Hi,
also im Arrêté du 17 décembre 2010 (NOR: IOCS1031343A) steht ganz klar, dass sich diese Erlaubnis: "sur le territoire national" (auf das Gebiet Frankreichs) bezieht. Also nein, es gilt nicht für Deutschland, es wäre wahrscheinlich Fahren ohne Führerschein.
In dem Arrêté finde ich übrigens nichts mehr zum Stichtag 1.1.2007, vor dem man den Führerschein haben muss, um nicht zur Schulung zu müssen. Entweder habe ich es überlesen, oder es wurde rausgenommen. Am besten mal in einer Fahrschule in F nachfragen, die wissen das sofort.
Gruß Mathis