Hallo Franco-Allemands.
Ich wohne nun schon seit ein paar Jahren in F, beabsichtige aber zum ersten Mal den Kauf und Import eines Neuwagens aus Deutschland nach Frankreich.
Mir ist klar, dass ich bei einem Neuwagen (weniger als 6000 km oder 6 Monate) die franz. TVA zum Erhalt des quitus fiscal als Voraussetzung zur immatriculation entrichten muss.
Mir ist nicht klar, wie die Entrichtung der MWST bei Kauf des Fahrzeugs in Deutschland geregelt ist. Muss ich diese beim exportierenden Händler vorstrecken und versuchen, später wieder zu bekommen (von wem auch immer) oder entfällt die Entrichtung der deutschen Mehrwehrtsteuer von vorn herein beim Kauf eines Neuwagens der zum Export in die EU bestimmt ist. Und wie muss ich den Export ggf. nachweisen?
Mich interessiert vor allem, wie so was in der Praxis abläuft. Wer hat dies schon mal durchexerziert und kann mir Tips geben? Ich möchte auf alle Fälle vermeiden, in Deutschland MWST zu bezahlen und diese im schlimmsten Fall nie wieder zu sehen. Gibt es eine EU-Richtlinie die regelt, wie die Mehrwertsteuerentrichtung beim Neuwagenexport zu erfolgen hat.
Gruß
Norbert
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