebenen Gründen, keinen Anspruch drauf, von daher kann ich dir dazu leider nichts sagen.

Offline Blue1904

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #4 am: 17. März 2011, 16:04:02 »
OK, aber trotzdem schon mal VIELEN DANK :-)!!!
Hat sonst jemand Ahnung wg. dem Eltern- und Mutterschafts geld?
GLG
Blue1904

Offline Bingo

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #5 am: 19. März 2011, 10:52:22 »
Damit Du bei Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen kannst, benötigst Du von Deinem Frauenarzt eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin Deines Kindes. Die Bescheinigung kann Dir Dein Arzt aber erst so 7-6 Wochen vor dem ETB ausstellen! Auf der Bescheinigung musst Du nur noch die von Dir benötigten Angaben eintragen und dann ab damit zu Deiner Krankenkasse (kurzes Anschreiben von wegen "hiermit beantrage ich Mutterschaftsgeld ... anbei finden Sie die Bescheinigung über den ... ETB..."). Danach läuft das automatisch von deren Seite her. Du bekommst dann irgendwann ein Schreiben mit der Bestätigung auf Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Entbindung, die Zahlung erfolgt dann auch recht schnell. Meist schicken die dann auch schon gleich die Anmeldeformulare für Deinen Zwerg mit, damit der direkt nach der Geburt auch versichert werden kann. Auch ein Rückschreiben bezüglich des Mutterschaftsgeldes für die 8 Wochen nach der Geburt ist in der Regel dabei.
Das Mutterschaftsgeld von Deinem Arbeitgeber her müsste eigentlich automatisch laufen - ist schon einige Jahre her, dass ich selbst darauf Anspruch hatte, da meine Kinder immer schön noch in der Elternzeit vom vorherigen angekommen sind, aber zumindestens gab's bisher wenigstens dann das Minimum-Mutterschaftsgeld (13,-/Tag) von der Krankenkasse :-)
Elterngeld ist etwas schwieriger. Stelle Dich mal auf gut drei Monate nach der Geburt ein, bis mal die 1. Zahlung kommt. Besorge Dir die Formulare ruhig jetzt schon online unter www.elterngeld.saarland.de da tel. keine gute Idee ist. Allerdings wollen die noch zusätzliche Nachweise, welche auf den Formularen nicht notiert sind, sondern nachher häppchenweise verlangt werden: Beschäftigungsnachweis des Kindesvaters, aktuellen Nachweis über laufenden Bezug von Kindergeld (Formular kannst Du also erst abschicken, nachdem Du den Kontoauszug mit der Zahlung des 1. Kindergeldes kopieren konntest> was die nichts angeht vorher schwärzen). Da 2011 einige Änderungen in Kraft getreten sind, kann es auch sein, dass die noch etwas anderes von Dir haben wollen.
Ach ja, nach der Entbindung musst Du noch ein Schreiben an die CPAM  machen, damit Dein Kind in F krankenversichert ist!
Alles Gute!
Bingo

Offline Blue1904

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #6 am: 19. März 2011, 22:35:18 »
Vielen Dank, Bingo! Also ist es ganz gut, wenn man noch etwas Überbrückungsgeld auf der Seite hat...Frag mich nur, wie Mütter das hinbekommen, die eben dies nicht haben...
Mir fällt sicherlich noch die ein oder andere Frage ein. Echt toll, dass man hier so schnell weitergeholfen bekommt. Danke, Leute!
GLG
Blue1904

Offline juniemond

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #7 am: 16. Mai 2011, 22:08:43 »
Hallo,

habe ich Anspuch auf Kindergeld aus Deutschland?

Status:
- Meine Frau arbeitet in der Schweiz ich in Deutschland -  wohnen in Frankreich
- beide Grenzgänger
- Steuer zahlen wir in Frankreich


Kann ich als Deutscher Arbeitnehmer Elternzeit nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe
Alex

Offline kembser

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #8 am: 17. Mai 2011, 09:06:15 »
Hallo Alex,

als deutscher Arbeitnehmer kannst du Elternzeit nehmen. Du kannst auch Elterngeld beantragen!

Was das Kindergeld betrifft: Hier gilt die Regelung: Man muss das Kindergeld dort beantragen, wo man mehr bekommt. In D sind das 184 Euro. In der Schweiz sind 200 CHF vorgeschrieben. Auch wenn die meisten Arbeitgeber mehr zahlen: Es gilt der Mindestbetrag. Ihr müsst das Kindergeld also in D beantragen. Wenn du kein Beamter bist, dann bei der Familienkasse Offenburg, ansonsten bei der Familienkasse Ludwigsburg (wenn Landesbeamter Ba-Wü).

Die meisten Schweizer Arbeitgeber zahlen zusätzlich zur Kinderzulage noch eine Familienzulage aus. Die Differenz zwischen gesamter Schweizer Leistung und dem deutschen Kindergeld kann sich deine Frau dann am Ende des Jahres nachträglich auszahlen lassen, mit einer Bescheinigung über das aus D bezogene Kindergeld.

Grüße,
der Kembser

Offline Dragonvamp

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #9 am: 18. Mai 2011, 19:12:43 »
Aus persönlicher Erfahrung:

Kindergeld habe ich die ersten drei Jahre in Frankreich bekommen.
Zudem gab es für das erste Kind Geld für eine Erstausstattung (~800€)
Nun bekomme ich aus Deutschland Kindergeld, da ich in Deutschland arbeite.
Auf Elterngeld hatte ich aus Deutschland keinen Anspruch, da ich in Frankreich lebe.
Und Frankreich wollte nicht zahlen, da ich keine zwei Jahre voll durchgearbeitet hatte. Das ist beim ersten Kind Pflicht. Der Antrag zieht sich über Monate hin.
Der Sitz der sich um alles kümmert ist in Strasbourg (normalerweise).
Dieses kann man aber gut in Sozialbüros mit den Sekretärinnen erledigen und sich aufklären lassen ;)

Also am besten erstmal überall nachfragen und checken lassen. Nicht das nachher das böse erwachen komme ;)

Offline Sabine

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #10 am: 18. Mai 2011, 20:16:41 »
Also mein Mann und ich arbeiten beide in Deutschland und haben auch in Deutschland anstandslos Elterngeld bekommen - auch bei Wohnsitz in Frankreich.
Ausschlaggebend ist, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Auf der Hotlinenummer der Elterngeldstelle wußten die das allerdings auch nicht.

LG
Sabine

Offline Dragonvamp

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Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« Antwort #11 am: 18. Mai 2011, 20:42:46 »
Also mein Mann und ich arbeiten beide in Deutschland und haben auch in Deutschland anstandslos Elterngeld bekommen - auch bei Wohnsitz in Frankreich.
Ausschlaggebend ist, wo die Sozialabgaben gezahlt werden. Auf der Hotlinenummer der Elterngeldstelle wußten die das allerdings auch nicht.

LG
Sabine

Na toll. Im Nachhinein könnt man da *grrr*..
Ich bin von a nach z gelaufen und hab gefragt und gefragt. Eine Absage nach der anderen. In beiden Ländern.
Das es dann doch funktioniert zeigt wieder, wie wenig die eigenen Behörden bescheid wissen ;)