Hallo zusammen,
ich bin leicht (oder erhlich gesagt sogar ziemlich xD) verwirrt.
Ich habe mir 2018 in Deutschland einen Neuwagen gekauft und diesen in Deutschland logischerweie auch voll versteuert (MwSt.) da ich damals ja noch in Deutschland gewohnt habe.
Anfang 2020 bin ich dann nach Frankreich gezogen, da das Auto damals noch bei einer dt. Autobank finanziert war, war eine Ummeldung nach Frankreich damals leider so nicht möglich, weshalb ich das Auto notgedrungen dann auf meine Mutter die in DE lebt angemeldet habe.
Da ich den Kredit bei der dt. Autobank aber mittlerweile abgelöst habe und deshalb jetzt auch alle erforderlichen dt. Papiere (ZB 1 und 2) habe, wollte ich das Auto endlich "ordentlich" hier in Frankreich anmelden.
Also hab ich alle erforderlichen Unterlagen an die eMail Adresse die mir das franz. Finanzamt genannte hatte geschickt und bekam als Antwort, dass ich für den Wagen noch kapp 3000 Euro französische MwSt. bezahlen soll. Das entspricht dann wohl der französischen MwSt. auf den deutschen BRUTTO Neupreis den ich 2018 für den Wagen bezahlt hatte!
Kann das so wirklich korrekt sein oder liegt hier ein Irrtum vor?
Wenn ich den Wagen (fiktiv) jetzt gebraucht aus Deutschland gekauft hätte bräuchte ich ja dafür in Frankreich soweit ich weiß garkeine Steuer zu bezahlen und wenn ich mir jetzt in Deutschland einen Neuwagen kaufen würde, müsste ich die französiche MwSt. ja auch nur auf den deutschen Nettopreis bezahlen und müsste dafür keine deutsche MwSt. bezahlen. Kann mir nicht vorstellen, dass ich hier so viel schlechter gestellt sein soll, nur weil ich das Auto vor meinem Umzug nach Frankreich neu gekauft hatte, oder?
Wenn dem wirklich so ist, dann bleibt mir eigentlich nur die Option das Auto in DE zu verkaufen und mir dann (wahrscheinlich am besten direkt hier in FR) ein neues zu kaufen. Denn ich werde ganz sicher keine knapp 3000 Euro + Anmeldgebühr mehr für ein Auto bezahlen was mit derzeitigem KM Stand mit viel Glück vieleicht noch 10.000 Euro Wert ist ...
Danke und viele Grüße
Aleksandar