Hallo Mark,
1) Meine Frau hat einen Roller (Automatikgetriebe, 50ccm, Vmax 45km/h).
Sie hat keinen Führerschein, ist aber vor 1988 geboren.
Das heißt doch, sie kann in Frankreich mit dem Ding fahren, oder?
Nur, wenn sie ihren Wohnsitz nachweisbar in Frankreich hat, dann müsste das gehen. Zitat "Pour conduire un cyclomoteur, il faut avoir plus de 14 ans et avoir suivi la formation de BSR ou être titulaire du permis de conduire si l'on est né après le 1er janvier 1988. Aucun titre n'est exigé si l'on est né avant cette date." (Wikipedia FR). Ob sie allerdings dann auch in Deutschland fahren darf, kann ich nicht sicher sagen. Die 125ccm Regelung für den Autoführerschein gilt z.B. nur in Frankreich.
Der Roller muss allerdings eine frz. Betriebserlaubnis haben, und natürlich auch versichert und angemeldet sein.
2) Kann sie einen deutschen Roller mit deutscher Betriebserlaubnis
und deutschem Versicherungskennzeichen hier in F fahren,
oder muss der irgendwie in F angemeldet und/oder versichert werden?
Ich sehe hier dauernd Roller "ohne alles" rumfahren...
Einen DE Roller mit DE Versicherungskennzeichen kann sie fahren, wenn sie den entsprechenden Führerschein und einen deutschen Wohnsitz hat. Die Roller in F, die ohne alles fahren sind seit dem 1.1.2011 illegal. Hat sich vielleicht noch nicht rumgesprochen, aber auch alte Roller und Mofas müssen nun angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen sein. Zitat: "L'immatriculation est obligatoire pour les véhicules anciens à partir du 1er janvier 2011." Die Roller müssen also inzwischen eine Nummer haben, und auch die Versicherungsvignette muss sichtbar aufgeklebt werden.
Interessante Frage: wie ist es, wenn sie sich z.B. den in DE angemeldeten und versicherten Roller z.B. eines Verwandten oder Freundes leiht, und damit nur in Frankreich fährt? Nicht auf Dauer, aber leihweise. Gelten dann die franz. oder deutschen Führerscheinvorschriften?
Gruß Mathis