Hhmmm,
nun ja, wenn ich als lebendes Gegenbeispiel herhalten darf? Mir hats in den vergangenen 9 Jahren nicht geschadet und ich kenne niemanden, dem es geschadet hätte.
Es war nämlich lange Zeit übliche Praxis (heute wohl weniger Notwendigkeit dafür), sich - nach Wahrung einer "Anstandsfrist" - einfach wieder in D anzumelden, denn dafür wurde von Deutschen, die aus dem Ausland zurück kamen, keine Abmeldung aus dem Ausland verlangt.
Damit möchte ich aber niemanden zur Nachahmung anregen, denn es gibt keinerlei Gewähr, daß es nicht doch mal jemand hinsichtlich GG-Status in Schwierigkeiten bringt. Ich wollte nur herausstellen, daß es nicht zwingend den GG-Status kosten muß, was ja hier belegt wird.
Ansonsten möcht ich jeden ermutigen, sich in F zu integrieren und auch mit einer carte de séjour als Adressdokument anzufreunden. Ob Eröffnung eines Bankkontos in D oder was auch immer, mir ist sie noch nie 'nicht anerkannt' worden. Wieso auch, sie ist ein in ganz EU-Land gültiges, vollwertiges Dokument, voll und ganz dem deutschen PA ebenbürtig.
Klar laß ich auch Paketsendungen aus D zu Freunden oder Verwandten in D schicken, aber dazu brauchts doch keinen PA.
A+
khmer