Was jedoch nur für 'Anbauten' gilt, die ursprünglich beim Fzg angebracht oder zulässig waren, eine EU-Betriebserlaubnis haben oder als Einzelabnahme durchgegangen sind.
Also genau was Mark geschrieben hat oder?!
Länderspezifische Regeln... etcblabla... eigentlich ist es in D doch ganz einfach:
es gibt eine Straßenverkehrsordnung (StVO) und eine Straßenverkehrs
zulassungsordnung (StVZO):
- jeder der in D mit einem Auto
fährt (egal wo in EU zugelassen) muß die StVO einhalten
- jeder der in D ein Auto
zuläßt, muß zusätzlich auch die StVZO einhalten.
Also steht was in Letztere gilt's
nicht für ausländische Fahrzeuge
Steht's in Erstere gilts für
alle Fahrzeuge die in D unterwegs sind.
- Getönte Scheiben stehen in der StV
ZO §40
- Winterreifen in der
StVo §3

Unabhängig davon ob in F zugelassen oder nicht, sind getönte Scheiben vorne einfach nur Sicherheitsrisiko (gerade Nachts). Und gibt in F die Tradition, daß vieles nicht gesetzlich, sondern über Versicherungsklauseln (quasi halb gesetzlich) geregelt ist - Könnte mir jedenfalls gut vorstellen, daß die Versicherung nicht zahlt, wenn man einen Fußgänger nachts beim links abbiegen wegen Folie zusammenfährt.