Hallo Tine,
bei der CPAM dauert es einfach ein bisschen länger. Kein Problem. Wenn Du zusätzliche Sicherheit haben möchtest, dass du wirklich versichert bist und keine Probleme beim Arztbesuch haben wirst, dann kannst Du Dir vor Ort bei der CPAM eine Bestätigung geben lassen (oder telefonisch oder per E-Mail anfordern), dass Du Anspruch auf ärztliche Leistungen hast. Du musst ja übrigens sowieso auch einen "Hausarzt" auswählen und die allgemeinpraktizierenden Ärzte kennen die CPAM natürlich auch und wissen, dass es "halt ein bissel dauert"...
Zu deiner Frage mit ALG:
das wird mit rund 75 bis min 57,4 % des Durchschnitteinkommens (Brutto) der letzten drei Jahre ermittelt. Der Prozentsatz fällt ab, je höher das Einkommen liegt. Die Obergrenze beim ALG (Chomage) liegt bei ca. 5.600 Euro, das entspräche einem Brutto-Monats-Gehalt von 10-11.000 Euro.
Davon werden dann noch die Sozialversicherungen abgezogen. Insgesamt sind das rund 13% vom "Brutto"-ALG. Hier der Auszug aus einer meiner Zahlungsmitteilungen, aus der die Unterteilung nach Rentenbeiträge und Krankenkasse hervorgeht. Kann Dir aber nicht mehr sagen, welches jetzt was sein soll.
Sur ce montant brut, ont été retenus au titre de :
- La retraite complémentaire : 3,00 % du Salaire Journalier de Référence.
- La CSG : 6,20 % de 97 % de l'allocation.
- La CRDS : 0,50 % de 97 % de l'allocation.
- La Cotisation Alsace Moselle : 1,60 % de 97 % de l'allocation.
Grüße,
Ricky