Heute morgen bekam ich einen Anruf von der Polizei in F das ich bitte vorbei kommen sollte wegen Umschreibung meines deutschen Führerscheines in einen französischen, wäre eine Anordnung vom französischen Gericht.
Gibt es da Probleme mit der Punkteverteilung? 4 Punkte würden mir in F noch zu zustehen.
Patrik
Es werden sich garantiert wieder einige aufregen weil ihnen meine Sichtweise nicht gefällt.
Also Punkt 1, einen Führerschein einziehen kann nur die ausstellende Behörde. Folglich sollst du deinen deutschen Führerschein in einen französischen umschreiben lassen, damit das dann tatsächlich geschehen kann. Die Franzosen dir deinen franz. Führerschein einziehen bzw entziehen können.
Punkt 2, wenn du ein deutsches Nummernschild am Auto hast und von der franz. Polizei bei einem Verkehrsdelikt erwischt und angehalten wirst, was passiert in der Regel dann?
Können die dir dann den Führerschein kassieren, Punkte vergeben? Nein! Diese Punkte sind nicht übertragbar in die Flensburger Datei. Du musst wahrscheinlich eine Geldbusse zahlen.
Nun fährst du aber mit franz. Nummernschild rum und dann sieht die franz. Polizei das bissel anders. Argumentiert so wie du es kennen gelernt hast.
Aber, hast du diesen angeblichen Gerichtsbeschluss gesehen, konntest du diesen verstehen, prüfen?
Nun mal konkret: Zitiert, Link dazu folgt danach.
- Fahren in Frankreich mit einer Fahrerlaubnis eines EU-Mitgliedstaates
Sie wohnen in Frankreich und sind Inhaber eines Führerscheins,
der a) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde
b) in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgestellt wurde.
- Austausch der Fahrerlaubnis
Wurde die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR im Austausch gegen die eines Nicht-EU-Staates oder Nicht-EWR-Staates ausgestellt, so muss der Inhaber dieser Fahrerlaubnis innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt seiner Niederlassung in Frankreich den Austausch dieser Fahrerlaubnis beantragen.Ebenfalls erforderlich wird der Austausch Ihrer Fahrerlaubnis gegen eine französische, wenn Sie auf französischem Territorium gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben und dieser Verstoß eine der folgenden Maßnahmen zur Folge haben könnte:- Führerscheinentzug, eingeschränkte Fahrerlaubnis, Aufhebung der Fahrerlaubnis
- Punktabzug (in Frankreich werden bei Verstößen gegen die StVO Punkte abgezogen; das Konto beträgt anfangs 12 Punkte).Zum Austausch ihrer Fahrerlaubnis verpflichtet sind Sie,- wenn Sie in Frankreich gegen die StVO verstoßen und dies den Entzug, die Einschränkung der Gültigkeit, deren Aufhebung
oder einen Punktabzug zur Folge hat.Soweit diese Zitate. Woher habe ich diese, wo kann jede(r) dies nachlesen, recherchieren?
Hier:
http://www.ambafrance-de.org/Fuhrerschein-fur-KfzInwie weit dies nun für Alle maßgeblich ist, kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Von Anordnung eines franz. Gerichts fand ich hier nichts.
L.G.
Anmerkung von mir an Nutellalein. Aus der hier zitierten Seite geht einiges hervor. Umschreiben lassen musst du deinen EU-Führerschein nicht unbedingt!
Solange dir die Polizei noch keinen Punkteabzug hätte verpassen können, musst du nicht umschreiben lassen. Ist meine Auffassung, aber du kannst anhand der verlinkten Seite für dich selbst entscheiden was du tun willst.